26.01.2023

Warrify und Chatarmin starten Partnerschaft

Um Händlern noch bessere Marketing-Möglichkeiten zu bieten.
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warrify, chatarmin, kassenbeleg, point of sale
(c) warrify - Das Kassenbeleg-Startup warrify und Chatarmin möchten die Digitalisierung im Handel noch mehr vorantreiben.

Warrify ist ein in Klosterneuburg bei Wien ansässiges Startup, das sich auf digitale Kassenbelege am „Point of Sale“ spezialisiert hat. Chatarmin ist ein CRM-Service (Customer-Relationship Management), das Händlern die Möglichkeit gibt, statt mit Massenflyern, targetierten Content per WhatsApp an Kund:innen zu versenden. Nun haben sich beide Unternehmen gefunden und zusammengetan.

Warrify und Chatarmin für bessere „Postpurchase-Journey“

„Zwischen warrify und Chatarmin gibt es Mega-Synergien im Handel, denn einerseits digitalisieren wir die Verkaufsdaten dort und andererseits schafft Chatarmin die Brücke zwischen Kunde und Händler“, erklärt Enzo Duit, Co-Founder von warrify, das Zusammenkommen beider Unternehmen.

Durch die jetzige Kooperation sollen sich weitere Marketingmöglichkeiten in der Postpurchase-Journey ergeben, wie es heißt. Etwa durch die Möglichkeit für Händler, den eigenen WhatsApp-Chatstart direkt in den digitalen Kassenbeleg von warrify einzubetten.

Handel noch mit viel Potential

„Warrify bedient den Handel, Chatarmin bedient den Handel. Warum sollen wir hier nicht unser Netzwerk und unsere Erfahrungen unter uns Jungunternehmern teilen“, sagt Johannes Mansbart, Founder von Chatarmin.

Sowohl er als auch Duit sind der Meinung, dass im österreichischen Handel viel Potential schlummere, das geweckt gehört. Der Schlüssel dazu sei technologische Innovation.

Das Argument der Neo-Partner: Eine Studie des EHI, in der beschrieben wird, dass „Additive Werbung“ (TV-, Radio, Onlinewerbung) die Printwerbung im Handel bereits im Jahr 2016 überholt habe. Und die Schere weiter aufgeht.

(c) EHI Studie – Marketingmonitor Handel 2022–2025 (Lohmann & Smoluchowski, 2022, S. 14)

Warrify möchte Problem Kundenanonymiät lösen

Für die beiden Founder steht fest: Da die Digitalisierung auch im Handel immer weiter voranschreite, sollen herkömmliche Prozesse wie Flyer-Werbung oder der Papierbeleg modernisiert werden. Gleichzeitig plage den Handel ein Anonymitätsproblem. Es werde immer wichtiger, Kund:innen personalisiert und zielgerichtet anzusprechen.

Warrify und Chatarmin würden deshalb gemeinsam ein Fundament bauen, indem sie, wie sie betonen, „herkömmliche Maßnahmen, welche im Handel eingesetzt werden, in innovative Lösungen verwandeln. Um die Zettelwirtschaft zu beenden.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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