05.07.2024
SOCIAL MEDIA

Was Social Media Reposting für Startups bringen kann – ein Leitfaden

Das Social Media-Marketing-Unternehmen swat.io hat Tipps und Ratschläge parat, wie Reposting auf Social Media Mehrwert für Unternehmen und Startups schaffen kann.
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Reposting, Social Media, wie social media, social media richtig machen, tiktok, facebook, intsgram, X, Twitter,
(c9 swat.io - Swat.io gibt Tipps für Reposting.

Wiederholung hat die Macht, dass Dinge stärker ins Bewusstsein sickern. Was für Meister ihres Faches gilt – Wiederholung zur Verbesserung – scheint auch im Social-Media-Marketing zum Teil gültig zu sein. In diesem Sinne hat swat.io ein paar Regeln und Tipps zur Kunst des Reposting auf den sozialen Netzwerken entwickelt, die Gründer:innen eine hilfreiche Anleitung geben sollen.

Verschiedene Arten

Dem Social Media-Marketing-Unternehmen nach, gibt es verschiedene Arten von Reposts, die alle eines gemeinsam haben: „Reposting bedeutet immer, dass du einen schon veröffentlichten Post noch einmal veröffentlichst“ – es ist quasi ein Recycling-Konzept.

Allerdings lassen sich mehrere Arten von Reposts unterscheiden: Man kann sie von einem Kanal auf den anderen „schieben“ oder anders gesagt, etwa einen Facebook-Beitrag auf LinkedIn veröffentlichen. Oder man postet Content auf demselben Kanal noch einmal. Zudem könne man Inhalte anderer Profile im eigenen Feed veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang spiele User-generated Content (UGC), also Content, der von „normalen“ User:innen erstellt wurde, eine zentrale Rolle, wie man weiter unten bei den Reposting-Strategien sehen kann.

Vorteile von Reposting

Zuvor nennt swat.io einige Vorteile von Reposting. Einerseits kann man, wenn man Inhalte anderer veröffentlich, die für die eigene Zielgruppe relevant sind, die Reichweite erhöhen und für mehr Sichtbarkeit sorgen. So könnte man auch neue „Fans“ gewinnen.

Gleichzeitig würden eigene Beiträge von mehr Personen gesehen, wenn man sie auf mehreren Kanälen und/oder ein zweites Mal veröffentlicht. Eine Analyse von Echobox kam zu dem Ergebnis, dass Reposts im Schnitt 67 Prozent der Klicks erhalten, die der originale Post bekommen hat.

Zudem bedeute Reposting auch weniger Aufwand, denn hochwertigen Content zu erstellen, kostet viel Zeit und Mühe. Indem man ab und zu Reposts in den Arbeitsalltag einbaue, sorge man für Verschnaufpausen unter den Mitarbeiter:innen. Sowie für mehr Glaubwürdigkeit, denn speziell User-generated Content wirke authentisch. Das liege vor allem daran, dass Konsument:innen anderen Konsument:innen eher glauben als Unternehmen.

So funktionieren Reposting auf verschiedenen Netzwerken

Facebook: Unter dem jeweiligen Beitrag gibt es ein Pfeil-Symbol für Teilen. Hier wählt man aus, wo man den Post veröffentlichen möchte.

Instagram: Man klickt auf das Papierflieger-Symbol. Und wählt, wo der Beitrag veröffentlicht wird. Eine Einschränkung gibt es: Denn auf Instagram selbst kann man Beiträge nur direkt in der eigenen Story reposten, nicht als Beitrag.

Wenn man jedoch einen fremden Beitrag im eignen Feed veröffentlichen möchte, greift man dazu am besten zu einer Drittanbieter-App. Alternativ sei auch das Posten eines Screenshot möglich, sehe aber laut swat.io meist nicht so überzeugend aus.

