15.01.2025
THEMENPARTNERSCHAFT

Warum es Founder:innen in den NOI Techpark nach Südtirol zieht

Der NOI Techpark bedient nicht nur Wissenschaft und Forschung, sondern auch Unternehmertum und Innovationsgeist. Wovon Gründer:innen, Unternehmer:innen und Forscher:innen im NOI Techpark in Südtirol profitieren können.
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Der Campus des NOI Techpark in Südtirol (c) NOI Techpark

Auf der Fläche eines einstigen Aluminiumwerks reift seit 2017 ein internationales Innovationszentrum heran: Der NOI Techpark in Bozen ist ein Innovationsviertel für Startups, Forschung und Entwicklung und ein dynamischer Ort, der ständig an Personen, Ideen, Gebäuden und Infrastrukturen wächst.

Volles House im NOI Techpark rund um den NOI Start-up Incubator (c) Marco Parisi

„Wir haben in Südtirol viel Wertvolles auf kleinem Raum vereint“, meint Pia Zottl, Leiterin des NOI Start-up Incubators. „Der NOI Techpark ist ein synergiereicher Mikrokosmos aus Universität, Forschung, Unternehmen und Startups. Das ist ein enormer Vorteil und ein Unikum, das man anderswo in Italien oder auch in Europa in dieser Form nicht so leicht noch einmal findet.“

Pia Maria Zottl, Leiterin NOI Start-up Incubator (c) NOI

Du hast Lust, den NOI Techpark in Bozen hautnah zu erleben?

Perfekt! Am 20. Februar 2025 öffnet er die Türen exklusiv für brutkasten-Leser:innen – mit einem spannenden Programm inklusive Tour durchs NOI, einem Startup-Besuch vor Ort und viel Zeit für Austausch und Networking. Scanne den QR-Code oder klick auf den untenstehenden, hol dir mehr Infos und melde dich an!


Nature of Innovation

NOI – kurz für Nature of Innovation – ist ein Hub der besonderen Art: Hier stehen Nachhaltigkeit, Innovation und Vernetzung im Mittelpunkt. Aktuell vernetzt NOI 70 Unternehmen und 35 Startups, drei Forschungsinstitute und vier Fakultäten der Freien Universität Bozen.

Mit geballter Expertise in zukunftsweisenden Bereichen wie Green Tech, Food & Health, Digital sowie Automotive & Automation und 52 Hightech-Laboren bietet er die perfekte Umgebung für Ideen, die groß herauskommen wollen. Rund 2.400 kreative Köpfe – von Wissenschaftler:innen über Startup-Gründer:innen und Studierende bis hin zu etablierten Unternehmer:innen – arbeiten hier täglich an den Lösungen von morgen und finden hier den optimalen „playground of opportunities“, um Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.

Maßgeschneiderte Unterstützung

Der NOI Start-up Incubator ist der Motor, der junge Unternehmen dabei unterstützt, ihre Visionen in greifbare Erfolge zu verwandeln. „Der Inkubator ist ein echter Boost für Startups – er fördert sie von den ersten Schritten bis zur Marktreife“, sagt Leiterin Pia Zottl. Von der Entwicklung des Geschäftsmodells über Finanzierungsoptionen – Startups wird hier genau das geboten, was sie brauchen, um nachhaltig zu wachsen. Dabei erhalten Gründer:innen maßgeschneiderte Unterstützung: Zugang zu wichtigen Kund:innen und Business-Partner:innen, die Expertise von Mentor:innen und Coaches und eine hochmoderne Forschungsinfrastruktur, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Geballte Frauenpower

Die Förderung von Female Founders ist dem NOI Start-up Incubator ein besonderes Anliegen und die Programme finden regelmäßig großen Zuspruch unter Gründerinnen. Eine davon ist Elham Hassanzadeh mit ihrem Startup Arxax. Als Absolventin der Universitäten Oxford und Cambridge und als ehemalige Managerin der Weltbank kam sie vom Innovationsstandort London nach Südtirol. Hier boten sich ihr genau jene Rahmenbedingungen, die sie zum Aufbau ihres Startups brauchte. Nun nutzt Hassanzadeh beide Ökosysteme für das Wachstum ihres Startups.

Arxax-Gründerin Elham Hassanzadeh (c) Claudia Corrent

Arxax hilft Transportunternehmen, Klimaschutzauflagen einzuhalten und ihre Flotten auf grüne Energie umzustellen. Dafür ist der NOI Techpark der ideale Nährboden; nicht nur, weil die nah gelegene Brennerautobahn als Pilotprojekt des Startups fungiert, sondern auch, weil Gründerin Hassanzadeh über den NOI Techpark wertvolle Partnerschaften und öffentliche Fördermöglichkeiten sowie private Investoren finden konnte. Unter anderem konnte sie dank der guten Vernetzung eine Verbindung zum Energiekonzern ENI aufbauen.

