05.07.2024
SOCIAL MEDIA

Was Social Media Reposting für Startups bringen kann – ein Leitfaden

Das Social Media-Marketing-Unternehmen swat.io hat Tipps und Ratschläge parat, wie Reposting auf Social Media Mehrwert für Unternehmen und Startups schaffen kann.
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Reposting, Social Media, wie social media, social media richtig machen, tiktok, facebook, intsgram, X, Twitter,
(c9 swat.io - Swat.io gibt Tipps für Reposting.

Wiederholung hat die Macht, dass Dinge stärker ins Bewusstsein sickern. Was für Meister ihres Faches gilt – Wiederholung zur Verbesserung – scheint auch im Social-Media-Marketing zum Teil gültig zu sein. In diesem Sinne hat swat.io ein paar Regeln und Tipps zur Kunst des Reposting auf den sozialen Netzwerken entwickelt, die Gründer:innen eine hilfreiche Anleitung geben sollen.

Verschiedene Arten

Dem Social Media-Marketing-Unternehmen nach, gibt es verschiedene Arten von Reposts, die alle eines gemeinsam haben: „Reposting bedeutet immer, dass du einen schon veröffentlichten Post noch einmal veröffentlichst“ – es ist quasi ein Recycling-Konzept.

Allerdings lassen sich mehrere Arten von Reposts unterscheiden: Man kann sie von einem Kanal auf den anderen „schieben“ oder anders gesagt, etwa einen Facebook-Beitrag auf LinkedIn veröffentlichen. Oder man postet Content auf demselben Kanal noch einmal. Zudem könne man Inhalte anderer Profile im eigenen Feed veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang spiele User-generated Content (UGC), also Content, der von „normalen“ User:innen erstellt wurde, eine zentrale Rolle, wie man weiter unten bei den Reposting-Strategien sehen kann.

Vorteile von Reposting

Zuvor nennt swat.io einige Vorteile von Reposting. Einerseits kann man, wenn man Inhalte anderer veröffentlich, die für die eigene Zielgruppe relevant sind, die Reichweite erhöhen und für mehr Sichtbarkeit sorgen. So könnte man auch neue „Fans“ gewinnen.

Gleichzeitig würden eigene Beiträge von mehr Personen gesehen, wenn man sie auf mehreren Kanälen und/oder ein zweites Mal veröffentlicht. Eine Analyse von Echobox kam zu dem Ergebnis, dass Reposts im Schnitt 67 Prozent der Klicks erhalten, die der originale Post bekommen hat.

Zudem bedeute Reposting auch weniger Aufwand, denn hochwertigen Content zu erstellen, kostet viel Zeit und Mühe. Indem man ab und zu Reposts in den Arbeitsalltag einbaue, sorge man für Verschnaufpausen unter den Mitarbeiter:innen. Sowie für mehr Glaubwürdigkeit, denn speziell User-generated Content wirke authentisch. Das liege vor allem daran, dass Konsument:innen anderen Konsument:innen eher glauben als Unternehmen.

So funktionieren Reposting auf verschiedenen Netzwerken

Facebook: Unter dem jeweiligen Beitrag gibt es ein Pfeil-Symbol für Teilen. Hier wählt man aus, wo man den Post veröffentlichen möchte.

Instagram: Man klickt auf das Papierflieger-Symbol. Und wählt, wo der Beitrag veröffentlicht wird. Eine Einschränkung gibt es: Denn auf Instagram selbst kann man Beiträge nur direkt in der eigenen Story reposten, nicht als Beitrag.

Wenn man jedoch einen fremden Beitrag im eignen Feed veröffentlichen möchte, greift man dazu am besten zu einer Drittanbieter-App. Alternativ sei auch das Posten eines Screenshot möglich, sehe aber laut swat.io meist nicht so überzeugend aus.

