22.03.2024
HANDBUCH FÜR GRÜNDER:INNEN

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

Die VC-Gesellschaften Speedinvest, Planet A und Norrsken haben die europäische ClimateTech-Szene durchleuchtet. Herausgekommen ist ein Handbuch für Gründer:innen und Investor:innen.
/artikel/was-gruenderinnen-rund-um-climatetech-hardware-wissen-muessen
Jessica Burley (Planet A), Christian zu Jeddeloh (Norrskin), Sophia Escheu (Speedinvest), Kim Dang (Planet A) v.l (c) Communications & Network Consulting AG
Jessica Burley (Planet A), Christian zu Jeddeloh (Norrskin), Sophia Escheu (Speedinvest), Kim Dang (Planet A) v.l (c) Communications & Network Consulting AG

Mit einem neuen Handbuch wollen die VCs Speedinvest, Planet A und Norrsken Gründer:innen eine Hilfestellung beim Einstieg im ClimateTech-Hardware geben. So sollen typische Fehler vermieden und der Blick auf potenzielle Probleme geschärft werden. Insgesamt wurden für das Handbuch 118 Investor:innen und 142 Gründer:innen interviewt und historische Daten ausgewertet.

Finanzierungslücke von 6,6 Mrd. Euro

Im Handbuch führen die Autor:innen aktuelle Herausforderungen an. Demnach gibt es allein in Deutschland im Hardwarebereich von ClimateTech eine Finanzierungslücke von 6,6 Mrd. Euro, bei vollständiger Finanzierung von 2,2 Mrd. Euro im Jahr 2022. Diese Zahlen sind allein aufgrund der Größe des Nachbarn nicht eins zu eins auf Österreich übertragbar. Allerdings kann man davon ausgehen, dass es auch in Österreich, zumindest in der Relation, eine ähnliche klaffende Lücke zwischen realisierten und ausstehenden Investitionen gibt.

Die Autor:innen des Handbuchs definieren als ClimateTech-Hardware eine umfassende Reihe von Technologien und Innovationen, die auf physikalischen Systemen oder Produkten basieren, um der Klimakrise entgegenzuwirken. Darunter fallen beispielsweise Elektrofahrzeuge, Solarzellen oder Zukunftstechnologien wie Direct-Air-Capture und Carbon-Storage.

Obwohl die Zukunft grüner werden muss und sich auch das Wirtschaften immer mehr in diese Richtung verlegt, ist es für Gründer:innen noch immer schwer, an das notwendige Kapital zu gelangen. Wieso?

Hardware ist teuer

Nicht wirklich verwunderlich, aber ein Punkt der vielen Gründer:innen nicht bewusst ist und einen Rattenschwanz mit sich bringt, sind die Kosten. Hardware vs. Software. Für viele Kapitalgeber:innen fällt die Investitionsentscheidung bei Software einfacher. Die Entwicklungs- und Betriebskosten sind gering, was dazu führt, dass der Einstieg leichter fällt. Außerdem lassen sich besonders SaaS-Startups gut skalieren und an die Nachfrage anpassen, ohne hohe Kosten zu verursachen. Das ist bei Hardware ganz grundsätzlich anders.

Nach den Autor:innen ist ein zusätzlicher Faktor, der insbesondere bei VCs für Abneigung in den Sektor sorgt, eine Unwissenheit in der technischen Expertise. Bei der Umfrage gaben 49 Prozent der Investor:innen an, dass es ihnen in dem Bereich an wissenschaftlichem Fachwissen mangelt, und weitere 33 Prozent gaben an, dass es ihrem Team an technischem Fachwissen fehlt.

Wie man mit Klimahardware überzeugt

Investor:innen von sich und seinem Unternehmen zu überzeugen, ist generell als Startup essentiell. Besonders gilt das aber im Hardwarebereich und darüber hinaus noch für ClimateTech, weil das Geld hier besonders straff sitzt. Für über 37 Prozent der befragten Investor:innen sind das Geschäftsmodell und die langen Vertriebszyklen Gründe, nicht in Hardware-Unternehmen zu investieren.

An der Stellschraube Vertriebszyklen ist wohl oder übel schwer zu drehen. Was es gerade im ClimateTech-Bereich für Hardwaregründer:innen besonders wichtig macht, sich einen gutes Businessmodell zu überlegen. Dabei sollte dieses schon in der Frühphase des Startups sehr detailliert durchdacht und auch mögliche Probleme definiert werden. So zeigen Gründer:innen einerseits, dass die auch Herausforderungen mitdenken und können im Ernstfall schneller reagieren, weil sie sich schon mit Lösungenansätzen beschäftigt haben.

Außerdem ist es gerade in diesem Geschäftsumfeld wichtig, sich an den Pain Points der Branche und Bedürfnissen der Kund:innen zu orientieren. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Vision einer klimafreundlichen Zukunft klar zu definieren und zu kommunizieren.

Oder, wie es das Handbuch es etwas poetischer formuliert:

Es ist nichts falsch daran, „nur“ Geräte zu verkaufen, aber in vielen Fällen bleibt viel Wert auf dem Tisch, wenn man keine „Branchenvision“ entwickelt und das Geschäftsmodell entsprechend anpasst. Was am Ende für das Klima zählt, sind Geschwindigkeit und Skalierung.

Building and scaling climate hardware: A playbook

Deine ungelesenen Artikel:
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen