20.05.2020

Warum das Epidemiegesetz weg musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten

Kommentar. Seit Beginn der Coronakrise wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum die Entschädigungsregelung im geltenden Epidemiegesetz nicht angewendet wird. Die Antwort darauf ist einfach, doch die Bundesregierung achtet zu sehr auf Marketing-Regeln, um sie zu geben.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

Nach Nachbesserungen, die vor allem EPU zugute kommen, ist seit heute der Antrag auf Fixkostenzuschuss möglich. Ab einem Umsatzausfall von 40 Prozent in einem Monat (z.B. während des Lockdowns) werden, gestaffelt, zwischen 25 und 75 Prozent der Fixkosten ersetzt. Es gelten Auflagen, wie dass das Unternehmen vor der Krise “gesund” gewesen sein muss. Es ist damit eine weitere in einer langen Reihe von Corona-Hilfsmaßnahmen in Österreich, die allesamt Lücken aufweisen. One Size Fits All gibt es eben nicht. Wobei… Das geltende Epidemiegesetz hätte eine ausgesprochen simple Regelung vorgesehen: Demnach hätte ein Verdienstentgang bei staatlich erzwungener Betriebsschließung ersetzt werden müssen.

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Covid-19-Maßnahmengesetz statt Epidemiegesetz

Die türkis-grüne Regierung wendet stattdessen aber das Mitte März sehr schnell eingeführte Covid-19-Maßnahmengesetz an, das statt des individuellen Ersatz des Verdienstentgangs andere Hilfeleistungen vorsieht. Dieser Umstand ist inzwischen Gegenstand mehrerer (Sammel-)Klagen gegen die Republik. Denn das gesamte Konvolut an Maßnahmen bringt für Unternehmer nicht nur die Herausforderung, bei unterschiedlichen Stellen immer neue Anträge für weitere Hilfen stellen zu müssen. Sie alle zusammen ersetzen schlicht und einfach niemals gänzlich den Verdienstentgang.

Ein einfacher Grund

Warum ging die Regierung so vor und schafft seit Monaten einen immer komplexer werdenden bürokratischen Apparat mit unzähligen verschiedenen Paketen, anstatt einfach das Epidemiegesetz anzuwenden? Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: Der Staat könnte es sich niemals leisten, einfach allen den Verdienstentgang zu ersetzen. Zwar stehen konkrete Zahlen zu den Corona-Maßnahmen-bedingten Einbußen über alle betroffenen Branchen noch aus. Die 38 Milliarden Euro, die insgesamt für die Corona-Hilfe von der Regierung veranschlagt wurden, dürften aber deutlich übertroffen werden. Und diese von der Regierung genannte Summe wird großteils nicht in Form von Zuschüssen verteilt, sondern besteht zu einem guten Teil etwa aus Kapital für Kredite und aus Steuererleichterungen. Es wird also ein massives Budgetdefizit in Kauf genommen, aber eben bei weitem nicht in dem Ausmaß, das ein Ersetzen aller Verdienstentgänge erfordern würde. Denn das würde ganz andere Probleme nach sich ziehen.

Marketing-Regeln

Aber warum sagt das die Regierung nicht einfach, sondern äußert sich kaum bis gar nicht zum Thema? Wenn man die Kommunikation der Bundesregierung, allen voran jene von Bundeskanzler Sebastian Kurz verfolgt, fällt auf: Es werden relativ übliche Marketing-Regeln befolgt. Die einfache Grundregel ist: Bloß niemals irgendeine Schwäche oder irgendeinen Fehler eingestehen. Damit könnte man zusätzliche Angriffsfläche bieten. Wenn auch für (fast) alle Beobachter klar ist, dass Kurz etwa bei seinem Auftritt im Kleinwalsertal falsch gehandelt hat, könnte er diesen Umstand niemals selbst kommunizieren. Und auf einer größeren Ebene: Wenn es auch vollkommen verständlich und nachvollziehbar ist, dass die Regierung im Zuge der Coronakrise teilweise überfordert war und daher mitunter auch auf Basis von Fehleinschätzungen gehandelt hat – die Ministerinnen und Minister werden das sobald nicht zugeben und versuchen stattdessen, “positive Markenbotschaften auszusenden”.

“Koste es, was es wolle” statt “Wir können das nicht”

So ist es dann auch zu erklären, warum es in der Frage, weshalb das Epidemiegesetz nicht zugunsten von Unternehmen angewendet wird, nur ausweichend beantwortet wird. Man müsste dann die Message aussenden: “Wir können das nicht”. Doch die Message “koste es, was es wolle” klingt viel besser. Doch genau dieses Beispiel ist eines von immer mehr, die zeigen, dass das sture Befolgen von Marketing-Regeln zumindest für eine Regierung nicht immer sinnvoll ist. Der Bundeskanzler ist nicht CEO eines Konzerns, der das Ziel hat, Produkte zu verkaufen. Das Vertauen von Konsumenten in Geräte ist wahrscheinlich tatsächlich größer, wenn zu Produktfehlern geschwiegen wird. Das Vertrauen in Menschen steigt aber üblicherweise, wenn sie Schwächen eingestehen – gewiss vorsichtig und in der richtigen Dosis.

