28.06.2024
ESSENSZEIT

Was Ernährung am Arbeitsplatz können muss

Hunger? Dann solltest du zum Snack greifen. Ja, richtig gelesen: Snacken ist durchaus okay – und manchmal sogar besser als hungern. Diesen und viele weitere Mythen über Ernährung am Arbeitsplatz klären zwei Expert:innen.
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Ob Snack oder Mahlzeit - Ernährung prägt auch die Performance am Arbeitsplatz (c) Adobe Stock/Alliance

Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.


Essen ist Medizin oder Gift, gibt uns Energie oder kann uns dieser berauben. Essen macht schlank, dick, müde, klug oder gar erfolgreich. Essen kann viel Gutes tun, vieles aber auch kaputt machen – und zwar nicht nur in Magen, Darm oder Leber, sondern auch rund um Herz, Kreislauf und Psyche.

Welche Ernährungsweisen sich im Bürojob eignen und mit welchen Mythen endlich abgerechnet gehört? Brutkasten hat mit Ernährungsmediziner Professor Kurt Widhalm des Österreichischen Akademischen Instituts für Ernährungsmedizin (ÖAIE) gesprochen. Im Interview bezieht er sich auf wissenschaftliche Studien des ÖAIE und erklärt, welche Rolle Ernährung am Arbeitsplatz spielt.

In Kombination dazu erzählt Katharina Kaltenegger, Ernährungsberaterin und neben Elisabeth Saathen Co-Gründerin der Ernährungsberatung “Fokus Ernährung”, warum wir uns eher darauf konzentrieren sollten, unseren Körper zu nähren, als ihn mit Verboten einzuschränken. Und lüftet das Geheimnis, warum Snacks nicht immer schlecht sind.


brutkasten: Macht die richtige Ernährung am Arbeitsplatz tatsächlich einen Unterschied, wie erfolgreich man im Job ist?

Widhalm: Ja und nein. Man kann Ernährung und deren Effekte am Arbeitsplatz nicht vom Lifestyle trennen, den man außerhalb des Jobs pflegt. Das Ganze wird dadurch erschwert, dass wir in Österreich ein Problem mit ernährungsabhängigen Erkrankungen wie Übergewicht haben. 50 Prozent der Erwachsenen und 30 Prozent der Jugendlichen sind überernährt – und somit für ernährungsabhängige Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislaufprobleme und Gelenkprobleme anfällig. Man darf aber nicht alle in einen Topf werfen: Es macht einen Unterschied, ob ein 100 Kilo schwerer Mann oder eine 44 Kilo schwere Frau am Schreibtisch sitzt.

Kaltenegger: Auf jeden Fall sollten wir unseren Körper gut nähren und ernähren – und ihm wichtige Baustoffe und Energie über Nahrung bieten, die er über den Tag braucht. Das gilt auch für das Büro. Auch Menschen mit Mehrgewicht können unterversorgt sein.

Elisabeth Saathen und Katharina Kaltenegger, Co-Founderinnen von Fokus Ernährung (c) Fokus Ernährung

Können Sie trotz der schweren Verallgemeinerbarkeit Tendenzen erkennen, die sich für eine gesunde Ernährung am Arbeitsplatz eignen?

Widhalm: Die Ernährung am Arbeitsplatz hängt vom Lebensstil ab und spielt eine entscheidende Rolle im Büro. Wenn man zu Hause nichts frühstückt, dann ist die Ernährungssituation am Arbeitsplatz eine ganz andere, als wenn man ausgiebig frühstückt.

Kaltenegger: Ich stimme zu. Das kann man nicht pauschalisieren. Aber wenn ich einen Durchschnittsmenschen hernehme, sind drei bis fünf Mahlzeiten am Tag empfohlen.

Drei bis fünf Mahlzeiten am Tag inkludieren häufig auch ein Frühstück. Wie sieht das optimale Frühstück im Büroalltag aus – und wann ist der beste Zeitpunkt dafür?

