21.04.2017

Was Randi Zuckerberg und Parov Stelar mit Startups aus Österreich zu tun haben

Was ein Oscarpreisträger, die Schwester von Mark Zuckerberg und DJ Parov Stelar mit Wien zu tun haben, wird sich ab Montag aufklären. Das 4Gamechanger Festival von der ProSieben Sat 1 Puls 4 Gruppe holt die internationale Digital- und Unternehmerszene auf die große Bühne. Das Event soll dabei nicht nur zum jährlichen Fixpunkt werden, sondern spiegelt auch die digitale Unternehmensstrategie des Medienkonzerns wieder, verrät CEO Markus Breitenecker dem Brutkasten im Interview.
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(c) Bernhard Eder

Randi Zuckerberg ist jene Person, die Facebook ein Stück weit zu dem Unternehmen gemacht hat, das es heute ist. Es mag verwundert haben, wieso die Ex-Marketing-Chefin von Facebook und Schwester von Gründer Mark Zuckerberg ihren Austritt aus der Firma schließlich via Twitter verkündet hat. Aktuell leitet sie Zuckerberg Media, eine Firma, die sie selbst gegründet hat. Zuckerberg weiß, wie hart es ist, ein Business zu starten. Als Insiderin kann sie außerdem über den “Silicon Valley-Wahnsinn” aus eigener Erfahrung berichten. Themen, die Zuckerberg bestimmt in Wien ansprechen wird, wenn sie am Dienstag auf dem 4Gamechanger Event spricht, das Wien zum Schauplatz der internationalen Startup- und Digitalszene machen wird.

Das Programm des “Festivals”, auf dem zwar Star-DJ Parov Stelar einheizen wird, bei dem aber trotzdem Startups und Unternehmer im Mittelpunkt stehen werden, ist vielschichtig und wurde von der ProSiebenSat 1 Puls4 Gruppe organisiert. Neben Zuckerberg wird auch Oscarpreisträger Forest Whitaker sprechen. Wie man über 100 national und international anerkannte Speaker und Teilnehmer nach Wien bekommt und ob das 4Gamechanger Festival ein Konkurrenzprodukt zum Pioneers Festival ist, beantwortet Markus Breitenecker, der CEO von ProSiebenSat.1 PULS 4 dem Brutkasten im Interview.

In eigenen Worten: Was bedeutet es, ein “Gamechanger” zu sein?

Ein Gamechanger ist jemand, der bisherige Muster durchbricht und neue Wege geht, dabei auch neue Ideen hat und es schafft, diese umzusetzen. Und genau diese Personen und diejenigen, die den “will to win” haben, das zu erreichen, wollen wir beim 4Gamechanger-Festival zusammenbringen. Wir bieten arrivierten Gamechangern und der nächsten Generation eine Plattform sich kennenzulernen und auszutauschen.

Vergangenes Jahr dauerte das Event nur einen Tag, heuer vier? Was wird anders sein?

Beim Event letztes Jahr haben wir bemerkt, dass ein Abend alleine nicht ausreicht, um alle Themen, die in der digitalen Welt wichtig sind zu thematisieren. Daher war es unser Anspruch, ein Festival aus mehreren Tagen daraus zu machen. Am Samstag veranstalten wir die 71CON, das größte Influencer Treffen des Jahres mit 5000 Teenie-Fans, die die Marxhalle stürmen, um ihren persönlich besten Creator hautnah zu erleben. Der Montag steht im Fokus 4STARTUPS, dort gibt es neben unseren bekannten Pitch-Sessions, Fuck-Up-Speeches, KeyNotes mit u.a Damian Izdebski von Techbold, Martin Gaedt von Rock your Idea, Shpock Gründerin Katharina Klausberger, Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Oliver Holle oder Paula Schwarz vom Startupboat. Am Dienstag kommen internationale Größen wie Randi Zuckberg und Forest Whitaker, die sehr interessante Key-Note-Speeches halten werden.

(c) Bernhard Eder

“Ein Abend alleine reicht nicht aus, um alle Themen, die in der digitalen Welt wichtig sind zu thematisieren.”

 

Was werden Ihre persönlichen Highlights auf dem Festivals sein?

