11.12.2019

Walmart-Kunden können sich ab 2020 von einem Roboter-Auto beliefern lassen

Walmart testet ab 2020 die Lieferung an Kunden in Texas über autonome Fahrzeuge. Dafür kooperiert der größte private Arbeitgeber der Welt mit Nuro, einem Startup mit Fokus auf Selfdriving-Technologie.
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Nuro Auto fährt ohne Fahrer für Walmart
Im ersten Test 2020 wird Nuros selbstfahrendes Auto Walmart-Kunden in Texas beliefern. (c) Nuro

Walmart gilt als der größte private Arbeitgeber der Welt – bei diesem Logistik-Projekt werden jedoch wohl eher weniger menschliche Fahrer zum Einsatz kommen: Der US-Konzern kündigte ein neues Pilotprogramm an, bei dem autonome Fahrzeuge ab 2020 im Raum Houston, Texas, Lebensmittel an Kunden liefern werden.

+++Mehr über Mobility & Connectivity+++

Dafür arbeitet Walmart mit dem Startup Nuro zusammen – einem Robotikunternehmen, das fahrerlose Technologien einsetzt, um Waren an Kunden zu liefern. Die Fahrzeuge von Nuro werden in diesem Fall Online-Lebensmittelbestellungen an eine ausgewählte Gruppe von Kunden im Raum Houston liefern. Dabei wird Nuros R2 eingesetzt, welcher Waren autonom – also ohne die Beteiligung menschlicher Fahrer und Passagiere – befördern kann. Das Fahrzeug verfügt über zwei Fächer, die jeweils bis zu sechs Einkaufstaschen aufnehmen können. Ergänzt wird die Flotte durch autonom fahrende Toyota Priuse.

Nuro kooperiert mit Walmart
(c) Walmart

Nuro: Selbstfahrendes Unicorn

Mit dem Projekt wollen die Unternehmen evaluieren, wie die autonome Lieferung von Lebensmitteln funktionieren könnte und wie ein solcher Service eventuell verbessert werden muss. Nuros Fokus lag bisher unter anderem auf Lösungen zur Lieferung lokaler Waren und Dienstleistungen in der letzten Meile. Nuro hat mehr als 1 Milliarde Dollar Investment von Partnern wie SoftBank, Greylock Partners und Gaorong Capital eingesammelt. Im März gab das Unternehmen bekannt, dass es 940 Millionen US-Dollar an Finanzierung vom SoftBank Vision Fund aufgenommen hat.

+++Walmart plant eine eigene Kryptowährung+++

Für Walmart ist dies nicht das erste Pilotprojekt rund um autonome Lieferung, wie das US-Medium Techcrunch berichtet: Anfang 2019 hat Walmart mit dem Startup Udelv kooperiert, um autonome Lebensmittellieferungen in Arizona zu testen. In diesem Sommer begann ein Test mit Gatik AI, einem Startup mit Fokus auf autonome Fahrzeuge, um die Lieferung von Lebensmitteln aus dem Hauptlager von Walmart in Bentonville, Arkansas, zu testen. Walmart startete zudem einen Piloten mit Waymo im Jahr 2018, sowie einen Test mit Ford und Postmates zur autonomen Lieferung von Lebensmitteln.

Walmart: „Roadmap für die Zukunft der Branche“

„Unsere beispiellose Größe ermöglicht es uns, die Lieferung von Lebensmitteln an die Haustüren von Millionen von Familien zu steuern – und eine Roadmap für die Zukunft der Branche zu entwerfen“, sagte Tom Ward, Walmarts SVP of Digital Operations, in einer Presseaussendung: „Auf dem Weg dorthin haben wir eine Reihe von verschiedenen Möglichkeiten ausprobiert, um Lebensmittel von unseren Filialen durch Selfdriving-Technologie an die Haustür unserer Kunden zu bringen. Wir glauben, dass diese Technologie eine natürliche Erweiterung unseres Abhol- und Lieferservice für Lebensmittel ist.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Walmart-Kunden können sich ab 2020 von einem Roboter-Auto beliefern lassen

Walmart gilt als der größte private Arbeitgeber der Welt – bei diesem Logistik-Projekt werden jedoch wohl eher weniger menschliche Fahrer zum Einsatz kommen: Der US-Konzern kündigte ein neues Pilotprogramm an, bei dem autonome Fahrzeuge ab 2020 im Raum Houston, Texas, Lebensmittel an Kunden liefern wird. Dafür arbeitet Walmart mit dem Startup Nuro zusammen – einem Robotikunternehmen, das fahrerlose Technologien einsetzt, um Waren an Kunden zu liefern. Für Walmart ist dies nicht das erste Pilotprojekt rund um autonome Lieferung: Anfang 2019 hat Walmart mit dem Startup Udelv kooperiert, um autonome Lebensmittellieferungen in Arizona zu testen. Walmart startete zudem einen Piloten mit Waymo im Jahr 2018, sowie einen Test mit Ford und Postmates zur autonomen Lieferung von Lebensmitteln.