Kaltenegger: Natürlich spalten sich da die Geister und das ist auch sehr individuell: Ich sag mal, Frühstücken heißt nicht, dass ich aufstehe und direkt was essen muss. Es können ruhig auch eine bis zwei Stunden vergehen, aber dann sollte ich auf jeden Fall essen, wenn ich frühstücken möchte. Ein gutes Frühstück vor dem Arbeitstag wäre zum Beispiel Porridge mit einem Stück Obst oder Nüssen, vielleicht noch eine Eiweißquelle wie Milch oder Milchalternativen. Auch eine Brotmahlzeit stellt ein gutes Frühstück dar – vor allem für Menschen, die lieber etwas Salziges essen.

Wie sieht ein gesundes Büro-Mittagessen aus?

Widhalm: Im Büroalltag sollte ein Mittagessen wenig Energie, viel Eiweiß und Ballaststoffe wie Obst und Gemüse enthalten – und darüber hinaus wenig belasten. Allgemein eignen sich im sitzenden Büroalltag eher leichte Mahlzeiten. Den Fleischkonsum sollte man drastisch reduzieren – also nicht jeden Tag. Wenn jemand gerne Fleisch als Proteinquelle zu seinem Mittagessen hinzufügt, dann jeden zweiten oder dritten Tag.

Kaltenegger: Ich stimme zu. Eine Mahlzeit ist immer am besten, wenn sie ausgewogen ist. Das heißt: Kohlenhydrate, Eiweiß, Ballaststoffe und gesunde Fette. Omega-3-Fette aus Fisch, aber auch aus pflanzlichen Quellen wie Nüssen, Avocado, Algen und Samen, sind für die Produktion von Hormonen sowie für die Regeneration der Zelle und das Immunsystem notwendig.

Wenn ich jetzt einen ausgewogenen Teller gestalten würde, dann hat dieser ein Viertel einer Kohlenhydratquelle, eine Hälfte einer Ballaststoffquelle wie Gemüse oder Salat. Und den Rest Eiweiß und gesunde Fette.

Sind Kohlenhydrate nicht “der Feind”?

Kaltenegger: Nein, nein! Auch beim Business Lunch ist es wichtig, Kohlenhydrate nicht wegzulassen, weil sie natürlich auch für das Gehirn gebraucht werden – ungefähr 120 Gramm Glukose pro Tag. Natürlich macht es keinen Sinn, einen riesengroßen Teller Nudeln zu essen, weil die Konzentration darunter leiden wird. Wenn man zu viele einfache Kohlenhydrate auf einmal isst, fällt die Konzentration nach einer Zeit – meistens eben am Nachmittag.

Sind Kohlenhydrate also der Auslöser eines Nachmittagstiefs?

Kaltenegger: Dabei geht es nicht nur um Kohlenhydrate. Wenn ich etwas mit viel Fett oder etwas Frittiertes esse, kann das die Verdauung belasten und zu einem Konzentrationsabfall führen.

Welche Kohlenhydrate sollte man dann zum Lunch essen, um konzentriert zu bleiben?

Kaltenegger: Vollkornprodukte wie Vollkornnudeln, Vollkornreis oder Vollkornbrot. Auch Gerste- und Getreideprodukte eignen sich. Also kurz gesagt: Langkettige oder polymere Kohlenhydrate.

Was kann man gegen ein Nachmittagstief tun?

Widhalm: Wenn jemand zu Mittag eine Mahlzeit mit etwa 600 Kalorien oder noch mehr zu sich nimmt, dann ist das ein ganz natürlicher Mechanismus, dass man danach eine Phase hat, in der man ermüdet und eigentlich nicht so leistungsfähig ist. Das sind ja die bekannten Leistungskurven, die es gibt – und die am Nachmittag meistens nach unten ausschlagen. Aber auch hier ist alles wieder individuell unterschiedlich. Auch ein Leistungstief vergeht. So gesehen wäre eine Pause nach dem Mittagessen sicher nicht schlecht.

Dr. Kurt Widhalm (c) OEIAE

Wie stehen Sie zu Zucker als “Helfer” gegen ein Nachmittagstief?

Widhalm: Vernünftig mit Zucker umgehen. Zucker völlig zu vermeiden ist nicht notwendig und Zucker-Bashing ist nicht sinnvoll. Auf der anderen Seite weiß man heute ganz genau, dass ein hoher Zuckerkonsum zu einer diabetischen Stoffwechsellage und deren Entstehung beitragen kann. Hohe Zuckermengen werden relativ schnell metabolisiert und führen nach kurzer Zeit wieder zum Hungergefühl.

