11.07.2019

Startup Warrify mit neuem Partner und neuer Förderung

Das Startup Warrify, das aus der Puls 4 Sendung "2 Minuten 2 Millionen" bekannt ist, vermeldet eine Kooperation mit ElectronicPartner, einer Verbundgruppe für selbstständige Fachgeschäfte. Zudem kann Warrify über eine fünfstellige Förderung des aws berichten.
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Warrify, Simon Hasenauer, Enzo Duit, Garantie, 2 Minuten 2 Millionen, EP, Electronic Partner, aws
(c) Gerry Frank - Gründer Simon Hasenauer und Enzo Duit verkünden die Zusammenarbeit mit Electronic Partner, sowie eine neue Förderung.

Das im November 2017 gegründete Startup Warrify bietet eine App für Garantiefälle. Damit sollen Nutzer all ihre Rechnungen für elektronische Produkte ablegen, sichern und verwalten können. Die App dient dann als zentrales Archiv und hilft im Schadensfall mit Weitervermittlung zum Hersteller. „Wir glauben, dass es das Recht eines jeden Konsumenten ist, seine Garantieansprüche so einfach wie möglich geltend zu machen. Jeder verlorene Garantieanspruch kommt jenen zu Gute, die es am wenigsten brauchen“, erzählte Co-Founder Simon Hasenauer dem brutkasten, als die Reise begann.

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Warrify lehnt 150.000 Euro ab

Heuer fiel das niederösterreichische Startup im April damit auf, dass es ein Investment von „2 Minuten 2 Millionen“ absagte, wie der brutkasten berichtete. Damals ließ Warrify gleich drei Investoren und 150.000 Euro sausen. Der benötigte Finanzbedarf wurde folglich zum Teil durch eine Initiative des Accent-Gründerservice aufgestellt. Es handelte sich um eine mittlere fünfstellige Summe. Nun, ein paar Monate später, gibt es zwei weitere Erfolgsmeldungen: Ein neuer Partner und neues Kapital.

Electronic Partner: über 200 Fachhändler in Österreich

Bei ElectronicPartner (EP) handelt es sich um eine strategische Marke der Electronic PartnerVerbundgruppe für selbstständige Fachgeschäfte. „Wir haben mit Electronic Partner einen Partner gefunden, der mit über 200 Fachhändlern flächendeckend in ganz Österreich vertreten und ein wichtiger Faktor ist, um unserer Vision ein Stück näher zu kommen“, sagt Hasenauer. Eines dieser Ziele sei, den Endkonsumenten in den Mittelpunkt zu stellen und den Servicebereich zu intensivieren.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Inanspruchnahme, sowie der Verlängerung von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen, sowie der Reparatur von defekten Geräten. Darüber hinaus soll künftig der direkte Wiederverkauf auf einer beliebigen Gebrauchtwaren-Plattform ermöglicht werden.

Innovative Use Cases gesucht

Neben der Hoffnung, EP-Kunden für sich zu gewinnen, sollen mit der Partnerschaft auch innovative Use Cases gemeinsam evaluiert werden.

Ein Beispiel hierfür sei der digitale Kassenbeleg, der dem Endkonsumenten in Zukunft das Archivieren der Rechnungen noch weiter erleichtern soll. Der Beleg wird dem Kunden direkt am Point of Sale angezeigt und soll per QR-Code gleich in Warrify abgelegt werden können.

Fünfstellige Förderung vom aws

Auf finanzieller Seite konnte Warrify neben der Finanzspritze von „AplusB Scale Up“, welche das Startup rund um „2 Minuten 2 Millionen“ erhielt, eine weitere fünfstellige Förderung vom aws sichern. Vergangenes Jahr hat Warrify außerdem den Pitch-Wettbewerb Pitch2Berkeley gewonnen: Pitch2Berkeley bietet Startups die Möglichkeit, in Berkeley eine Summer School zu besuchen. Von dort soll der “amerikanische Spirit” nach Österreich mitgenommen werden. Mehr dazu in diesem Video.

Eine zusätzliche Finanzierungsrunde mit Investoren möchte das Gründerteam noch Ende diesen Jahres closen.

Video: Pitch im Riesenrad mit primeCROWD und Warrify


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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