29.06.2016

Losgetippt: Die wichtigsten Fragen zum Thema Blogs

Einen Blog hat heute schon fast jeder, denn Bloggen ist in. Von Politik über Mode bis Kulinarik - die Themen sind vielfältig. Allerdings gibt es beim Bloggen auch einiges, das man beachten sollte, um nicht ungewollt in die Rechtsfalle zu tappen.
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(c) fotolia-kite_rin: Wer bloggen möchte, muss einiges beachten.

Einen Blog zu starten, ist sehr einfach. Bevor man drauf los schreibt, sollte man aber einige Dinge beachten. Für Nicht-Juristen ist etwa die Rechtslage rund um das Thema Blogs oft undurchsichtig. Tatsächlich ist sie sogar für Fachleute oft schwierig zu durchschauen. Braucht mein Blog ein Impressum? Wie soll das aussehen? Welche Bilder darf ich einbetten? Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen rund um das Thema Blogs zu beantworten.

Wie viele Blogs gibt es in Österreich?

Wie viele Blogs es in Österreich genau gibt, kann man nicht so recht sagen. Täglich wachsen neue aus dem Boden, andere hingegen sind schon seit Jahren inaktiv. Fest steht, dass es hierzulande viel weniger Technik- und Politikblogs gibt als beispielsweise in Deutschland. Im Gegensatz zum Nachbarland schreiben österreichische Blogger häufiger über Mode, Lifestyle und Essen.

Redaktionstipps

Welche österreichischen Blogs sind am beliebtesten?

Laut der Statistik von blogheim.at sind die beliebtesten Blogs Österreichs:

  1. Der Blog zur Aufklärung über Internet-Missbrauch mimikama.at
  2. Der Fashion-Blog whoismocca.com
  3. Die Satireseite dietagespresse.com

Was ist überhaupt ein Blog und wie unterscheidet er sich von einer Website?

Weblogs und Websites sind auf den ersten Blick oft kaum von einander zu unterscheiden. Bei genauerer Betrachtung werden aber dennoch einige Unterschiede sichtbar: Der Aufbau einer klassischen Website ist statisch. Ein chronologischer Ablauf, wann welche Inhalte eingepflegt wurden, ist an der Oberfläche nicht feststellbar. Auf den meisten Websites kommt es kaum zu einer Interaktion zwischen User und Webmaster.

Blogs hingegen sind sehr aktive Websites, die auf ständiger Veränderung basieren. Ihr Verlauf ist chronologisch – ein Beitrag nach dem anderen wird online gestellt. Darüber hinaus verfügen Blogs meistens über einige technische Besonderheiten wie Pingbacks und Trackbacks. Diese Techniken ermöglichen es unterschiedlichen Weblogs, untereinander zu kommunizieren. Bei einem Pingback handelt es sich, vereinfacht gesagt, um einen automatischen Hinweis darauf, dass ein Blogartikel in einem anderen Blog verlinkt wurde. Trackbacks haben eine ganz ähnliche Funktion, informieren einen Blogbetreiber also auch darüber, dass er in einem anderen Blog verlinkt wurde. Anders als Pingbacks werden sie aber nicht automatisch gesendet, sondern müssen manuell verschickt werden.

Braucht jeder Blog ein Impressum?

Prinzipiell ja. Wird der Blog von einem Unternehmen betrieben, greift das Unternehmensgesetz. Ist auch ein privater Blog nur im weitesten Sinne kommerziell orientiert, greift das e-Commerce-Gesetz. Beide Gesetze verpflichten den Inhaber des Blogs, einige Informationen wie Namen, Adresse, Rechtsform des Unternehmens und evtl. Firmenbuchnummer usw. anzugeben. Alle Infos zum Inhalt eines Impressums findet ihr hier.

Zusätzlich zu diesen Regelungen greift außerdem das Mediengesetz, das die Impressumsplicht noch weiter ausführt. Je nachdem ob die Inhalte des Blogs dazu geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen oder nicht, muss ein sogenanntes kleines oder großes Impressum angeführt werden. Das große Impressum beinhaltet neben den Basisinformationen noch weitere Bestandteile wie etwa eine Erkärung über die „Blattlinie“. Eine Übersicht über alle Anfordertungen findet ihr hier.

Was muss man bezüglich Urheberrecht beachten?

Wenn fremde Inhalte wie Textzitate, Bilder, Videos, usw. in den Blog eingebettet werden, muss auf jeden Fall ihr Urheber als Quelle angeführt werden. Außerdem muss er die Verwendung des Materials gestatten, und zwar ganz egal, ob es sich um Zitate, Bilder, Video- oder Musikdateien handelt. Bei Bildmaterial gilt es außerdem zu beachten, dass nicht nur der Fotograf, sondern auch die abgebildete Person Rechte an dem Bild hat. Das Material darf auch nicht verändert oder bearbeitet werden. Immer erlaubt ist es hingegen, fremde Inhalte zu verlinken.
Andersherum sind auch die eigenen Blogbeiträge urheberrechtlich geschützt, kurze Facebookbeiträge, Tweets oder Blogkommentare dagegen nicht.

Was bedeutet Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Blogs?

Die meisten Blogs verfügen über eine Kommentarfunktion. Es ist Aufgabe des Blogbetreibers, die Kommentare zu überwachen und nötigenfalls zu moderieren. Gewaltverherrlichende, hetzerische oder andere unlautere Kommentare unkommentiert stehen zu lassen, ist nicht zulässig. Es muss zumindest eine Distanzierung des Blogbetreibers von den Inhalten erfolgen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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