17.04.2020

Coronakrise: warrify bietet digitalen Beleg für Handel kostenlos an

Das Kremser Startup warrify hat eine Lösung zur kontaktlosen Ausstellung digitaler Belege am Point of Sale entwickelt. Der Service wird während der Coronakrise dem österreichischen Handel ab sofort kostenlos angeboten.
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warrify
(c) der brutkasten

Derzeit gilt es in Supermärkten ausreichend Abstand zu halten, nicht nur gegenüber den anderen Kunden, sondern auch gegenüber den Mitarbeitern der Filiale. Als Schutz dienen Plexiglaswände und Schutzmasken.

Ein Aspekt, dem allerdings noch wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, ist die Übergabe des Kassenbelegs per Hand. Dabei handelt es sich um einen Kontaktpunkt, der in der Coronakrise ein erhöhtes Risikopotential darstellt. 

+++ Corona, die Wirtschaft und die Innovation +++

warrify: Digitaler Kassenbeleg

Das Kremser Startup warrify bietet schon länger eine Lösung an, die dieses Risikopotential minimieren kann nämlich die Möglichkeit den Kassenbeleg in digitaler Form am Point of Sale zu übermitteln.

Warrify ermöglicht dabei die kontaktlose Ausstellung digitaler Belege, wobei Kunden keine App dafür brauchen. Dabei wurde laut warrify besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass sämtliche Belegerteilungspflichten erfüllt werden und der Integrationsaufwand minimal ist.

Darüber hinaus wird weder vom Händler noch vom Kunden eine zusätzliche Software benötigt.

Kostenloser Service während der Coronakrise

Wie das Startup nun in einer Aussendung mitteilte, wird der Service im Zuge der Coronakrise dem österreichischen Handel ab sofort kostenlos angeboten.

Gründer Simon Hasenauer erklärt: „Nachdem sämtliche Tests und Szenarien durchlaufen und positive Ergebnisse geliefert haben, freuen wir uns nun unseren Service dem gesamten österreichischen Handel kostenlos während der Corona Krise anbieten zu können. Damit möchten wir einen Teil zur sicheren Wiedereröffnung des Handels beitragen.“

Zu warrifys größten Kunden zählt unter anderem EP:Electronic Partner, die mit ihren 11.000 Stores zu den größten Handelsketten in Europa zählt – der brutkasten berichtete.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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