06.07.2021

Warum deutsche Startups jetzt einen Vorteil im „War for Talents“ haben

KOMMENTAR. Deutschland hat die Mitarbeiterbeteiligung massiv erleichtert. Es ist höchste Zeit, dass Österreich nachzieht.
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Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
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Besonders junge Startups haben es oft nicht leicht, wenn es darum geht, die besten Köpfe ins Team zu holen. Oft können sie (noch) nicht so viel Lohn bezahlen, die Firma ist noch unbekannt, Produkt oder Service mitunter noch nicht einmal marktreif. Firmenanteile können dann ein gutes Lockmittel sein – sie binden frühe Schlüsselarbeitskräfte eng ans Unternehmen und können auch Ausgleich für eine vielleicht anfangs niedrigere Entlohnung sein. Könnten. Denn in der Praxis sind sie meist eher eine steuerrechtliche Falle. Eine direkte Beteiligung am Unternehmen ist nämlich Lohnsteuer-pflichtig. Ein Beispiel: Das Startup hat bereits eine erste Finanzierungsrunde hinter sich, bei der die Firma mit 3 Millionen Euro bewertet wurde. Jetzt wird das Team kräftig ausgebaut und für die Marketingleitung eine erfahrene Managerin an Bord geholt. Sie soll mit zwei Prozent am Unternehmen beteiligt werden. Diese zwei Prozent sind also 60.000 Euro wert, auf die in dem Moment der Beteiligung Lohnsteuer anfällt.

Dry Income: Kein Geld bekommen, aber Steuern zahlen

Dry Income nennen das Steuerexperten. „Man hat kein Geld hereinbekommen, muss aber trotzdem Steuer bezahlen“, bringt es David Gloser von Ecovis auf den Punkt. Dabei geht es bei Startups schon bei kleinen Beteiligungen durchaus um Summen, die sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht weder Mitarbeiter noch Firma leisten können oder wollen. Noch dazu kann es ja sein, dass die Anteile bei einem späteren Verkauf vielleicht gar nicht so viel wert sind, wie zum Zeitpunkt der Beteiligung angenommen – zurück bekommt man das zu viel bezahlte Geld vom Fiskus freilich nicht. Diese doch bedeutende Hürde besteht in Österreich – Deutschland hat sie mit 1.7. beseitigt und damit Startups im Nachbarland einen nicht zu unterschätzenden Vorteil im „War for Talents“ in die Hand gegeben.

Deutsche Lösung: Stundung für 12 Jahre

Die deutsche Regelung sieht quasi eine Stundung der zum Zeitpunkt der Mitarbeiterbeteiligung fälligen Lohnsteuer vor. Und zwar eine großzügige: 12 Jahre lang muss die Beteiligung nicht versteuert werden – bis dahin gab es vielleicht ohnehin bereits einen Exit (der steuerrechtlich anders behandelt wird) oder man hatte zumindest 12 Jahre lang Zeit, den Betrag anzusparen. Nach der neuen deutschen Regelung wird nach 12 Jahren sogar eine eventuelle Wertminderung der Anteile berücksichtigt – sollte der Wert der Firma gesunken sein, wird auch weniger Lohnsteuer fällig. Last but not least kommt auch noch ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen. Die neue Regelung gilt für eine recht großzügige Definition von Jungunternehmen: Die Gründung darf höchstens 12 Jahre her sein und es müssen weniger als 250 Vollzeitbeschäftigte sein.

Phantom Shares: Auch nicht optimal

Derweil in Österreich greifen die meisten Startups auf eine Lösung über Phantom Shares zurück. Dieses Modell hat viele Vorteile, ist vergleichsweise einfach umzusetzen, scheint nicht im Cap Table auf und räumt Mitarbeitern keine umfassenden Gesellschafterrechte ein. Ob damit der Effekt der engen Bindung früher Schlüsselarbeitskräfte ans Unternehmen wirklich umsetzbar ist, bleibt allerdings fraglich. Am Ende handelt es sich um eine Bonusvereinbarung – so sieht das auch Gloser von Ecovis. Der Bonus wird in diesem Fall beim Exit fällig. Wird das Jungunternehmen also beispielsweise um 3 Millionen Euro verkauft und eine Mitarbeiterin hält 2 Prozent in Form von Phantom Shares bekommt sie beim Exit 60.000 Euro. Der Vorteil: Zum Zeitpunkt der Gewährung fallen keine Steuern an. Der Nachteil: Der Bonus wird beim Exit voll besteuert – Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Sozialversicherung. Übrig bleiben weniger als 50 Prozent davon. Zur Erinnerung: Bei der deutschen Lösung kommt bei einer direkten Beteiligung im Fall eines Exits nach mindestens drei Jahren ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen.

In Österreich gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder die direkte Beteiligung ist im Moment der Gewährung für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine Kostenfalle. Oder es frisst die Steuer im Fall von Phantom Shares die Hälfte des in Aussicht gestellten Bonuses auf. Wirklich überzeugend ist keines der beiden Modelle. Damit österreichische Startups im „War for Talents“ am ohnehin derzeit schwierigen Arbeitsmarkt eine Chance gegen Startups aus dem direkten Nachbarland haben, sollte die heimische Politik rasch nachziehen. Die Stundung auf 12 Jahre ist eine durchaus attraktive Lösung.