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Walmart-Kunden können sich ab 2020 von einem Roboter-Auto beliefern lassen

Walmart gilt als der größte private Arbeitgeber der Welt – bei diesem Logistik-Projekt werden jedoch wohl eher weniger menschliche Fahrer zum Einsatz kommen: Der US-Konzern kündigte ein neues Pilotprogramm an, bei dem autonome Fahrzeuge ab 2020 im Raum Houston, Texas, Lebensmittel an Kunden liefern wird. Dafür arbeitet Walmart mit dem Startup Nuro zusammen – einem Robotikunternehmen, das fahrerlose Technologien einsetzt, um Waren an Kunden zu liefern. Für Walmart ist dies nicht das erste Pilotprojekt rund um autonome Lieferung: Anfang 2019 hat Walmart mit dem Startup Udelv kooperiert, um autonome Lebensmittellieferungen in Arizona zu testen. Walmart startete zudem einen Piloten mit Waymo im Jahr 2018, sowie einen Test mit Ford und Postmates zur autonomen Lieferung von Lebensmitteln.

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Walmart-Kunden können sich ab 2020 von einem Roboter-Auto beliefern lassen

Walmart gilt als der größte private Arbeitgeber der Welt – bei diesem Logistik-Projekt werden jedoch wohl eher weniger menschliche Fahrer zum Einsatz kommen: Der US-Konzern kündigte ein neues Pilotprogramm an, bei dem autonome Fahrzeuge ab 2020 im Raum Houston, Texas, Lebensmittel an Kunden liefern wird. Dafür arbeitet Walmart mit dem Startup Nuro zusammen – einem Robotikunternehmen, das fahrerlose Technologien einsetzt, um Waren an Kunden zu liefern. Für Walmart ist dies nicht das erste Pilotprojekt rund um autonome Lieferung: Anfang 2019 hat Walmart mit dem Startup Udelv kooperiert, um autonome Lebensmittellieferungen in Arizona zu testen. Walmart startete zudem einen Piloten mit Waymo im Jahr 2018, sowie einen Test mit Ford und Postmates zur autonomen Lieferung von Lebensmitteln.

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Walmart gilt als der größte private Arbeitgeber der Welt – bei diesem Logistik-Projekt werden jedoch wohl eher weniger menschliche Fahrer zum Einsatz kommen: Der US-Konzern kündigte ein neues Pilotprogramm an, bei dem autonome Fahrzeuge ab 2020 im Raum Houston, Texas, Lebensmittel an Kunden liefern wird. Dafür arbeitet Walmart mit dem Startup Nuro zusammen – einem Robotikunternehmen, das fahrerlose Technologien einsetzt, um Waren an Kunden zu liefern. Für Walmart ist dies nicht das erste Pilotprojekt rund um autonome Lieferung: Anfang 2019 hat Walmart mit dem Startup Udelv kooperiert, um autonome Lebensmittellieferungen in Arizona zu testen. Walmart startete zudem einen Piloten mit Waymo im Jahr 2018, sowie einen Test mit Ford und Postmates zur autonomen Lieferung von Lebensmitteln.

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Walmart-Kunden können sich ab 2020 von einem Roboter-Auto beliefern lassen

Walmart gilt als der größte private Arbeitgeber der Welt – bei diesem Logistik-Projekt werden jedoch wohl eher weniger menschliche Fahrer zum Einsatz kommen: Der US-Konzern kündigte ein neues Pilotprogramm an, bei dem autonome Fahrzeuge ab 2020 im Raum Houston, Texas, Lebensmittel an Kunden liefern wird. Dafür arbeitet Walmart mit dem Startup Nuro zusammen – einem Robotikunternehmen, das fahrerlose Technologien einsetzt, um Waren an Kunden zu liefern. Für Walmart ist dies nicht das erste Pilotprojekt rund um autonome Lieferung: Anfang 2019 hat Walmart mit dem Startup Udelv kooperiert, um autonome Lebensmittellieferungen in Arizona zu testen. Walmart startete zudem einen Piloten mit Waymo im Jahr 2018, sowie einen Test mit Ford und Postmates zur autonomen Lieferung von Lebensmitteln.

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Walmart gilt als der größte private Arbeitgeber der Welt – bei diesem Logistik-Projekt werden jedoch wohl eher weniger menschliche Fahrer zum Einsatz kommen: Der US-Konzern kündigte ein neues Pilotprogramm an, bei dem autonome Fahrzeuge ab 2020 im Raum Houston, Texas, Lebensmittel an Kunden liefern wird. Dafür arbeitet Walmart mit dem Startup Nuro zusammen – einem Robotikunternehmen, das fahrerlose Technologien einsetzt, um Waren an Kunden zu liefern. Für Walmart ist dies nicht das erste Pilotprojekt rund um autonome Lieferung: Anfang 2019 hat Walmart mit dem Startup Udelv kooperiert, um autonome Lebensmittellieferungen in Arizona zu testen. Walmart startete zudem einen Piloten mit Waymo im Jahr 2018, sowie einen Test mit Ford und Postmates zur autonomen Lieferung von Lebensmitteln.

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