28.08.2024
WAHLPROGRAMME

Nur zwei Parteien erwähnen Startups explizit im Wahlprogramm – weder ÖVP noch NEOS

Startups spielen in den Wahlprogrammen der Parteien zur Nationalratswahl wenig überraschend eine kleine bis keine Rolle. Sehr wohl überraschend könnte für viele jene Partei sein, die die größte Übereinstimmung mit den Forderungen der Startup-Community zeigt.
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Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Mit Startup-Politik lassen sich hierzulande keine Wahlen gewinnen. Zu klein ist die Zielgruppe, zu häufig fehlt das Verständnis dafür, warum man Unternehmer:innen mit Produkten und Geschäftsmodellen, die sich noch nicht einmal am Markt bewiesen haben, unterstützen sollte. Es überrascht also wenig, dass Startups in den Wahlprogrammen der Parteien bestenfalls eine sehr kleine Rolle spielen.

Keine Startups in den Wahlprogrammen von ÖVP und Grünen

Zumindest ein bisschen überraschen kann es dann aber doch, dass der Begriff „Startup“ in den Wahlprogrammen der beiden Regierungsparteien überhaupt nicht vorkommt – immerhin wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode mit FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung aktiv Startup-Politik betrieben. Und sowohl der „Österreichplan“ der ÖVP mit 82 Seiten als auch „Wähl als gäb’s ein Morgen“ der Grünen mit sogar 112 Seiten böten prinzipiell genug Platz.

Obgleich es in beiden Programmen natürlich einige Startup-relevante Forderungen gibt (etwa eine Förderung für Gründerinnen bei den Grünen), sind auch andere themenrelevante Begriffe spärlich gesät: „Risikokapital“ kommt bei ÖVP und Grünen etwa jeweils nur einmal vor – in beiden Fällen konkret auf eine Technologie bezogen (ÖVP: Quantentechnologie; Grüne: KI).

NEOS und FPÖ mit relevanten Forderungen aber auch ohne explizite Nennung

Eine weitere Überraschung: Auch das Wahlprogramm jener Partei, die als einzige eine dezidierte Startup-Sprecherin im Parlament hat, enthält den Begriff „Startup“ nicht – jenes der NEOS mit dem Titel „Reformen für Dein neues Österreich“. Es ist mit 48 Seiten aber auch vergleichsweise schlank. Auch „Risikokapital“ kommt nur einmal vor – hier allerdings allgemein im Abschnitt Kapitalmarkt. Mit der Forderung nach einem Beteiligungsfreibetrag haben die NEOS allerdings eine der zentralen Forderungen der Startup-Community in ihrem Programm. Zudem wünschen sich die Pinken einen „Gründungsturbo“, der „Unternehmensgründungen digital, innerhalb von 24 Stunden und zu geringen Kosten ermöglichen“ soll.

Dass es das Wort „Startup“ auch in das 92-seitige FPÖ-Programm „Festung Österreich – Festung der Freiheit“ nicht geschafft hat, überrascht vielleicht weniger – hier ist allerdings an einer Stelle von „Starthilfen für Jungunternehmer“ die Rede. Zudem wird eine „zentrale Anlaufstelle für Gründer“ gefordert. Und der Vollständigkeit halber: Eine Nennung des Begriffs „Startup“ oder anderer relevanter Begriffe im 15-seitigen Programm der KPÖ („Eine Stimme für leistbares Wohnen“) war ganz gewiss nicht zu erwarten – es gibt auch keine.

SPÖ als unerwartete Siegerin bei „Startup“-Nennungen im Wahlprogramm

Doch zwei Parteien haben sich dann doch dazu entschlossen, Startup-Politik dezidiert in ihre Wahlprogramme einzubringen. Definitiv überraschend: Die meisten Nennungen des Begriffs finden sich bei den Sozialdemokraten. Im 68-seitigen Programm der SPÖ („Mit Herz und Hirn“) kommt das Wort in der Schreibweise „Start-up“ sogar ganze drei Mal vor. So wird der Tiroler Unternehmer Hermann Arnold, der als Teil des sechsköpfigen „Expert:innenrats für Österreich“ präsentiert wird, als Startup-Experte angeführt. An zwei Stellen wird zudem die bereits bekannte Forderung der SPÖ nach staatlichen Beteiligungen an Startups im Bereich Klimaschutz (brutkasten interviewte dazu Andreas Babler) dargelegt.

Bier-Partei mit Forderungen aus der „Vision 2030“ auf Community-Linie

Und jetzt zur vielleicht größten Überraschung: Auch im nur 14-seitigen Programm der Bier-Partei („Unser Menü“) finden Startups explizit Erwähnung. Und das knapp gehaltene Unterkapitel „Gründungsoffensive“ enthält nicht nur eine Reihe weiterer relevanter Begriffe, sondern übernimmt inhaltlich Forderungen aus der „Vision 2030“ der heimischen Startup-Institutionen. So fordert die Partei unter anderem den Beteiligungsfreibetrag und ein „Gründungsstipendium zur finanziellen Absicherung angehender Unternehmer:innen“ – beides ist auch in der „Vision 2030“ enthalten. Damit ist die Bier-Partei jene, die im Wahlprogramm die größte Übereinstimmung mit den Forderungen der heimischen Startup-Community zeigt. Außerdem will die Partei einen verpflichtenden „Gründungscheck“ und „eine digitale Plattform als zentrale Anlaufstelle, um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren und Doppelgleisigkeiten im Förderwesen zu verhindern“.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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