16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Über das Vermögen der Grazer EET – Efficient Energy Technology GmbH wurde am 26. Juni 2026 ein Konkursverfahren am Landesgericht Graz beantragt, das am 30. Juni offiziell eröffnet wurde. Das Unternehmen war auf Batterie-Energiespeichersysteme sowie Energiemanagement-Technologien im Bereich Plug-in-BESS spezialisiert.

Bekannt wurde EET unter anderem durch ein intelligentes Energiesystem für Haushalte sowie die Entwicklung einer sogenannten „Virtual Meter“-Technologie. Die Gesellschaft wurde ursprünglich im Jahr 2017 als Spinoff der TU Graz im Bereich Energiespeichertechnologie gegründet.

EET mit Millionen-Investment 2023

Das Startup hatte im Jahr 2023 eine Series-A-Finanzierungsrunde über rund 6,5 Millionen Euro abgeschlossen. Beteiligt waren damals etwa Statkraft Ventures, der Junction Growth Investors Fund sowie Green Fortress Capital. Die Finanzierung sollte unter anderem die Weiterentwicklung der Speichertechnologie und den Marktausbau unterstützen.

Aktuell beschäftigt das Unternehmen 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 95 Gläubiger:innen sind vom Verfahren betroffen. Die Aktiva werden mit etwa 341.000 Euro beziffert, während die Passiva bei rund 1,078 Mio. Euro liegen. Zusätzlich bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von rund 5,3 Mio Euro.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Mark Reijerkerk. Zum Gesellschafterkreis zählen unter anderem Christoph Grimmer, Stephan Weinberger, Klaus Fronius, Michael Koncar, Robert Wutti und Wolfgang Glasl sowie die Investoren Statkraft Ventures AS, der Junction Growth Investors Fund und die Green Fortress Capital GmbH.

„Strukturelle Herausforderungen“

Als Ursache der wirtschaftlichen Schieflage nennt das Unternehmen insbesondere strukturelle Herausforderungen im Markt für Plug-in-BESS-Systeme. Bereits 2024 sei es infolge von Lieferkettenproblemen und starkem Wettbewerb zu einer Verschlechterung der Ertragslage gekommen. Insbesondere der Preisdruck durch internationale Anbieter habe das Geschäftsmodell belastet.

Im Herbst 2025 erfolgte eine strategische Neuausrichtung hin zur Lizenzierung der eigenen „Virtual Meter“-Technologie. Parallel wurde ein M&A-Prozess gestartet, um einen strategischen Investor zu finden. Diese Gespräche konnten jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Keine Sanierung

Eine Fortführung des Unternehmens ist aufgrund der Einnahmensituation nicht möglich. Laut Angaben der Kreditschützer liegt kein Sanierungsplan vor; das Konkursverfahren zielt auf die Schließung und vollständige Abwicklung des Unternehmens ab.


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