01.10.2015

Was haben die Wiener Parteien Startups zu bieten?

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Drei von vier Gründer haben Schwierigkeiten, gute Mitarbeiter zu finden.

Am Mittwoch mussten sich Wiener Politiker einer ungewohnten Herausforderung stellen: Die Junge Industrie Wien bat zu einem „Partei Pitch“ auf dem A1 Startup Campus. Die Politiker hatten gestoppte zwei Minuten Zeit, um ihre Ideen für den Wirtschaftsstandort Wien zu präsentieren. Das Format ließ kaum Zeit für Allgemeinposten, über die weitgehend Einigkeit herrschte: In Wien brauche es mehr Unternehmergeist und überhaupt müsse die Stadt ganz schnell zur Startup-City Nummer eins werden. Wie der Weg dorthin auszusehen hat, darüber waren sich die Parteien allerdings weniger einig. Während sich Markus Ornig von den NEOS und Eduard Schock von der FPÖ für eine dringende Abschaffung der verpflichtenden Kammermitgliedschaft aussprechen, sind ÖVP, SPÖ und Grüne für eine Beibehaltung. Der deutlichen finanziellen Erleichterung stellte Christoph Chorherr von den Grünen entgegen, dass mit der Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft kleine Unternehmen ihre Stimme verlieren würden.

Kritik am status-quo

Auch an Kritik am status-quo wurde nicht gespart. Ornig will, dass es künftig nicht mehr durchschnittlich 20 Tage dauert, um ein Unternehmen zu gründen – im europäischen Vergleich sei das viel zu lange. Alexander Biach von der ÖVP kritisierte die vielen bürokratischen Hürden, die Startups im Alltag zu bewältigen haben und Schock betonte, dass in Wien die Gründerförderung viel niedriger sei, als in allen anderen Bundesländern. Was denn die SPÖ im Umkehrschluss bereits für Startups getan habe, möchte ein Veranstaltungsteilnehmer via Smartphone wissen. Katharina Schinner von der SPÖ verweist auf das Projekt „Mingo“  (Initiative der Wirtschaftsagentur Wien) mit dem leistbare Büroflächen geschaffen wurden. Auch die Förderungen seien erst vor zwei Jahren evaluiert worden und eine weitere Evaluierung stünde an. Chorherr wehrt sich gegen den Vorwurf, die Gebühren seien zu hoch: „Zeig mir eine Stadt, wo die Gebühren niedriger sind“, antwortet er Biach, dem allerdings die Pitch-Stoppuhr gerade keine Antwortzeit einräumte.

Begegnungszonen, Cluster, Startup-Campus

vlnr: Eduard Schock, Alexander Biach, Markus Ornig, Katharina Schinner, Nikolaus Griller (JI), Christoph Chorherr und Heinrich Schmid-Schmidsfelden (JI)
vlnr: Eduard Schock, Alexander Biach, Markus Ornig, Katharina Schinner, Nikolaus Griller (JI), Christoph Chorherr und Heinrich Schmid-Schmidsfelden (JI) (c) JI Wien

Wie man in Wien den Unternehmergeist fördern könnte? Man müsse im Bildungsbereich ansetzen, sind sich die Parteien einig. Ornig wird ein wenig konkreter und schlägt eigene Projektwochen vor. Chorherr glaubt, dass man über Begegnungszonen für Techniker und Kreative Startup-Ideen und deren Umsetzung fördern könnte und Schock spricht sich unbedingt für einen großen Startup-Campus in Wien aus, während Schinner auf bereits geschaffene Cluster wie NeuMarx und Aspern hinweist. Die europäische Vernetzung könnte in Wien noch weiter ausgebaut werden, merkte Schinner an.

Verleihung des „City Angel Awards“

Wer das junge Publikum am meisten überzeugt hat?  Über Smartphones konnten die Parteien bewertet werden und zwar vor und nach dem Pitch und der Diskussionsrunde. Im Anschluss wurden von der Jungen Industrie zwei Awards überreicht: Den „City Angel Award“ für die meisten Publikumsstimmen insgesamt erhielt Alexander Biach von der ÖVP und der Sonderpreis für den größten Zuwachs an Stimmen nach der Diskussionsrunde ging an Katharina Schinner von der SPÖ.

Die wichtigsten Startup-Punkte der Parteivertreter zusammengefasst:

Markus Ornig, NEOS:

Drei Top-Kandidaten der Wiener NEOS sind selbst Unternehmer
Es darf nicht mehr 20 Tage dauern, um ein Unternehmen zu gründen
Crowdfunding muss weiter ausgebaut werden
Gebühren müssen sinken (Arbeiterkammerumlage 2 und U-Bahn-Steuer)
Projektwochen in Schulen
Für eine Abschaffung der Kammermitgliedschaft

Alexander Biach, OVP

Die tagtägliche Verwaltung muss für Startups weniger bürokratisch werden
Unternehmertum muss in den Schulen gefördert werden
Der Rückgang der Industrieflächen muss gestoppt werden
Die Kammermitgliedschaft soll bleiben, aber weiterentwickelt werden
Beteiligungsfreibeträge für Business Angels

Christoph Chorherr, Grüne

Begegnungszone für Techniker und Kreative
Nachhaltiges Wirtschaften
Gegen Abschaffung der Kammermitgliedschaft
Soziale Sicherheit auch bei Startups fördern

Katharina Schinner, SPÖ

Wien hat tolle Cluster wie NeuMarx und Aspern
Wien muss europäisch besser vernetzt werden
Die Kammerpflicht soll bleiben, muss aber angepasst werden
Förderungen gehören wieder evaluiert

Eduard Schock, FPÖ

Die Gründerförderung muss in Wien steigen
Private Gelder müssen mobilisiert werden
Auslandsinvestoren anlocken
Wien braucht einen Startup-Campus
Für eine Abschaffung der verpflichtenden Kammermitgliedschaft

derBrutkasten.com hat nach der Veranstaltung bei den Kandidaten nachgehakt – das Gespräch erscheint in den nächsten Tagen im „Brutkasten“.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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