28.08.2024
WAHLPROGRAMME

Nur zwei Parteien erwähnen Startups explizit im Wahlprogramm – weder ÖVP noch NEOS

Startups spielen in den Wahlprogrammen der Parteien zur Nationalratswahl wenig überraschend eine kleine bis keine Rolle. Sehr wohl überraschend könnte für viele jene Partei sein, die die größte Übereinstimmung mit den Forderungen der Startup-Community zeigt.
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Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Mit Startup-Politik lassen sich hierzulande keine Wahlen gewinnen. Zu klein ist die Zielgruppe, zu häufig fehlt das Verständnis dafür, warum man Unternehmer:innen mit Produkten und Geschäftsmodellen, die sich noch nicht einmal am Markt bewiesen haben, unterstützen sollte. Es überrascht also wenig, dass Startups in den Wahlprogrammen der Parteien bestenfalls eine sehr kleine Rolle spielen.

Keine Startups in den Wahlprogrammen von ÖVP und Grünen

Zumindest ein bisschen überraschen kann es dann aber doch, dass der Begriff „Startup“ in den Wahlprogrammen der beiden Regierungsparteien überhaupt nicht vorkommt – immerhin wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode mit FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung aktiv Startup-Politik betrieben. Und sowohl der „Österreichplan“ der ÖVP mit 82 Seiten als auch „Wähl als gäb’s ein Morgen“ der Grünen mit sogar 112 Seiten böten prinzipiell genug Platz.

Obgleich es in beiden Programmen natürlich einige Startup-relevante Forderungen gibt (etwa eine Förderung für Gründerinnen bei den Grünen), sind auch andere themenrelevante Begriffe spärlich gesät: „Risikokapital“ kommt bei ÖVP und Grünen etwa jeweils nur einmal vor – in beiden Fällen konkret auf eine Technologie bezogen (ÖVP: Quantentechnologie; Grüne: KI).

NEOS und FPÖ mit relevanten Forderungen aber auch ohne explizite Nennung

Eine weitere Überraschung: Auch das Wahlprogramm jener Partei, die als einzige eine dezidierte Startup-Sprecherin im Parlament hat, enthält den Begriff „Startup“ nicht – jenes der NEOS mit dem Titel „Reformen für Dein neues Österreich“. Es ist mit 48 Seiten aber auch vergleichsweise schlank. Auch „Risikokapital“ kommt nur einmal vor – hier allerdings allgemein im Abschnitt Kapitalmarkt. Mit der Forderung nach einem Beteiligungsfreibetrag haben die NEOS allerdings eine der zentralen Forderungen der Startup-Community in ihrem Programm. Zudem wünschen sich die Pinken einen „Gründungsturbo“, der „Unternehmensgründungen digital, innerhalb von 24 Stunden und zu geringen Kosten ermöglichen“ soll.

Dass es das Wort „Startup“ auch in das 92-seitige FPÖ-Programm „Festung Österreich – Festung der Freiheit“ nicht geschafft hat, überrascht vielleicht weniger – hier ist allerdings an einer Stelle von „Starthilfen für Jungunternehmer“ die Rede. Zudem wird eine „zentrale Anlaufstelle für Gründer“ gefordert. Und der Vollständigkeit halber: Eine Nennung des Begriffs „Startup“ oder anderer relevanter Begriffe im 15-seitigen Programm der KPÖ („Eine Stimme für leistbares Wohnen“) war ganz gewiss nicht zu erwarten – es gibt auch keine.

SPÖ als unerwartete Siegerin bei „Startup“-Nennungen im Wahlprogramm

Doch zwei Parteien haben sich dann doch dazu entschlossen, Startup-Politik dezidiert in ihre Wahlprogramme einzubringen. Definitiv überraschend: Die meisten Nennungen des Begriffs finden sich bei den Sozialdemokraten. Im 68-seitigen Programm der SPÖ („Mit Herz und Hirn“) kommt das Wort in der Schreibweise „Start-up“ sogar ganze drei Mal vor. So wird der Tiroler Unternehmer Hermann Arnold, der als Teil des sechsköpfigen „Expert:innenrats für Österreich“ präsentiert wird, als Startup-Experte angeführt. An zwei Stellen wird zudem die bereits bekannte Forderung der SPÖ nach staatlichen Beteiligungen an Startups im Bereich Klimaschutz (brutkasten interviewte dazu Andreas Babler) dargelegt.

Bier-Partei mit Forderungen aus der „Vision 2030“ auf Community-Linie

Und jetzt zur vielleicht größten Überraschung: Auch im nur 14-seitigen Programm der Bier-Partei („Unser Menü“) finden Startups explizit Erwähnung. Und das knapp gehaltene Unterkapitel „Gründungsoffensive“ enthält nicht nur eine Reihe weiterer relevanter Begriffe, sondern übernimmt inhaltlich Forderungen aus der „Vision 2030“ der heimischen Startup-Institutionen. So fordert die Partei unter anderem den Beteiligungsfreibetrag und ein „Gründungsstipendium zur finanziellen Absicherung angehender Unternehmer:innen“ – beides ist auch in der „Vision 2030“ enthalten. Damit ist die Bier-Partei jene, die im Wahlprogramm die größte Übereinstimmung mit den Forderungen der heimischen Startup-Community zeigt. Außerdem will die Partei einen verpflichtenden „Gründungscheck“ und „eine digitale Plattform als zentrale Anlaufstelle, um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren und Doppelgleisigkeiten im Förderwesen zu verhindern“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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