X (ehemals Twitter): Um auf X etwas zu teilen, hat man mehrere Möglichkeiten:

  1. Möchte man direkt auf X reposten, so muss man auf das zweite Symbol von links unter dem Beitrag klicken. Dann hat man die Wahl zwischen Reposten und Zitat. Im ersten Fall wird der Beitrag, wie er ist, im eigenen Feed veröffentlicht. Im zweiten Fall kann man einen Kommentar hinzufügen. Swat.io empfiehlt zweiteres.
  2. Möchte man den Post zum Beispiel als Direktnachricht senden, in den eigenen Instagram-Stories posten oder auf Facebook veröffentlichen, muss man das Symbol unten rechts auswählen. Beiträge mit einem Schloss-Symbol lassen sich nicht von anderen teilen.

LinkedIn: Auf LinkedIn klickt man auf das Symbol für „Teilen“ unter dem Beitrag, das aus zwei Pfeilen (einer nach links, einer nach rechts gewandt) besteht. Anschließend kann man wählen, ob man noch einen eigenen Kommentar hinzufügt.

TikTok: Auch TikTok-Videos können auf anderen Plattformen geteilt werden. Außerdem kann man ein Video „erneut“ veröffentlichen. Ein Unterschied zum Teilen auf anderen Kanälen bestehe darin, dass erneut veröffentlichte Videos nicht im eigenen Profil erscheinen. Wem sie genau angezeigt werden, macht TikTok jedoch nicht deutlich.

Der Vorteil: Geteilte Videos erhalten mehr Reichweite. Davon profitiert jedoch die bzw. der Urheber:in. Das Teilen anderer Videos lohne sich für Unternehmen vor allem dann, wenn der eigene Account darin erwähnt wird oder ein relevanter Hashtag vorliegt.

Das sind die 5 Reposting-Strategien

Spontan auf „Teilen“ klicken und sich zurücklehnen – das könne man swat.io nach schon machen. Erfolgreiche Reposting-Strategien würden jedoch anders aussehen. Hier sind fünf davon:

  1. Poste relevanten Content
    Der re-gepostete Content muss einen Mehrwert für die eigene Zielgruppe haben. Geeigneten User-generated Content findet man, indem man relevante Keywords monitort, angefangen bei der eigenen Marke bis zu Produktnamen. Hier empfiehlt swat.io ein Social Media Management-Tool.
  2. Frage um Erlaubnis
    Ungefragt bearbeiteten User-generated Content zu posten, kann ins Auge gehen. Daher sollte man vorher um Erlaubnis fragen, zum Beispiel über eine Direktnachricht oder in einem Kommentar.
  3. Kuratiere Content
    Geteilte Inhalte sollten zum Beispiel durch Zusatzinformationen und/oder einen „Call to Action“ ergänzt werden. Eingebundener user-generated Content muss gezielt in den eigenen Account eingebunden sein, damit er nicht wie ein Fremdkörper wirkt. Zudem empfehlen die Social Media-Experten ihn in den Kontext der eigenen Marke beziehungsweise der Produkte zu setzen. Sonst besteht die Gefahr, dass das Ersteller-Profil alle Aufmerksamkeit bekommt. Genauso sei es ratsam, Content, den man auf verschiedenen Plattformen verwenden will, für diese zu optimieren. Auf LinkedIn sei eine andere Tonalität gefragt als auf Instagram. Wenn man allerdings eigene Inhalte ein zweites Mal auf derselben Plattform veröffentlicht, so empfiehlt es sich zum Beispiel die Überschrift zu ändern.
  4. Achte auf ein gutes Timing
    Dieser Punkt gilt speziell für das Reposten eigener Inhalte. Damit es den Follower:innen nicht langweilig wird, sollte genügend Zeit zwischen Originalpost und Repost vergehen.
  5. Übertreibe es nicht
    Reposts können ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Social-Media-Marketing-Strategie sein. Aber der Löwenanteil des Contents sollte aus eigenen Original-Inhalten bestehen. Nur so bieten die eignen Social-Media-Profile Nutzer:innen eine einzigartige Erfahrung.
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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe
V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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