11.10.2019

Warum gezieltes Wissensmanagement wichtig für KMU und Startups ist

Wissensmanagement kann KMU helfen, bestehende Herausforderungen zu bewältigen. Susanne Durst, Full Professor of Business Administration an der University of Skövde, erläutert im Interview die wichtigsten Eckpunkte dieser Herangehensweise und erklärt, was KMU und Startups von einander lernen können.
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Der Mittelstand kämpft mit zahlreichen Herausforderungen – von Digitalisierung bis zum Fachkräftemangel (mehr dazu unter diesem Link). Gezieltes Wissensmanagement und die Kooperation mit Startups kann hier Abhilfe schaffen, wie die internationale Expertin Susanne Durst im Gespräch mit dem brutkasten erläutert. 

Was sind die größten Herausforderungen, wenn es um Wissensmanagement in KMU geht?

Die größte Herausforderung ist zuerst mal das Bewusstsein dafür, dass man das Wissen wirklich managed. In kleineren Unternehmen wird das nicht groß in ein Wort gefasst, sondern einfach gemacht. Das bewusste Managen des Wissens kann aber auch helfen, entsprechende Ziele zu definieren – also zum Beispiel glücklichere Mitarbeiter, was gerade angesichts des Fachkräftemangels wichtig ist, oder das Akquirieren neuer Projekte. Außerdem ist es wichtig, das über die Jahre angebaute Wissen zu behalten. Gerade jüngere Leute haben oft den Ansatz, dies einfach in einer Software zu dokumentieren. Beim relevanten Knowledge geht es aber oft darum, wie Dinge gemacht und Geschichten erzählt werden – und das sollte innerhalb des Unternehmens mit den Menschen geteilt werden.

Wie teilt man das Wissen dann? Was sind die richtigen Vorgehensweisen und Tools?

Mitarbeitergespräche und Mentorenprogramme eignen sich vor allem dann gut, wenn man unterschiedliche Generationen zusammen bringt. Beide Generation können von einander lernen. Auch Storytelling-Aktivitäten eignen sich gut, sowie das teilen von Wissen über Text-, Audio- und Videoinhalte. Das ist leicht zu machen, aber man muss sich die Zeit dafür nehmen – und eben deshalb ist es wichtig zu wissen, warum man es eigentlich macht. Man muss ein Ziel im Auge haben.

Stichwort Mentorenprogramme: Wie spielt dies im HR-Bereich mit dem vielzitierten „Generationen-Clash“ zusammen?

Besonders der HR-Bereich hinkt noch sehr hinterher und setzt noch sehr traditionelle Wege ein. Sie bauen nun ihre digitalen Skills auf, um die jeweiligen Generationen zielgruppenspezifischer ansprechen zu können. Dabei stellt sich auch nicht nur die Frage, wie die Mitarbeiter rekrutiert werden, sondern wie sich weiter entwickeln und länger im Unternehmen bleiben. Wenn man einen Mitarbeiter nicht behalten kann, dann sollte man ihn ziehen lassen, aber den Kontakt zu ihm halten – dabei geht es auch um „External Knowledge Retention„.

Stichwort: External Knowledge. Wie können in dieser Hinsicht KMU und Startups von einander lernen?

Traditionelle KMU können von Startups lernen, ihre Zurückhaltung gegenüber neuen Technologien abzubauen. Startups wiederum können von den etablierten KMU das Durchhaltevermögen lernen und sehen, dass man irgendwann an eine Grenze kommt, an der man eine Entscheidung treffen muss. Diese Entscheidung lautet: Wollen wir weiter wachsen? Denn wenn wir weiter wachsen wollen, müssen wir uns auch bewusst sein, dass dies Konsequenzen mit sich bringt.

Viele Startups haben den Plan, das nächste Facebook zu werden…

Richtig, dabei warten sie auf den nächsten Investor und hoffen, das nächste Einhorn zu werden – das schaffen aber nur wenige. Hier hilft es auch, sich mit den bereits etablierten KMU auszutauschen und zu lernen: Was bedeutet es, wenn die erste Euphorie sich legt, man schon länger auf dem Markt ist und es daran geht, Aufgaben abzuarbeiten und bestehende Kunden zu halten. Hier können sich beide Seiten wunderbar austauschen.


KMU-Roadshow Österreich

Der brutkasten hat sich dieser Themen angenommen und unterstützt die heimischen KMU bei ihren Aufgaben. Ende August 2019 startete der brutkasten eine österreichweite Roadshow mit dem Ziel, KMU, Startups und Corporates zu vernetzen. Im Mittelpunkt stehen Erfahrungsaustausch, die Präsentation von regionalen Best Practice-Beispielen und das Aufzeigen von Chancen der Digitalisierung, sowie der Kooperation mit anderen Unternehmen. Die KMU-Roadshow wird mit freundlicher Unterstützung der Austria Wirtschaftsservice (aws), Erste Bank und Sparkasse, Wiener Städtische Versicherung, A1 sowie Presono und SVEA Ekonomi und regionalen Partnern umgesetzt.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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