31.10.2017

Was Österreich zu Halloween googelt

Halloween ist längst in Österreich angekommen und ein fixer Bestandteil im Feiertagskalender. Dies zeigen auch die aktuellen Google Trends. Nach was hat Österreich gesucht? Wir haben die Antworten.
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Das Google Trends-Team hat sich die diesjährigen Suchtrends zu Halloween ganz genau angesehen. Das sind jene Begriffe, die zur Zeit am häufigsten in Verbindung mit Halloween bei Google Österreich gesucht werden. Für die letzten 14 Tage ergibt die Analyse folgendes Ranking als Zusammenfassung:

  • Meistgestellte Frage: Wann ist Halloween?
  • Das meistgesuchte Kostüm: Harley Quinn.
  • Meistgesuchte Motiv in Zusammenhang mit “schminken” und Halloween: Skelett schminken.
  • Meistgesuchte Rezept: Halloween Muffin

Google Trends als mächtiges Online Tool

Google Trends ist mittlerweile nicht nur für Marketeers, Social Media Manager und Online Beauftragte ein mächtiges Tool in digitalen Fragen geworden. Was bietet dieses Werkzeug? Die Google Trends Daten können nach Thema, beispielsweise Schlagwörter, Suchbegriffe, Rubriken, Zeit, Ort (Land, Region, Stadt, etc.) und Sprache angezeigt und analysiert werden. Google Trends Daten sind eine unvoreingenommene Stichprobe der Google Suchdaten. Die Daten sind anonymisiert, kategorisiert, und aggregiert sowie schon länger auch für Österreich verfüg- und nutzbar.

Das Halloween Ranking für Österreich

Meistgesuchte Fragen

  1. Wann ist Halloween?
  2. Was ist Halloween?
  3. Was kann man zu Halloween machen?
  4. Wie schreibt man Halloween?
  5. Von wo kommt Halloween?
  6. Ist Halloween ein Feiertag in Österreich?
  7. Warum feiert man Halloween?
  8. Seit wann gibt es Halloween in Österreich?
  9. Wie zu Halloween schminken?
  10. Wie mache ich einen Halloween Kürbis?

Meistgesuchte Halloween Kostüme

  1. Harley Quinn Kostüm
  2. Fledermaus Kostüm
  3. Rotkäppchen Halloween Kostüm
  4. Catwoman Kostüm
  5. Halloween Vampir Kostüm
  6. Krankenschwester Kostüm
  7. Halloween Clown Kostüm
  8. Halloween Skelett Kostüm
  9. Grinsekatze Kostüm
  10. Halloween Kostüm Puppe

Die meistgesuchten Motive zu Halloween und Schminken

  1. Skelett schminken
  2. Vampir schminken
  3. Hexe schminken
  4. Zombie schminken
  5. Wunden schminken
  6. Fledermaus schminken
  7. Joker schminken
  8. Teufel schminken
  9. Spinnennetz schminken
  10. Horror Clown schminken

Meistgesuchte Rezepte in Verbindung mit Halloween

  1. Halloween Muffins
  2. Halloween Torte Rezept
  3. Halloween Mumien Rezept
  4. Halloween Cupcakes
  5. Halloween Finger Rezept
  6. Halloween Kekse Rezept
  7. Halloween Blut Bowle
  8. Halloween Suppe Kürbis
  9. Würmer Halloween Rezept
  10. Halloween Hot Dog Rezept

In diesem Sinne wünscht euch das Brutkasten Team ein „Happy Halloween“.

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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