Cherry on top: Klare Lösung für die Firmenbewertung

Worüber wir auch reden sollten ist die Firmenbewertung, die bei Startups bei Mitarbeiterbeteiligungen angenommen wird. Die ist nämlich Grundlage für die Lohnsteuer, die bei der Gewährung des Dry Income in Form von Anteilen anfällt. Und sie ist selbst für Expertinnen und Experten eine harte Nuss. Ob man richtig lag, entscheidet das Finanzamt vielleicht erst bei einer Prüfung Jahre später. Und: Geht die Geschäftsidee nicht auf, bekommt man die Steuer nicht mehr zurück. Gloser empfiehlt für diese Problematik in die USA zu blicken, wo es bereits eine vereinfachte Bewertung für die Steuer gibt, die deutlich unter dem Verkehrswert liege. Mag sein, dass das ferne Zukunftsmusik ist, aber zumindest die deutsche Regelung könnte sich Österreich jetzt gleich zum Vorbild nehmen.

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Rivero
© Rivero - (v.l.) Stephan Wächter, Fatemeh Nikayin und Thomas Müller.

Rivero, die europäische Plattform für Zahlungsoperationen, hat heute bekanntgegeben, dass Elevator Ventures, der Corporate-Venture-Capital-Fonds der Raiffeisen Bank International (RBI), als Investor beim Schweizer Fintech eingestiegen ist. Die Partnerschaft soll Riveros weitere Expansion in Europa unterstützen, mit besonderem Fokus auf die Märkte in Zentral- und Osteuropa. Über die genaue Summe ist nichts bekannt.

Rivero: Kajo und Amiko

Rivero wurde von Thomas Müller, Fatemeh Nikayin und Stephan Wächter gegründet, um Intelligenz und Automatisierung in einige der besonders komplexen operativen Herausforderungen der Zahlungsbranche zu bringen. Die Technologie soll es Finanzinstituten ermöglichen, stark regulierte und ressourcenintensive Zahlungsprozesse zu modernisieren und manuelle Arbeitsabläufe durch intelligente Automatisierung zu ersetzen.

Die Compliance-Plattform von Rivero heißt Kajo und soll die Compliance in Zahlungsnetzwerken vereinfachen, indem sie Updates automatisch verteilt, eine Übersicht auf einen Blick liefert und fragmentierte Dokumente und Anforderungen der Zahlungsnetzwerke in ein KI-gestütztes Wissensverzeichnis verwandelt.

Die KI-gestützte Anwendung Amiko indes bringt agentische KI in das Streitfallmanagement (Dispute Management) und die Betrugsrückgewinnung. Die Lösung sortiere Fälle intelligent vor, koordiniere die nächsten sinnvollen Schritte und automatisiere Dispute-Workflows vom Eingang bis zur Lösung, während sie Agent:innen bei komplexen Fällen anleitet, die menschliche Spezialist:innen erfordern. Das soll Instituten helfen, Gelder schneller zurückzuholen, den operativen Aufwand zu reduzieren und ein besseres Erlebnis für Karteninhaber:innen zu bieten.

„Elevator Ventures von strategischer Relevanz“

Während Rivero in Europa expandiert, konzentriert sich das Unternehmen zunehmend nicht nur auf den Ausbau seiner Technologie, sondern auch auf die Stärkung seiner Position im breiteren europäischen Bankenökosystem. Für die nächste Entwicklungsphase von Rivero sei Elevator Ventures von besonderer strategischer Relevanz: Durch die Verbindung zur RBI Group und das Netzwerk in Zentral- und Osteuropa verfüge Elevator Ventures über umfangreiche Erfahrung darin, Technologieunternehmen, die Finanzinstitute bedienen, zu unterstützen und ihnen bei der Orientierung und Expansion in europäischen Bankenmärkten zu helfen, heißt es.

„Europas Finanzinstitute suchen nach besseren Wegen, zunehmend komplexe Zahlungsoperationen zu managen, und wir sehen eine große Chance, Riveros Technologie zu vielen weiteren Instituten auf dem Kontinent zu bringen“, sagt Thomas Müller, CEO von Rivero. „Da wir nun in die nächste Wachstumsphase eintreten, wollen wir Investor:innen am Tisch haben, die sowohl die Komplexität des Bankgeschäfts als auch die Märkte verstehen, in denen wir tätig sind. Die Expertise von Elevator Ventures im Finanzdienstleistungsbereich und ihr besonders starkes Netzwerk in Zentral- und Osteuropa machen sie zu einem hoch relevanten strategischen Partner für Rivero.“

Maximilian Schausberger, Managing Director bei Elevator Ventures, ergänzt: „Rivero adressiert eine Reihe operativer Herausforderungen, die für Banken und Zahlungsinstitute in ganz Europa immer wichtiger werden. Das Team verbindet tiefgehende Zahlungsverkehrsexpertise mit Technologie, die speziell auf die Anforderungen regulierter Finanzinstitute ausgelegt ist. Wir sehen eine starke Übereinstimmung zwischen Riveros Ambitionen und unserer Erfahrung und unserem Netzwerk im europäischen Bankwesen und freuen uns darauf, das Unternehmen bei seiner weiteren Expansion zu unterstützen.“

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