01.04.2016

Video: Was ist ein Vertrag?

Wir schließen täglich Verträge ab. Darum sollte es für alle selbstverständlich sein, zu wissen, was ein Vertrag ist und welche Rechtsfolgen dieser nach sich zieht.
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Es gibt viele unterschiedliche Verträge: Kaufverträge, Mietverträge und Dienstverträge. Fast jeden Tag schließt man irgendwo einen Vertrag ab, am häufigsten wahrscheinlich einen Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe einer Sache. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Beim Einkaufen in einem Supermarkt oder einem Bekleidungsgeschäft werden Kaufverträge abgeschlossen.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei Personen zustande. Jemand macht dabei ein Angebot, das ist ein Vorschlag einen Vertrag abschließen zu wollen, und die andere Person, an die es gerichtet ist, nimmt dieses Angebot an, das ist die Annahme. Die Personen eines Vertrages nennt man rechtlich Vertragsparteien.

Ein Vertrag kann, muss aber nicht schriftlich geschlossen werden. Angebot und Annahme benötigen auch keine besondere Form. Das Angebot, das jemand macht, ist in der Regel an eine bestimmte Person oder an bestimmte Personen adressiert. Sobald diese Erklärung die andere Person erreicht, kann man die Erklärung grundsätzlich nicht mehr zurücknehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist man an sein eigenes Angebot gebunden.

Die andere Partei kann das Angebot nun annehmen oder auch ablehnen. Dazu ist eine Annahmeerklärung notwendig. Sobald diese Erklärung den Verkäufer erreicht, und inhaltlich in den wesentlichen Punkten mit dem Angebot übereinstimmt, kommt ein Vertrag zustande.

Auch der Käufer kann die Annahmeerklärung nicht mehr zurücknehmen, sobald diese den Verkäufer oder die Verkäuferin erreicht. Folglich spricht man von „pacta sunt servanda“. Das bedeutet, dass keine der Vertragsparteien ohne besondere Gründe von einem Vertrag zurücktreten kann.

Eine Ausnahme davon stellen etwa Verträge dar, die über das Internet geschlossen werden. Das Gesetz erlaubt es in solchen Fällen, innerhalb bestimmter Fristen und ohne besondere Gründe von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten.

Aus dem Kurs: WIRTSCHAFTSRECHT I: Gewährleistung, Garantie, AGB

Über den Autor: RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M.

RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Graz und Teramo (Italien) sowie Wirtschaftsrecht an der London School of Economics (LSE). Während er früher in Mailand für eine internationale Rechtsanwaltskanzlei tätig war, ist er heute Lehrbeauftragter am Management Center Innsbruck (MCI) für „International Product Liability“ sowie an der Fachhochschule IMC Krems an der Donau.

Andreas Eustacchio ist auf Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Produkthaftung und Rückruf gefährlicher Produkte spezialisiert; berät Unternehmen aus dem In- und Ausland mit Schwerpunkt Italien. Außerdem ist Eustacchio Autor des Fachbuches „Produkthaftung“, sowie  diverser Publikationen zur Produkthaftung & Produktsicherheit.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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