Andere Kommunikation für mehr Vertrauen – nicht nur beim Epidemiegesetz

Und das Vertrauen wieder stärker auf- statt abzubauen, wäre seitens der Regierung wirklich notwendig. Denn es stehen noch viele weitere Monate Krise mit unzähligen weiteren (wirtschaftlichen) Opfern bevor. Hier braucht es nicht nur ökonomische Hilfsmaßnahmen, sondern auch eine Kommunikation, die den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärkt. Ein erster Schritt wäre es, öffentlich einzugestehen, dass man in der noch nie dagewesenen Situation einfach nicht optimale Lösungen für alle schaffen kann. Das weiß ohnehin jeder. Und auch, dass die Lösung Epidemiegesetz einfach finanziell nicht ginge – das weiß scheinbar nicht jeder.

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EIne Frau sitzt auf einer Couch
Bernadette Frech, CEO von instahelp I (c) instahelp

Das neue Jahr bringt gesetzliche Neuerungen. Einige wenige davon betreffen Zukunftsvorsorgen, Wohnkredite, Auto-Vignette oder die CO2-Steuer. 2025 werden auch Sozial- und Familienleistungen an die durchschnittliche Inflation angepasst. Erhöht werden dabei unter anderem die Familienbeihilfe sowie der Familienzeitbonus.

Seit dem gestrigen Neujahrsbeginn schlägt Österreich außerdem neue Wege in der psychischen Gesundheitsversorgung ein: Ab Jänner 2025 können Psychotherapie- und klinisch-psychologische Behandlungen, die vollständig online erfolgen, bei der Krankenkasse eingereicht werden. Davon profitieren auch heimische Startups wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp rund um CEO Bernadette Frech. Instahelp gestaltet diese Wegänderung mit seinem Angebot aktiv mit, so Frech.

Instahelp will Versorgungslücken schließen

Klinisch-psychologische Behandlungen können seit Anfang 2024 bei der Krankenkasse eingereicht werden. Mit 2025 – also seit gestern – ist dies nun auch für Online-Therapie möglich.

Mit der Neuerung lassen sich nicht nur Versorgungslücken schließen, wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp in einer Aussendung vermeldet. Instahelp nutzt die bundesweite Regelung, indem es “ab sofort klinisch-psychologische Behandlungen online” anbietet. Damit will das Startup seine Mission fortsetzen, psychologische Unterstützung “für alle flexibel, ortsunabhängig und niederschwellig zugänglich zu machen.”

Psychologische Beratung – online und anonym

Instahelp wurde 2015 gegründet. Das Grazer Startup entwickelte eine Plattform für psychologische Onlineberatung, die auf Anonymität, sofortige Verfügbarkeit und Vertraulichkeit setzt.

Klinische und Gesundheitspsycholog:innen bieten psychologische Beratung über Video- und Audio-Telefonie sowie über Text-Chat an. Das Angebot kann auch abends und am Wochenende in Anspruch genommen werden. Die Sessions sind anonym sowie orts- und zeitunabhängig über Smartphone und Computer nutzbar.

Im Dezember des Vorjahres vermeldete das eHealth-Startup den Breakeven-Point sowie seinen geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro – brutkasten berichtete.

Bereits im Mai versuchte man, in Form von Unternehmenskooperationen und Kampagnen auf das Thema Mental Health aufmerksam zu machen – damals mit einer Kampagne mit Mercedes-Benz Österreich, in der Instahelp-CEO Frech als Testimonial mitwirkte.

10.000 Beratungen von 350 Psycholog:innen pro Monat

“Digitale Gesundheitsdienste sind ein zentraler Bestandteil eines modernen Gesundheitssystems”, wird CEO Bernadette Frech in einer Aussendung zitiert. “Wir setzen uns aktiv dafür ein, diesen Fortschritt voranzutreiben und die Gesundheitsversorgung zukunftsorientiert mitzugestalten. Bei Instahelp sehen wir die stark steigende Nachfrage nach digitalen Gesundheitsangeboten”, heißt es. Monatlich sollen über 10.000 Beratungen monatlich von 350 Psycholog:innen durchgeführt werden.

“Die Einführung von Online-Therapie mit Kostenzuschuss ist für uns ein wesentlicher nächster Schritt, um den Zugang zu psychologischer Unterstützung weiter zu verbessern”, gibt Frech in einem Statement preis.

30 Prozent der Bevölkerung psychisch erkrankt

Warum dieser Schritt so wichtig ist, hat CEO Frech zufolge nicht nur einen Grund. Nach Angaben des Ärzteblattes 2024 seien fast 30 Prozent der Österreicher:innen jährlich von psychischen Erkrankungen betroffen. Strukturelle Hindernisse wie regionale Unterversorgung und lange Wartezeiten erschweren die Bedingungen für zeitgerechte, professionelle Hilfe. Psychologische Online-Therapie könne dabei Abhilfe schaffen und Behandlungszyklen beschleunigen.

Darüber hinaus sei Online-Therapie, Studien zu Folge, genauso wirksam wie Therapie vor Ort, so Frech. “Vorausgesetzt, dass sie professionell durchgeführt wird”, so Frech. Dafür setze man sich bei Instahelp ein. Mit der fortan unterstützten Online-Therapie sei man in Österreich ein europaweiter Vorreiter, der “neue Standards in der Gesundheitsversorgung setzt, heißt es von Instahelp.

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