04.08.2022

Warrify fand den längsten Kassenbeleg – und neue Use-Cases

Neben einer Challenge, die das Ziel hatte, den längsten Kassenbeleg innerhalb der Community zu finden, entwickelte Warrify neue Use-Cases zwecks Datengewinnung und Kundenbindung. Gründer Simon Hasenauer erklärt.
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(c) Warrify - Warrify mit einer Challenge und neuem Nutzen für den digitalen Kassenzettel.

Das in Klosterneuburg bei Wien ansässige Startup warrify hat sich auf digitale Kassenbelege am Point of Sale spezialisiert. Gegründet wurde das Startup mit der anfänglichen Vision, einen Ort zu schaffen, wo Kund:innen ihre Belege digital ablegen können, um das Zettelchaos zu beseitigen. Im Laufe der Zeit merkte man jedoch, dass da noch mehr möglich wäre.

Warrify: Beleg als neuer Marketingkanal

„Wir vereinen zwei große Trends im Handel, das ist zum einen die Nachhaltigkeit. Händler können dadurch umweltschädliches Thermopapier sparen. Auf der anderen Seite sind das Daten“, erklärt Co-Founder Simon Hasenauer. „Händler benötigen durch den digitalen Beleg nicht mehr unbedingt ein eigenes Kundenbindungsprogramm, um ihre Kund:innen besser kennenzulernen. Durch den digitalen Kassenbon als eine Art neuen Marketingkanal, erhalten sie auch eine neue Möglichkeit, mit ihren Kund:innen zu kommunizieren.“

Für das Warrify-Team ist der traditionelle Kassenbeleg im Summe eine verlorene Chance, mit Kund:innen nach dem Einkauf zu interagieren. Viele, die das Geschäft mit einem Kassenzettel verlassen, bleiben anonym. Ihre smarte und interaktive Version dagegen erlaube es, Zielpersonen auch nach dem Einkauf zielgerichtet und personalisiert über alle Kanäle anzusprechen.

Fallbeispiel in Deutschland

Ein Beispiel dafür findet sich beim deutschen Juwelier und Uhrmacher Christ, der den digitalen Kassenbon der Klosterneuburger in allen seinen Verkaufsstellen eingeführt hat. Das Ziel ist es, so viele Kund:innen wie möglich aus der Anonymität zu holen.

Ein Link im Warrify-Beleg erlaubt es User:innen VIP-Kund:innen zu werden und Vorteile wie individuelle Angebote oder Coupons zu erhalten.

So geht’s: Um digitale Belege nutzen zu können, müssen sich Nutzer:innen weder eine App downloaden, noch müssen sie sich vorgelagert registrieren. Im Moment erhält man den Beleg digital, indem man im Store einen QR-Code scannt – es öffnet sich ein neuer QR-Code – dieser wird dann vom Kassenpersonal ebenfalls gescannt und der Beleg landet automatisiert auf dem Smartphone.

Danach kann man ihn sich als PDF downloaden oder sich in der Webapp registrieren, um alle Belege zu sammeln. Dort ist es auch möglich, eine Bank zu verknüpfen.

Beleg ist branchen- und händlerspezifisch anpassbar

„Ein großes Potenzial sehen wir auch bei Self-Checkout-Terminals. In den Globus Baumärkten in Deutschland sind wir da bereits erfolgreich integriert und wir sehen auch, dass dies sehr gerne von Kund:innen angenommen wird“, führt Hasenauer weiter aus. „Generell ist der Beleg branchen- und händlerspezifisch anpassbar. Ein händlerübergreifendes Ziel ist es, dem Kunden es so einfach wie möglich zu machen, den Bon digital zu erhalten.“

Neben dieser Weiterentwicklung des Kassenbelegs als Datensammlermöglichkeit beendete das Startup vor kurzem eine LinkedIn-Challenge. Die Aktion war als Zeichen gegen das Zettelchaos im stationären Handel und dem damit einhergehenden Verbrauch an Ressourcen gedacht.

Warrify-Challenge: Kassenbon über einen Meter lang

Das Warrify-Netzwerk wurde dazu aufgefordert, einen Kassenbeleg seiner Wahl abzumessen und zu fotografieren. Anschließend sollte ein Beitrag mit der Bekanntgabe der Zentimeter unter dem Hashtag #WerHatDenLängstenBeleg gepostet werden.

„Bei 40 Teilnehmenden kam insgesamt eine Länge an Belegen von 15 Metern zusammen. Das entspricht in etwa einem normalen Bus der Wiener Linien. Die Belege kamen dabei von mehr als 20 verschiedenen Handelsunternehmen und konnten 100.000 Impressionen generieren. Die Gewinnerin der Challenge hat einen Kassenbeleg mit einer stolzen Länge von 126 cm gepostet“, teilt das Team mit. Sie darf sich nun über Warrify-Merchandise freuen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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