Zucker völlig zu vermeiden ist nicht notwendig und wissenschaftlich nicht gerechtfertigt

Dr. Kurt Widhalm

Das heißt: Wer Süßes snackt, wird schneller wieder hungrig?

Widhalm: Es hängt davon ab: Wenn man nur Süßspeisen zu Mittag ist, schmeckt das natürlich gut, aber man ist relativ schnell wieder hungrig. Die Zuckermenge sollte in der Regel etwa zehn Prozent der gesamten Energiezufuhr nicht überschreiten. Aber Zucker völlig zu verbieten ist wissenschaftlich nicht fundiert. Das ist dann eher eine Ideologie- oder Lebensstil-Sache.

Kaltenegger: Wenn ich Süßes im Office snacke, jage ich den Blutzucker in die Höhe. Das Zuckerhoch bleibt aber nicht lange, sondern fällt relativ rasch wieder ab. Das macht hungrig und schadet der Konzentration. Dann ist man wieder müde, greift erneut zu Süßem – und der Kreislauf geht weiter.

Sind Snacks im Bürojob also tabu?

Widhalm: Auch hier hängt es wieder vom Lebensstil im Allgemeinen ab: Natürlich können kleine Snacks in geringen Mengen, wie Schokolade oder Süßigkeiten, dazwischen mal verzehrt werden, aber alles im Rahmen von Maß und Ziel. Wenn man also snackt, dann am besten mit Nährwert: Als Snacks eignen sich aufgeschnittenes Obst und Gemüse – oder die Kombination von Snacks wie einem Stück Schokolade oder einem Biscuit zu einem Stück Apfel, einer Orange oder Grapefruit. Die Menge macht das Problem, nicht die Ausnahme. Und immer auch in Relation zur Verfassung der jeweiligen Person.

Kaltenegger: Genau. Die Frage ist immer: Snacke ich unbewusst oder nehme ich eine aktiv eingebaute Zwischenmahlzeit zu mir? Letzteres macht total Sinn, wenn man einen langen Abstand zwischen den Mahlzeiten hat. Das hilft häufig auch, um nicht am Abend mit einem enormen Heißhunger heimzukommen. Wenn man auf Biegen und Brechen durchhält, spart das meist nicht Kalorien, sondern man isst dann am Abend eher obendrauf, weil man ja den ganzen Tag zu wenig gegessen hat. Dann isst man über den Hunger, was wiederum den Schlaf negativ beeinflussen kann.

Wie sieht der Energie-Effekt von Kaffee aus?

Widhalm: Es gibt wissenschaftliche Beweise dafür, dass der Konsum von zwei bis drei Tassen Kaffee pro Tag sogar positive Effekte haben kann – auch, was die kardiovaskuläre Mortalität und Morbidität betrifft. Da gibt es keine Verbote oder Einschränkungen – das ist sehr individuell und jede und jeder merkt selbst, was er wann und wie verträgt. Eine magenverträgliche Variante zu Kaffee ist grüner oder schwarzer Tee.

Kaltenegger: Ich weiß, oft ist es sehr verlockend, dass man am Nachmittag noch einen Kaffee trinkt, vor allem, wenn man das Gefühl hat, man verträgt ihn eh gut. Es gibt aber auch Hinweise darauf, dass der Schlaf nach einem Nachmittagskaffee nicht so erholsam ist und das Koffein noch relativ lange im Körper bleibt, da Koffein eine Halbwertszeit von vier bis acht Stunden im Körper hat. Die Empfehlung sind drei bis vier Tassen Kaffee am Tag.

Gibt es eine Daumenregel, wie sich Menschen in Büros ernähren sollten?

Widhalm: Bei Schreibtisch-Arbeiten ist eine Energie-angepasste Ernährung, die relativ eiweißreich und an den Stoffwechsel angepasst ist, aber wenig Fett enthält, vernünftig. Wichtig ist außerdem, dass man dazwischen immer wieder trinkt. Am besten ein Glas Wasser hinstellen.

