29.06.2016

Losgetippt: Die wichtigsten Fragen zum Thema Blogs

Einen Blog hat heute schon fast jeder, denn Bloggen ist in. Von Politik über Mode bis Kulinarik - die Themen sind vielfältig. Allerdings gibt es beim Bloggen auch einiges, das man beachten sollte, um nicht ungewollt in die Rechtsfalle zu tappen.
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(c) fotolia-kite_rin: Wer bloggen möchte, muss einiges beachten.

Einen Blog zu starten, ist sehr einfach. Bevor man drauf los schreibt, sollte man aber einige Dinge beachten. Für Nicht-Juristen ist etwa die Rechtslage rund um das Thema Blogs oft undurchsichtig. Tatsächlich ist sie sogar für Fachleute oft schwierig zu durchschauen. Braucht mein Blog ein Impressum? Wie soll das aussehen? Welche Bilder darf ich einbetten? Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen rund um das Thema Blogs zu beantworten.

Wie viele Blogs gibt es in Österreich?

Wie viele Blogs es in Österreich genau gibt, kann man nicht so recht sagen. Täglich wachsen neue aus dem Boden, andere hingegen sind schon seit Jahren inaktiv. Fest steht, dass es hierzulande viel weniger Technik- und Politikblogs gibt als beispielsweise in Deutschland. Im Gegensatz zum Nachbarland schreiben österreichische Blogger häufiger über Mode, Lifestyle und Essen.

Redaktionstipps

Welche österreichischen Blogs sind am beliebtesten?

Laut der Statistik von blogheim.at sind die beliebtesten Blogs Österreichs:

  1. Der Blog zur Aufklärung über Internet-Missbrauch mimikama.at
  2. Der Fashion-Blog whoismocca.com
  3. Die Satireseite dietagespresse.com

Was ist überhaupt ein Blog und wie unterscheidet er sich von einer Website?

Weblogs und Websites sind auf den ersten Blick oft kaum von einander zu unterscheiden. Bei genauerer Betrachtung werden aber dennoch einige Unterschiede sichtbar: Der Aufbau einer klassischen Website ist statisch. Ein chronologischer Ablauf, wann welche Inhalte eingepflegt wurden, ist an der Oberfläche nicht feststellbar. Auf den meisten Websites kommt es kaum zu einer Interaktion zwischen User und Webmaster.

Blogs hingegen sind sehr aktive Websites, die auf ständiger Veränderung basieren. Ihr Verlauf ist chronologisch – ein Beitrag nach dem anderen wird online gestellt. Darüber hinaus verfügen Blogs meistens über einige technische Besonderheiten wie Pingbacks und Trackbacks. Diese Techniken ermöglichen es unterschiedlichen Weblogs, untereinander zu kommunizieren. Bei einem Pingback handelt es sich, vereinfacht gesagt, um einen automatischen Hinweis darauf, dass ein Blogartikel in einem anderen Blog verlinkt wurde. Trackbacks haben eine ganz ähnliche Funktion, informieren einen Blogbetreiber also auch darüber, dass er in einem anderen Blog verlinkt wurde. Anders als Pingbacks werden sie aber nicht automatisch gesendet, sondern müssen manuell verschickt werden.

Braucht jeder Blog ein Impressum?

Prinzipiell ja. Wird der Blog von einem Unternehmen betrieben, greift das Unternehmensgesetz. Ist auch ein privater Blog nur im weitesten Sinne kommerziell orientiert, greift das e-Commerce-Gesetz. Beide Gesetze verpflichten den Inhaber des Blogs, einige Informationen wie Namen, Adresse, Rechtsform des Unternehmens und evtl. Firmenbuchnummer usw. anzugeben. Alle Infos zum Inhalt eines Impressums findet ihr hier.

Zusätzlich zu diesen Regelungen greift außerdem das Mediengesetz, das die Impressumsplicht noch weiter ausführt. Je nachdem ob die Inhalte des Blogs dazu geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen oder nicht, muss ein sogenanntes kleines oder großes Impressum angeführt werden. Das große Impressum beinhaltet neben den Basisinformationen noch weitere Bestandteile wie etwa eine Erkärung über die „Blattlinie“. Eine Übersicht über alle Anfordertungen findet ihr hier.

Was muss man bezüglich Urheberrecht beachten?

Wenn fremde Inhalte wie Textzitate, Bilder, Videos, usw. in den Blog eingebettet werden, muss auf jeden Fall ihr Urheber als Quelle angeführt werden. Außerdem muss er die Verwendung des Materials gestatten, und zwar ganz egal, ob es sich um Zitate, Bilder, Video- oder Musikdateien handelt. Bei Bildmaterial gilt es außerdem zu beachten, dass nicht nur der Fotograf, sondern auch die abgebildete Person Rechte an dem Bild hat. Das Material darf auch nicht verändert oder bearbeitet werden. Immer erlaubt ist es hingegen, fremde Inhalte zu verlinken.
Andersherum sind auch die eigenen Blogbeiträge urheberrechtlich geschützt, kurze Facebookbeiträge, Tweets oder Blogkommentare dagegen nicht.

Was bedeutet Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Blogs?

Die meisten Blogs verfügen über eine Kommentarfunktion. Es ist Aufgabe des Blogbetreibers, die Kommentare zu überwachen und nötigenfalls zu moderieren. Gewaltverherrlichende, hetzerische oder andere unlautere Kommentare unkommentiert stehen zu lassen, ist nicht zulässig. Es muss zumindest eine Distanzierung des Blogbetreibers von den Inhalten erfolgen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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