01.02.2022

Wachmacher: Ex-Fußballprofi sorgt mit Cannabis-Box für gesunden Schlaf

Von der Verteidiger-Position des SV Grödig zum Kämpfer für guten Schlaf - das ist die Geschichte vom Wachmacher-Gründer Felix Weinzinger.
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CBD, Wachmacher, Cannabidiol, THC, Hanföl- CBD-Öl, Kiffen, Schlafstörungen,
(c) Wachmacher - Felix Weinzinger vom grünen Rasen zum Startup-Gründer.

Felix Weinzinger stand gern im Weg. Beim SV Grödig als Verteidiger meist anlaufenden Stürmern. Heute ist er dem Unternehmertum beigetreten und stellt sich mit seinem Startup Wachmacher nun gegen ein gesellschaftlich weit verbreitetes Problem: dem schlechten Schlaf. Begonnen hat alles mit der Sorge vor einem Burnout.

Wachmacher ist nicht die erste Firma, die Weinzinger erschaffen hat. Nach seinem Studium der Sportwissenschaften an der Universität Salzburg gründete er mit einem Freund ein Unternehmen für „Betriebliche Gesundheitsförderung“. Unterschiede in der strategischen Ausrichtung führten allerdings zur Trennung und der Fußballprofi zog nach Wien.

„Nicht ins Burnout schlittern“

„Das Thema ‚Schlaf‘ war während meiner Zeit als Fußballer nicht sehr präsent. Ich habe gut geschlafen, hatte aber dennoch wenig Energie und war unproduktiv am Feld“, erinnert sich Weinzinger. „Ich bekam dazu noch von Außen viel Druck – du musst ‚performen‘ und dergleichen. Ich aber wollte nicht ins ‚Burnout‘ schlittern, da ich viele kenne, die das erfahren haben. Irgendwann habe ich entschieden, nicht mehr Fußballprofi sein zu wollen und mich ab 2018 mit dem Thema Schlaf beschäftigt.“

Der Gründer bemerkte im Rahmen seiner Recherche zu Biohacking bzw. Schlafoptimierung, dass durch gesundes und richtiges Schlafen mehr möglich sei. Man hätte mehr Energie, mehr Zeit, könne etwa Kindern mehr Aufmerksamkeit schenken und würde sich allgemein besser fühlen. So entstand Wachmacher, das sich anfänglich auf Online-Training fürs richtige Schlafen fokussierte. Nun verbindet Weinzinger seine digitalen Einheiten mit einem Offline-Produkt: den Wachmacher-Boxen.

Zwei Varianten der Wachmacher-Box

Jene richten sich an Unternehmer, Selbstständige und Menschen, die ihren Schlaf und ihre Produktivität verändern möchten, ohne dabei auf Pillen oder sonstige Arzneien zurückgreifen zu müssen. Es gibt zwei Varianten der Wachmacher-Boxen: „Labradorgemütlich“ und „Aussieaktiv“.

So funktioniert’s: Der Kunde besucht den Webshop des Startups, sucht sich die „Wachmacher-Box“ aus und bekommt sie innerhalb von fünf Werktagen zugeschickt. Darin befinden sich ein CBD-Öl von „Canna Be Loved, ein CBD-Hanfblütentee von „Magu CBD„, ein Journal und ein QR-Code als Zutritt für den Online-Kurs.


Zwischenbemerkung: Studien zu Cannabidiol stehen erst am Anfang. Laut der WHO verfügt Cannabidiol (THC-Gehalt unter 0,3 Prozent) aber über Behandlungspotential diverser Krankheiten wie etwa Epilepsie und über keine bekannten „public health-related problems“.

Das österreichische Gesundheitsministerium schreibt: „In Ermangelung von vorliegenden Langzeitstudien sind die genauen Gesundheitsaspekte von CBD derzeit noch nicht hinreichend bekannt, in Fachkreisen wird ihm jedoch insbesondere angstlösende, nervenzellenschützende (neuroprotektive), antipsychotische, entzündungshemmende, Brechreiz hemmende, schmerzhemmende/heilende und muskelerschlaffende (krampflösende) Wirkung zugeschrieben.“


Mit Wachmacher die innere Uhr und Rolle des Lichts beim Schlaf verstehen

Mit den drei erwähnten Tools und dem Online-Kurs – neun Module zu drei Lektionen – schafft es der Kunde innerhalb von acht Wochen seinen Schlaf, seine Produktivität und seine Regeneration nachhaltig zu verbessern und dadurch auch viel besser zu schlafen, verspricht Weinzinger. Die Videos für den Kurs werden auf einer externen Plattform gehostet und auch abgespielt.

„Beim Onlinekurs geht es darum, zu erfahren, wie die eigene innere Uhr funktioniert, wie man sie beeinflussen kann und welche Rolle ‚Licht‘ beim Thema Schlaf spielt. Es geht darum, zu ergründen, was man machen kann, um besser einzuschlafen; ein Ritual zu entwickeln und vermeintliche Gedanken, die einen wach halten, in den Griff zu bekommen“, erklärt Weinzinger.

Seine nächsten Schritte beinhalten, größere Awareness für seine Boxen zu schaffen und eine App zu entwickeln. „Das Schlaftagebuch, das in der Box mitgeliefert wird, soll digital nutzbar werden, damit Kunden besseren Zugang zur Auswertung von Daten erhalten“, sagt der Founder des selbstfinanzierten Startups. „Auch ein Membership-Modell ist in Planung. Wir wollen einer der Firstmover im DACH-Raum werden, wenn es um das Thema Schlafoptimierung geht.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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