Gibt es einen Richtwert, wie viel Wasser man am Tag trinken sollte?

Widhalm: Das hängt von Größe, Gewicht und der jeweiligen Arbeit der Person ab. Aber circa 1-1,5 Liter Flüssigkeit pro Tag, das ist eine Größenordnung, die nicht schlecht sein kann und sicher auch den Stoffwechsel günstig beeinflussen kann.

Kaltenegger: Flüssigkeit ist definitiv gut und kann die Konzentration steigern. Am besten ungesüßte Getränke, ungesüßter Tee – ganz wichtig auch abseits der täglichen Kaffee-Tassen im Büro.

Welche Ernährungsfehler treten häufig im Bürojob auf?

Kaltenegger: Was uns oft im Berufsalltag begegnet, ist, dass Menschen im stressigen Alltag häufig das Essen vergessen oder aufschieben. Oft ist nicht das Essen an sich das Problem, sondern das Nicht-Essen. Häufig wird dann auch zu Office-Snacks gegriffen, wie Süßigkeiten oder Salziges. Das Problem dabei: Man fängt an, unbewusst zu snacken. Ich glaube, in der Praxis ist das oft eines der häufigsten Probleme, dass der Hunger aufgeschoben wird, keine Pause genommen wird oder man mangels Zeit nicht frühstückt.

Am Abend kommt dann der Heißhunger und dann wird mehr gegessen, als man eigentlich braucht. Und das ist natürlich nicht förderlich im Sinne einer ausgewogenen Ernährung, weil man ja untertags die Energie braucht. Das heißt, der Körper geht untertags auf Sparflamme und am Abend, wo man sie eigentlich nicht mehr so notwendig hat, muss der Körper dann die Energie abspeichern.

Mit der richtigen Planung tut man Körper, Seele und dem Geldbörserl einen großen Gefallen.

Katharina Kaltenegger, Fokus Ernährung

Das große Abendessen nach einem langen Arbeitstag ist also gar nicht empfehlenswert?

Widhalm: Es gibt wissenschaftliche Hinweise darauf, dass man nicht zu spät essen sollte – und eine gewisse Zeit zwischen der letzten Mahlzeit und der Schlafzeit einhalten sollte. Sprich: Nach dem Abendessen sollten vor dem Fernseher nicht unbedingt Snacks verzehrt werden, die keinen Nährwert haben, sondern nur Energie zuführen.

Die alte Regel, die wir als Kinder wahrscheinlich gehört haben: Frühstücke wie ein Kaiser, esse zu Mittag wie ein Bürger und am Abend wie ein Bettler. Die Verteilung der Energiemengen sollte nicht auf den Abend geschoben werden. Je nach Job eignet sich zu Mittag eine kleine Mahlzeit nach einem guten Frühstück und am Abend ein nicht zu belastendes Essen.

Bei vernünftigen Menschen und bei vernünftigen Ernährungsguidelines gibt es keine wirklichen Verbote.

Dr. Kurt Widhalm

Hätten Sie einen abschließenden Tipp für Arbeitende, die sich am Schreibtisch gesund ernähren wollen?

Widhalm: Der Ernährungszustand jeder Person ist individuell. Es kann nicht jeder die gleich große Mahlzeit zu Mittag essen – da muss man individuell vorgehen. Alles in allem kann man aber sagen: Bei vernünftigen Menschen und bei vernünftigen Ernährungsguidelines gibt es keine wirklichen Verbote.

Kaltenegger: Ich finde, eine der wichtigsten Sachen ist tatsächlich die Planung: Dass man sich einfach kurz Gedanken macht: Wie, wann und wo kann ich essen. Und: Sich Pausen aktiv nehmen – vielleicht in den Kalender eintragen und genug Pausen für ruhiges und nicht hastiges Essen machen. Dass man vielleicht auch vorkocht oder im Büro irgendwelche Komponenten bereitstellt, die man schnell zusammenbauen kann. Oder auch mit Kolleg:innen gemeinsam kocht. Mit der richtigen Planung tut man Körper, Seele und dem Geldbörserl einen großen Gefallen.

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09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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