Fermentation im Fokus

Ein weiteres der 35 dort ansässigen Startups nutzt das NOI-Ökosystem zur Skalierung im Sektor Food & Health: Regarum rund um die Schweizer Unternehmerin Stephanie Lüpold und den Südtiroler Chefkoch Mattia Baroni verwandelt Nebenprodukte der Lebens­ mittelindustrie mittels innovativer Fermentationstechnologien in die Würzessenz Garum; ein flüssiges, nährstoffreiches, zucker- und salzfreies Produkt, das als Aromastoff und Substitut für Tafelsalz und Bouillon verwendet werden kann.

Das Startup Regarum rund um den Südtiroler Chefkoch Mattia Baroni (c) Ivo Corrà

Regarum ist ein Paradebeispiel für optimal genutzte Synergien im NOI Techpark: Gemeinsam mit dem am Campus ansässigen Versuchszentrum Laimburg und der Freien Universität Bozen konnte das Startup sein Projekt erfolgreich umsetzen. Zusätzlich betreibt Regarum eine Produktionsstätte direkt im NOI und wurde vom Start-up Incubator während seiner Fundraising-Journey umfassend begleitet.

Seine Vorreiterrolle in puncto Fermentation und Lebensmitteltechnologien stärkt NOI nicht zuletzt mit dem im Oktober 2024 neu eröffneten ICOFF (International Centre on Food Fermentations). Dabei handelt es sich um ein internationales Kompetenzzentrum der Freien Universität Bozen im Bereich der Lebensmittelfermentation, das von Professor Marco Gobbetti, einem der weltweit führenden Experten auf dem Gebiet, ins Leben gerufen wurde.

Das ICOFF (International Centre on Food Fermentations) bietet eine Hightech-Ausstattung im Bereich der Lebensmittelfermentation (c) NOI Techpark

Millioneninvestment

Aus der Brutstätte des NOI Start- up Incubators entstand außerdem das Startup CAEmate. Founder Massimo Penasa entwickelte mit seinem Bruder und Co-Founder Matteo eine cloud­ basierte Software namens WeStatiX SHM, die ein global sehr relevantes Problem lösen soll: Viele zivile Bauwerke wie Brücken oder Tunnel erreichen in den kommenden Jahren das Ende ihrer Lebensdauer, sind sanierungsbedürftig und unsicher.

Abrisse oder Neubauten sind oft nicht nur unpraktikabel, sondern auch stets CO2-intensiv. Hier setzt die Lösung von ­ CAEmate­ an: Durch Simulation und künstliche Intelligenz ermittelt die Software des Startups das Sicherheitsniveau einer Infrastruktur und sagt künftige Verhaltensweisen voraus. Dadurch kann die Wartung optimiert und die Lebensdauer des Bauwerks verlängert werden, und es werden Kosten gesenkt. Dass CAEmate mit seiner Lösung auf Wachstumskurs ist, zeigt das erst im vergangenen Dezember eingeholte Drei-Millionen-Euro-Investment – das einstige Zweierteam ist mittlerweile auf über 40 Mitarbeitende angewachsen.

Red-Bull-Top-Athlet startet durch

Das Innovationsviertel liegt in einer der lebenswertesten Regionen Europas mit einer besonderen Anziehungskraft für Outdoor-Enthusiasten. Wenig überraschend finden sich daher auch Top- Sportler:innen unter den dort forschenden Köpfen und Gründer:innen.

Einer davon ist Fabio Wibmer mit seinem Startup Bikeflip. Das frisch in den Inkubator aufgenommene Jungunternehmen stellt einen der größten internationalen Marktplätze für den An- und Verkauf von gebrauchten Fahrrädern bereit. Wibmer selbst ist nicht nur Founder, sondern auch weltweit bekannter MTB-Profi und nach F1-Legende Max Verstappen der bekannteste Red-Bull-Athlet; er hat über zwölf Millionen Follower in den sozialen Medien. Gemeinsam mit seinem italienischen Co-Founder Andrea Maranelli, selbst MTB-Profi, und einem mittlerweile zehnköpfigen Team holt sich Wibmer im NOI-Netzwerk die ideale Kombination aus Kapital und Vernetzung, die er auf seinem Weg zur Marktführerschaft ­ benötigt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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