14.07.2020

NÖ-Startup warrify sichert sich sechsstelliges Investment

Das in Klosterneuburg bei Wien ansässige Startup warrify hat sich auf digitale Kassenbelege am Point of Sale spezialisiert. Wie das Startup am Dienstagnachmittag bekannt gab, konnte warrify nun ein sechsstelliges Investment an Land ziehen, das vom Covid-Startup-Hilfsfonds der aws verdoppelt wurde.
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warrify
Das Gründertrio Simon Hasenauer, Enzo Duit und Matthias Pichler (v.l.n.r.) | (c) warrify

Das Klosterneuburger Startup warrify betreibt eine Plattform auf der Nutzer all ihre Rechnungen und Belege, die sie entweder per Smartphone abfotografieren oder digital erhalten haben, übersichtlich ablegen können. Erfasst werden von der Software nicht nur Händler, Beträge und Rechnungsdaten, sondern auch die gekauften Produkte und Details zu diesen – der brutkasten berichtete über die Technologie.

Sechsstelliges Investment

Wie das Startup am Dienstagnachmittag bekannt gab, konnte warrify nun ein sechsstelliges Investment an Land ziehen, das vom Covid-Startup-Hilfsfonds der aws verdoppelt wurde.

Mit dem Covid-Startup-Hilfsfonds verdoppelt die aws, das von Investoren eingebrachte private Eigenkapital. Damit sollen notwendige Finanzierungen von Unternehmen trotz der Coronakrise und dem derzeit angespannten VC-Markt gesichert werden – mehr darüber könnt ihr hier lesen.

Erst Anfang Juli veröffentlichte das Wirtschaftsministerium eine erste Bilanz zum Covid-Startup-Hilfsfonds. Demnach wurden mit Stand 2. Juli 2020 insgesamt 107 von 142 eingegangenen Anträgen bewilligt. Das Gesamtvolumen soll sich laut dem Ministerium auf zirka 31 Millionen Euro belaufen – der brutkasten berichtete.

Frisches Kapital für Wachstum

Mit dem frischen Kapital möchte das siebenköpfige Team laut eigenen Angaben in den Zielmärkten Österreich und Deutschland neue strategische Partner und Kunden gewinnen. Zudem soll auf B2B-Seite laut warrify die „Nähe zum Einzelhandel sowie zu den Kassensystemen“ weiter vertieft werden.

Dabei setzt das Startup rund um das Gründertrio Enzo Duit, Simon Hasenauer und Matthias Pichler auch auf Events. So veranstaltete das Startup unlängst als Co-Host gemeinsam mit dem EHI (Deutscher Handelsverband) einen Kongress zum Thema “Digitaler Bon”. Dort wurde die Thematik rund um den „digitalen Kassenbeleg“ mit rund 140 Händlern diskutiert und mögliche Szenarien für die Zukunft aufgezeigt.

Die weiteren Pläne von warrify

Der Markt für digitale Belege wachse laut dem Gründertrio im Moment rasant an und insbesondere in Deutschland sei die Resonanz für warrify’s Service sehr hoch. So würde eine unlängst erschienene Studie des EHI Institutes zeigen, dass sich immer mehr Händler für die Thematik interessieren.

Geht es nach den Plänen von warrify soll die Technologie aber noch viel mehr können, indem es künftig auch als interaktiver Kunden-Touchpoint fungiert.  “Man kann sich warrify’s smarten Beleg wie einen erweiterten Kommunikationskanal zum Kunden vorstellen, wo basierend auf dem Einkauf beispielsweise passendes Zubehör, maßgeschneiderte Coupons aber auch relevante Serviceleistungen kommuniziert werden können“, so Hasenauer abschließend.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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