17.06.2026
BRUTKASTEN BEI DER VIVATECH

Während die G7 über KI berät: EU-Kommissarinnen werben auf der VivaTech für Europas eigene Champions

Während in Évian die Chefs der großen KI-Konzerne mit den G7-Staatschefs zusammensitzen, skizzieren Ekaterina Zaharieva und Henna Virkkunen in Paris den europäischen Gegenentwurf. Frisch dazu: ein neues Eurobarometer und ein Fünf-Milliarden-Fonds.
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EU-Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen bei ihrer Keynote "Europe's Tech Moment" auf der VivaTech in Paris. (c) Martin Pacher | brutkasten

Es ist ein Tag mit zwei Schauplätzen. In Évian-les-Bains geht am Mittwoch der G7-Gipfel zu Ende. Am Abschlusstag sitzen die Chefs der führenden KI-Konzerne, darunter Sam Altman (OpenAI), Dario Amodei (Anthropic), Demis Hassabis (Google DeepMind) und Arthur Mensch (Mistral), mit den Staats- und Regierungschefs bei einem Arbeitsmittagessen zu Frontier-KI, Infrastruktur und Souveränität. Mehrere hundert Kilometer entfernt, auf der VivaTech in Paris, liefern zwei EU-Kommissarinnen die europäische Antwort auf die Frage, ob der Kontinent eigene globale Tech-Champions bauen kann.

Souveränität als europäischer Gegenentwurf

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, verwies in ihrer Keynote „Europe’s Tech Moment“ selbst auf das G7-Treffen. Weltweit investierten Regierungen massiv in ihre technologische Führung, Europa müsse seine eigene Kapazität stärken, Technologien zu entwickeln, zu produzieren und einzusetzen. Rückenwind holt sie sich aus einem am selben Tag veröffentlichten Eurobarometer: Demnach stufen 79 Prozent der Europäer:innen Digitalpolitik als EU-Top-Priorität ein, 85 Prozent befürworten Investitionen in europäisch entwickelte Infrastruktur, 82 Prozent wollen weniger Abhängigkeit von Drittstaaten.

Untermauert ist diese Linie durch das European Technological Sovereignty Package, das die Kommission Anfang Juni vorlegte: mit dem CHIPS Act 2.0 für die Halbleiter-Wertschöpfungskette und dem Cloud and AI Development Act, der einen einheitlichen Souveränitätsrahmen für Cloud-Dienste schafft. Niemand dürfe einen „Kill-Switch“ über kritische Infrastruktur haben, so hatte Virkkunen die Stoßrichtung bei der Präsentation des Pakets zusammengefasst. Beim Risikokapital benannte sie das Gefälle: Auf die USA entfielen über 50 Prozent des globalen VC, auf China rund 40, auf Europa nur etwa fünf Prozent.

Fünf-Milliarden-Fonds gegen die Fragmentierung

Im Panel „Can Europe Build Global Champions?“ setzte Ekaterina Zaharieva, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, auf Selbstbewusstsein. Europa habe die besten Deep-Tech-Talente und den größten Binnenmarkt, kranke aber an Fragmentierung. Dagegen verwies sie auf das 28. Regime, ein „europäisches Delaware“ für grenzüberschreitende Gründungen, und auf den Scaleup Europe Fund: fünf Milliarden Euro, seit Mai von EQT gemanagt, erste Investments im Herbst, gedacht, um Deep-Tech-Scale-ups in Europa zu halten.

Der Kontrapunkt eines Gründers

Den Kontrapunkt lieferte mit Jean-Charles Samuelian ein Gründer, der über sein Boardmandat bei Mistral mit der Runde in Évian verbunden ist, wo Mistral-CEO Mensch am Mittagstisch saß. Der CEO des Gesundheits-Scaleups Alan mag die Erzählung vom benachteiligten Europa nicht. Er habe nie gefragt, was Europa ihm geben solle, sondern wie er ein Problem löse. Wer ein echtes Kategorie-Produkt baue, finde auch Kapital, notfalls global. Das Defizit sei nicht mangelnder Ehrgeiz, sondern eine Kultur, die Risiko scheue, bis hin zum Einkauf.

Anknüpfungspunkte für Österreich

Für das heimische Ökosystem gibt es mehrere Anknüpfungspunkte. Die KI-Infrastruktur, die Virkkunen beschwört, hat in Österreich eine Adresse: Die AI Factory Austria (AI:AT), geführt von Advanced Computing Austria und dem AIT, ist seit Sommer 2025 in Betrieb, der Wiener Coworking-Hub seit Februar offen, ein KI-Supercomputer für Wien soll 2027 folgen. Der CHIPS Act 2.0 betrifft mit Standorten wie Infineon in Villach oder AT&S beim Advanced Packaging unmittelbar heimische Player. Und die Debatte um Spätphasen-Kapital spiegelt die hiesige Diskussion um einen Dachfonds und institutionelles Wachstumskapital.

Die eigentliche Frage: Kauft Europa seine Innovation?

Am Ende verschob Zaharieva die Frage von der Finanzierung zur Nachfrage: Es gehe nicht mehr darum, ob Europa Kapital für Skalierung finde, sondern ob es seine eigene Innovation auch kaufe. Der erste Kunde müsse oft die öffentliche Hand sein. Während in Évian über die großen Linien verhandelt wird, liegt die Antwort darauf bei den Einkäufer:innen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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