X (ehemals Twitter): Um auf X etwas zu teilen, hat man mehrere Möglichkeiten:

  1. Möchte man direkt auf X reposten, so muss man auf das zweite Symbol von links unter dem Beitrag klicken. Dann hat man die Wahl zwischen Reposten und Zitat. Im ersten Fall wird der Beitrag, wie er ist, im eigenen Feed veröffentlicht. Im zweiten Fall kann man einen Kommentar hinzufügen. Swat.io empfiehlt zweiteres.
  2. Möchte man den Post zum Beispiel als Direktnachricht senden, in den eigenen Instagram-Stories posten oder auf Facebook veröffentlichen, muss man das Symbol unten rechts auswählen. Beiträge mit einem Schloss-Symbol lassen sich nicht von anderen teilen.

LinkedIn: Auf LinkedIn klickt man auf das Symbol für „Teilen“ unter dem Beitrag, das aus zwei Pfeilen (einer nach links, einer nach rechts gewandt) besteht. Anschließend kann man wählen, ob man noch einen eigenen Kommentar hinzufügt.

TikTok: Auch TikTok-Videos können auf anderen Plattformen geteilt werden. Außerdem kann man ein Video „erneut“ veröffentlichen. Ein Unterschied zum Teilen auf anderen Kanälen bestehe darin, dass erneut veröffentlichte Videos nicht im eigenen Profil erscheinen. Wem sie genau angezeigt werden, macht TikTok jedoch nicht deutlich.

Der Vorteil: Geteilte Videos erhalten mehr Reichweite. Davon profitiert jedoch die bzw. der Urheber:in. Das Teilen anderer Videos lohne sich für Unternehmen vor allem dann, wenn der eigene Account darin erwähnt wird oder ein relevanter Hashtag vorliegt.

Das sind die 5 Reposting-Strategien

Spontan auf „Teilen“ klicken und sich zurücklehnen – das könne man swat.io nach schon machen. Erfolgreiche Reposting-Strategien würden jedoch anders aussehen. Hier sind fünf davon:

  1. Poste relevanten Content
    Der re-gepostete Content muss einen Mehrwert für die eigene Zielgruppe haben. Geeigneten User-generated Content findet man, indem man relevante Keywords monitort, angefangen bei der eigenen Marke bis zu Produktnamen. Hier empfiehlt swat.io ein Social Media Management-Tool.
  2. Frage um Erlaubnis
    Ungefragt bearbeiteten User-generated Content zu posten, kann ins Auge gehen. Daher sollte man vorher um Erlaubnis fragen, zum Beispiel über eine Direktnachricht oder in einem Kommentar.
  3. Kuratiere Content
    Geteilte Inhalte sollten zum Beispiel durch Zusatzinformationen und/oder einen „Call to Action“ ergänzt werden. Eingebundener user-generated Content muss gezielt in den eigenen Account eingebunden sein, damit er nicht wie ein Fremdkörper wirkt. Zudem empfehlen die Social Media-Experten ihn in den Kontext der eigenen Marke beziehungsweise der Produkte zu setzen. Sonst besteht die Gefahr, dass das Ersteller-Profil alle Aufmerksamkeit bekommt. Genauso sei es ratsam, Content, den man auf verschiedenen Plattformen verwenden will, für diese zu optimieren. Auf LinkedIn sei eine andere Tonalität gefragt als auf Instagram. Wenn man allerdings eigene Inhalte ein zweites Mal auf derselben Plattform veröffentlicht, so empfiehlt es sich zum Beispiel die Überschrift zu ändern.
  4. Achte auf ein gutes Timing
    Dieser Punkt gilt speziell für das Reposten eigener Inhalte. Damit es den Follower:innen nicht langweilig wird, sollte genügend Zeit zwischen Originalpost und Repost vergehen.
  5. Übertreibe es nicht
    Reposts können ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Social-Media-Marketing-Strategie sein. Aber der Löwenanteil des Contents sollte aus eigenen Original-Inhalten bestehen. Nur so bieten die eignen Social-Media-Profile Nutzer:innen eine einzigartige Erfahrung.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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