09.04.2019

„2 Minuten 2 Millionen“: Warrify bläst Investment ab

Das niederösterreichische Startup Warrify konnte bei "2 Minuten 2 Millionen" gleich drei Investoren von sich überzeugen. In den weiteren Verhandlungen kamen die Gründer jedoch zum Entschluss, dass ein Investment zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mache. Gründer Enzo Duit und Simon Hasenauer erklären warum.
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Warrify, Investment, 2 Minuten 2 Millionen, Garantie, Rechnung
(c) Gerry Frank - Simon Hasenauer und Enzo Duit hoffen auf eine herbstliche Investmentrunde.

Manchmal reicht ein zwei Minuten Pitch und die darauffolgenden 20 bis 30 Minuten nicht aus, um Investment-Deals zu finalisieren. Aufmerksame Beobachter von Startup-Shows, wie „Höhle der Löwen“ oder dem österreichischen Pendant „2 Minuten 2 Millionen“, wissen bereits, dass sobald die Kameras aus sind, es erst richtig ernst wird. Deals verändern sich, brauchen Zeit und Prüfung oder kommen nicht zustande. Warrify aus Niederösterreich (bietet mittels Smartphone-App zentrale Verwaltung von Garantien und Rechnungen), das vor der Kamera gleich drei Investoren überzeugen konnte, ist ein weiteres Beispiel für die „Realität“ abseits einer TV-Show.

+++ zum ausführlichen Nachbericht der aktuellen Sendung +++

Zu hohe Forderung der Investoren

150.000 Euro für 25.1 Prozent – das war der Deal auf den sich die Gründer Simon Hasenauer und Enzo Duit mit den Investoren Gschwandtner, Hilinger und Rohla in der Show einigten. Bei gemeinsamen Meetings und Verhandlungen sei man bei Warrify allerdings zu dem Schluss gekommen, dass der Deal aus „2 Minuten 2 Millionen“ nicht zufriedenstellend ist. Für die vier Gründer stellte sich speziell die hochprozentige Anteilsabgabe als Problem für das Unternehmen heraus. „Zum jetzigen Zeitpunkt sind Förderungen, um die technische Entwicklung voranzutreiben, interessanter“, sagt Co-Founder Duit.

Förderung durch  Gründerservice

Auch Hasenauer stich in eine ähnliche Kerbe, wenn er sagt: „In den Folgegesprächen hat sich zunehmend herauskristallisiert, dass kein akuter Kapitalbedarf vorhanden ist, weshalb beide Parteien entscheiden haben, dass ein Investment zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zielführend ist.“ Der Finanzbedarf wurde zum Teil durch eine Initiative des Accent-Gründerservice aufgestellt. Es handle sich dabei um eine mittlere fünfstellige Summe. „Bezüglich zusätzlichen Förderungen arbeiten wir bereits an Weiteren – auch hinsichtlich einer Investmentrunde im Herbst“, so Hasenauer.

+++ Nach diesen Kriterien investieren 4 VCs in Blockchain-Startups +++

Vollzeit bei Warrify

Auch wenn es (bis dato noch) zu keinem Investment-Deal kam, sieht Hasenauer im TV-Auftritt einen Mehrwert für sich und andere Unternehmen. „Wir sind definitiv der Meinung, dass die Show jungen Startups eine tolle Möglichkeit gibt, sich zu vermarkten und ihren Bekanntheitsgrad zu steigern“, sagt er. Der junge Gründer hat seinen Job als Area Sales Manager Schweden bei einem Händler für Container und mobile Raumsysteme verlassen, um sich voll und ganz auf Warrify zu konzentrieren. Damit blieb er nicht alleine, wie man uns wissen lässt. Auch die drei anderen Co-Founder folgten seinem Beispiel, einzig Jan Kreuter arbeitet noch an seinem Master in Data Analytics in Warwick und stoße Vollzeit im Sommer dazu.

Neue Funktionen und POC

Die nächsten Schritte von Warrify können grob in zwei Säulen unterteilt werden: Produktentwicklung und Akquise von Usern und potentiellen Kunden. „Auf der technologischen Seite arbeiten wir intensiv daran demnächst weitere Funktionen, wie die Garantieverlängerung, als auch den Wiederverkauf von Produkten freizuschalten. Auf Kundenseite stehen wir in Kontakt mit unseren ‚LOIs‘ und werden mit ersten Partnern eine Kooperation starten, in der ein ‚Proof of Concept‘ (POC) entwickelt wird“, sagt Hasenauer zur Zukunft seines Startups.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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