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Es gibt viele unterschiedliche Verträge: Kaufverträge, Mietverträge und Dienstverträge. Fast jeden Tag schließt man irgendwo einen Vertrag ab, am häufigsten wahrscheinlich einen Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe einer Sache. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Beim Einkaufen in einem Supermarkt oder einem Bekleidungsgeschäft werden Kaufverträge abgeschlossen.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei Personen zustande. Jemand macht dabei ein Angebot, das ist ein Vorschlag einen Vertrag abschließen zu wollen, und die andere Person, an die es gerichtet ist, nimmt dieses Angebot an, das ist die Annahme. Die Personen eines Vertrages nennt man rechtlich Vertragsparteien.

Ein Vertrag kann, muss aber nicht schriftlich geschlossen werden. Angebot und Annahme benötigen auch keine besondere Form. Das Angebot, das jemand macht, ist in der Regel an eine bestimmte Person oder an bestimmte Personen adressiert. Sobald diese Erklärung die andere Person erreicht, kann man die Erklärung grundsätzlich nicht mehr zurücknehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist man an sein eigenes Angebot gebunden.

Die andere Partei kann das Angebot nun annehmen oder auch ablehnen. Dazu ist eine Annahmeerklärung notwendig. Sobald diese Erklärung den Verkäufer erreicht, und inhaltlich in den wesentlichen Punkten mit dem Angebot übereinstimmt, kommt ein Vertrag zustande.

Auch der Käufer kann die Annahmeerklärung nicht mehr zurücknehmen, sobald diese den Verkäufer oder die Verkäuferin erreicht. Folglich spricht man von “pacta sunt servanda”. Das bedeutet, dass keine der Vertragsparteien ohne besondere Gründe von einem Vertrag zurücktreten kann.

Eine Ausnahme davon stellen etwa Verträge dar, die über das Internet geschlossen werden. Das Gesetz erlaubt es in solchen Fällen, innerhalb bestimmter Fristen und ohne besondere Gründe von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten.

Aus dem Kurs: WIRTSCHAFTSRECHT I: Gewährleistung, Garantie, AGB

Über den Autor: RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M.

RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Graz und Teramo (Italien) sowie Wirtschaftsrecht an der London School of Economics (LSE). Während er früher in Mailand für eine internationale Rechtsanwaltskanzlei tätig war, ist er heute Lehrbeauftragter am Management Center Innsbruck (MCI) für „International Product Liability“ sowie an der Fachhochschule IMC Krems an der Donau.

Andreas Eustacchio ist auf Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Produkthaftung und Rückruf gefährlicher Produkte spezialisiert; berät Unternehmen aus dem In- und Ausland mit Schwerpunkt Italien. Außerdem ist Eustacchio Autor des Fachbuches “Produkthaftung”, sowie  diverser Publikationen zur Produkthaftung & Produktsicherheit.