29.06.2016

Losgetippt: Die wichtigsten Fragen zum Thema Blogs

Einen Blog hat heute schon fast jeder, denn Bloggen ist in. Von Politik über Mode bis Kulinarik - die Themen sind vielfältig. Allerdings gibt es beim Bloggen auch einiges, das man beachten sollte, um nicht ungewollt in die Rechtsfalle zu tappen.
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(c) fotolia-kite_rin: Wer bloggen möchte, muss einiges beachten.

Einen Blog zu starten, ist sehr einfach. Bevor man drauf los schreibt, sollte man aber einige Dinge beachten. Für Nicht-Juristen ist etwa die Rechtslage rund um das Thema Blogs oft undurchsichtig. Tatsächlich ist sie sogar für Fachleute oft schwierig zu durchschauen. Braucht mein Blog ein Impressum? Wie soll das aussehen? Welche Bilder darf ich einbetten? Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen rund um das Thema Blogs zu beantworten.

Wie viele Blogs gibt es in Österreich?

Wie viele Blogs es in Österreich genau gibt, kann man nicht so recht sagen. Täglich wachsen neue aus dem Boden, andere hingegen sind schon seit Jahren inaktiv. Fest steht, dass es hierzulande viel weniger Technik- und Politikblogs gibt als beispielsweise in Deutschland. Im Gegensatz zum Nachbarland schreiben österreichische Blogger häufiger über Mode, Lifestyle und Essen.

Redaktionstipps

Welche österreichischen Blogs sind am beliebtesten?

Laut der Statistik von blogheim.at sind die beliebtesten Blogs Österreichs:

  1. Der Blog zur Aufklärung über Internet-Missbrauch mimikama.at
  2. Der Fashion-Blog whoismocca.com
  3. Die Satireseite dietagespresse.com

Was ist überhaupt ein Blog und wie unterscheidet er sich von einer Website?

Weblogs und Websites sind auf den ersten Blick oft kaum von einander zu unterscheiden. Bei genauerer Betrachtung werden aber dennoch einige Unterschiede sichtbar: Der Aufbau einer klassischen Website ist statisch. Ein chronologischer Ablauf, wann welche Inhalte eingepflegt wurden, ist an der Oberfläche nicht feststellbar. Auf den meisten Websites kommt es kaum zu einer Interaktion zwischen User und Webmaster.

Blogs hingegen sind sehr aktive Websites, die auf ständiger Veränderung basieren. Ihr Verlauf ist chronologisch – ein Beitrag nach dem anderen wird online gestellt. Darüber hinaus verfügen Blogs meistens über einige technische Besonderheiten wie Pingbacks und Trackbacks. Diese Techniken ermöglichen es unterschiedlichen Weblogs, untereinander zu kommunizieren. Bei einem Pingback handelt es sich, vereinfacht gesagt, um einen automatischen Hinweis darauf, dass ein Blogartikel in einem anderen Blog verlinkt wurde. Trackbacks haben eine ganz ähnliche Funktion, informieren einen Blogbetreiber also auch darüber, dass er in einem anderen Blog verlinkt wurde. Anders als Pingbacks werden sie aber nicht automatisch gesendet, sondern müssen manuell verschickt werden.

Braucht jeder Blog ein Impressum?

Prinzipiell ja. Wird der Blog von einem Unternehmen betrieben, greift das Unternehmensgesetz. Ist auch ein privater Blog nur im weitesten Sinne kommerziell orientiert, greift das e-Commerce-Gesetz. Beide Gesetze verpflichten den Inhaber des Blogs, einige Informationen wie Namen, Adresse, Rechtsform des Unternehmens und evtl. Firmenbuchnummer usw. anzugeben. Alle Infos zum Inhalt eines Impressums findet ihr hier.

Zusätzlich zu diesen Regelungen greift außerdem das Mediengesetz, das die Impressumsplicht noch weiter ausführt. Je nachdem ob die Inhalte des Blogs dazu geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen oder nicht, muss ein sogenanntes kleines oder großes Impressum angeführt werden. Das große Impressum beinhaltet neben den Basisinformationen noch weitere Bestandteile wie etwa eine Erkärung über die „Blattlinie“. Eine Übersicht über alle Anfordertungen findet ihr hier.

Was muss man bezüglich Urheberrecht beachten?

Wenn fremde Inhalte wie Textzitate, Bilder, Videos, usw. in den Blog eingebettet werden, muss auf jeden Fall ihr Urheber als Quelle angeführt werden. Außerdem muss er die Verwendung des Materials gestatten, und zwar ganz egal, ob es sich um Zitate, Bilder, Video- oder Musikdateien handelt. Bei Bildmaterial gilt es außerdem zu beachten, dass nicht nur der Fotograf, sondern auch die abgebildete Person Rechte an dem Bild hat. Das Material darf auch nicht verändert oder bearbeitet werden. Immer erlaubt ist es hingegen, fremde Inhalte zu verlinken.
Andersherum sind auch die eigenen Blogbeiträge urheberrechtlich geschützt, kurze Facebookbeiträge, Tweets oder Blogkommentare dagegen nicht.

Was bedeutet Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Blogs?

Die meisten Blogs verfügen über eine Kommentarfunktion. Es ist Aufgabe des Blogbetreibers, die Kommentare zu überwachen und nötigenfalls zu moderieren. Gewaltverherrlichende, hetzerische oder andere unlautere Kommentare unkommentiert stehen zu lassen, ist nicht zulässig. Es muss zumindest eine Distanzierung des Blogbetreibers von den Inhalten erfolgen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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