Wir bringen auf dem 4Gamechanger Festival Pioniere und Visionäre zusammen, die die Welt verändern – als Investoren oder Unternehmer, sozial oder politisch. Ich freue mich etwa, das Silicon Valley-Größe Randi Zuckerberg, eine der ersten 10 Facebook-Mitarbeiterinnen, kommt und eine Keynote halten wird. Investoren-Legende Hermann Hauser spricht über die Herausforderungen der künstlichen Intelligenz. Oscar-Preisträger und UN-Sonderbotschafter Forest Whitaker diskutiert mit dem Außenminister Sebastian Kurz über die digitalen Aspekte von Flucht und Migration. Aus der Politik begrüßen wir Bundespräsident Van der Bellen, und wir haben Superstars von Parov Stelar bis zu den Fantastischen Vier auf der Bühne. Wir wollen das 4Gamechanger-Festival zum jährlichen Fixpunkt machen. Wenn uns das gelingt, dann ist es ein Erfolg.

Wie wurde das Programm erarbeitet?

Unter der Leitung der besten Organisatorin und Eventmanagerin Nina Kaiser, arbeitet seit Herbst 2016 ein exzellentes Projekt-Team am Festival-Programm. Durch eine wirklich gamechanging Zusammenarbeit aller Abteilungen – von der PULS 4 Redaktion über Marketing bis hin zu Sales – ist dieses Programm zustande gekommen. Das Ergebnis macht mich jetzt schon sehr stolz auf mein Team, das hier seit Wochen unermüdlichen Einsatz zeigt.

Wie bekommt man einen Oscar-Preisträger wie Forest Whitaker nach Wien?

Wir haben auf viele verschiedene Arten versucht, an Whitaker ranzukommen. Flucht und Migration ist das große Thema unserer Zeit, und nach den „Voices for Refugees“ im letzten Jahr freuen wir uns auf eine KeyNote von einem internationalen Akteur, der Hilfe vor Ort bringt. Dass Whitaker sich als Oscar-Preisträger mit aller Kraft für Frieden und Flüchtlinge einsetzt – derzeit vor allem in der Krisenregion Sudan – macht ihn für uns zu einem absoluten Gamechanger. Geholfen hat uns schließlich unser Gast Hikmet Ersek, der als Global President von Western Union – und einziger Österreicher eines Fortune500-Unternehmens – Fixstarter für uns war: Er unterstützt Whitakers Projekte. Whitaker ist übrigens zum ersten Mal in Wien.

Möchten Sie mit dem Festival eine Ergänzung oder Konkurrenz zu Pioneers darstellen?

Keine Konkurrenz, denn wir fokussieren uns nicht primär auf b2b Tech Startups aus dem CEE Raum, sondern haben auch die digitalen Zukunftsthemen gesellschaftspolitischer Veränderungen sowie Musik und Medien im Programm des 4Gamechanger Festivals.

Können Sie ein bisschen was zur Organisation des Festivals erzählen? Wie kann man sich den Ablauf vorstellen?

Untertags ab 09:00 Uhr beginnen die Sessions mit Speakern, Key-Notes und Pitch-Sessions. An allen Tagen sorgen viele Musik-Acts für musikalische Unterhaltung, mit dabei sind u.a. Die Fantastischen Vier, Parov Stelar, Granada, Heinz aus Wien, Camo & Krooked, Waldeck, Stelatronic, Catastrophe & Cure und auch Entertainer Harry G tritt auf. Die Sessions finden an beiden Tagen hintereinander in einem Raum statt, nebenbei wird es u.a. einen Food Court geben, eine Interview-Lounge und eine Gaming-Area. Ihren Abschluss finden die Tage dann stets in einer Partynacht.

Wie sehen die weiteren Zukunftspläne des 4Gamechanger-Festivals? Erstmal abwarten, wie es heuer funktioniert oder gibt es eine langfristige Vision?

Wie schon erwähnt, wollen wir das Festival zu einem jährlichen Fixpunkt machen. Natürlich wollen wir auch von Jahr zu Jahr lernen – das heißt: was heuer vielleicht nicht so gut läuft oder ankommt, wird bei der Planung für 2018 berücksichtigt. 4Gamechanger ist außerdem unsere digitale Unternehmensstrategie für die ProSiebenSat.1 Puls 4 Gruppe, nach der wir alle unsere Geschäftsfelder und Aktivitäten ausrichten. Daran wollen wir auch weiterhin festhalten und die Strategie laufend ausbauen.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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