08.06.2021

Vytal: Verpackungsstartup für Restaurants launcht in Wien

Nachdem Vytal mit seinem Mehrwegverpackungssystem für Essen bereits in Salzburg und Tirol aktiv war, startet das deutsch Startup seinen Dienst nun auch in Wien.
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Vytal, Mehrwegverpackung,
(c) Vytal - Das Vytal-Team breitet sein Mehrwegverpackungssystem in Österreich aus.

„Man merkt es“, sagt Vytal-Gründer Tim Breker. „Jetzt wo das Wetter besser wird, sieht man immer mehr wie Grünflächen ‚vermüllen'“. Der deutsche Unternehmer meint damit die Essensverpackungen, die achtlos einfach liegen gelassen oder weggeworfen werden. Aus diesem Grund und mit der Zunahme von „Take Away“- und bestelltem Essen hat er gemeinsam mit Sven Witthöft sein Startup gegründet.

Vytal gegen den „Einwegverpackungswahnsinn“

Vytal betreibt ein digitales und pfandfreies Mehrwegsystem mit Essensverpackungen für Mitnahme- und Lieferessen. Es richtet sich an Kantinenbetreiber, Restaurants, Supermärkte und Lieferdienste, die gegen den „Einwegverpackungswahnsinn“ ankämpfen und Vytal pro Befüllung bezahlen. Für Konsumenten ist das Konzept vergleichbar mit anderen Sharing-Diensten wie z.B. eScootern.

Per App registrieren

Kunden registrieren sich einmalig in der Vytal-App oder kaufen eine Offlinekarte und können damit bei jedem Partner frisch gespülte Bowls ausleihen und zurückbringen. Die Abwicklung des gesamten Prozesses erfolgt digital über die QR-Code-Etiketten der Behältnisse. Mit Hilfe von Erinnerungen, Anreizen, Gamification und Promotions werden die Nutzer zur regelmäßigen Nutzung und Rückgabe der Bowls motiviert, um so den ökonomischen und ökologischen Mehrwert des Systems zu maximieren. Mit über 99 Prozent Rückgabequote und einer durchschnittlichen Leihdauer von drei Tagen erziele Vytal bessere Rücklaufquoten als das deutsche Flaschenpfandsystem, so der Gründer. Bisher war man in Österreich in Salzburg und Tirol (Baguette-Filialen von MPreis) aktiv, nun launcht man in Wien.

Ra’mien und Madame Curry als Partner von Vytal

Unter dem Motto Bowlsharing statt Plastikmüll konnte man Restaurants der Hauptstadt wie das Ra’mien, Madame Curry oder neuDeli sowie insgesamt mehr als ein Dutzend Gastronomen gewinnen. „Ich bin überzeugt von Vytal und meine Kunden sind es auch. Die Handhabung ist einfach, sowohl für uns Gastronomen als auch für die Gäste – für die es auch noch völlig kostenfrei ist. Ich bin glücklich Teil einer nachhaltigen Bewegung zu sein. Noch nie war es einfacher in der Gastronomie Einwegverpackungsmüll und -kosten einzusparen“, meint Tie Yang, Inhaber von Ra’mien.

EU-Verbot von Einwegessensverpackungen aus Styropor

Felix Vornholt, City Manager von Vytal in Wien, ergänzt: „Nicht erst seit des auf EU-Ebene beschlossenen Verbots von Einwegessensverpackungen aus Styropor ist das Thema hochrelevant für Gastronomen. Allein durch die Corona-Pandemie ist der Plastikmüll durch Take-Away und Lieferessen nochmal um zehn Prozent angestiegen. Konsumenten suchen und erwarten zunehmend eine bequeme umweltfreundlichere Alternative. Mit der Vytal-App beweisen wir, dass Nachhaltigkeit und Convenience sich nicht ausschließen.“

Zwei Wochen Zeit für Rückgabe

Kunden können über die App oder die Mitgliedskarte bei jedem Partner-Restaurant Mehrwegbehälter kostenlos ausleihen und nach der Benutzung zurückbringen. Dafür haben sie 14 Tage Zeit bevor die Leihe kostenpflichtig wird. Es ist auch möglich, dass Lieferanten die Bowls bei der nächsten Bestellung wieder mitnehmen – allerdings gilt das „nur“ bei „Essensbringern“, die zum jeweiligen Restaurant gehören. Lieferdienstfahrer sind bei diesem Service nicht dabei.

„Nach dieser Zeit geht die Schale in den Besitz des Kunden über. Zehn Euro werden vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht. Sollte man sich dann aber doch umentscheiden und merken, dass man die Bowls gar nicht braucht, kann man sie auch zurückgeben und erhält dafür fünf Credits gutgeschrieben, mit denen man essen bestellen kann“, erklärt Breker.

Liefercode-Funktion

Dank einer Liefercode-Funktion können Vytal-Nutzer auch Lieferessen von Wolt oder Lieferando in den Mehrwegbehälter bestellen – Gespräche mit Mjam für die Ausweitung des Angebots nach Österreich laufen bereits. Mittlerweile sind in Deutschland und Österreich über 1.200 nachhaltige Restaurants, Kantinen und Supermarkt-Partner Teil des Startups, das einer breiten Masse bekannt wurde, als sie in der „Höhle der Löwen“ Georg Kofler für sich gewinnen konnten.

Auch dabei sind große Caterer wie Dussmann, Compass und Aramark sowie die REWE Group. Billa etwa plane die Einführung von Vytal in ihren Märkten für Juli 2021. Für die weitere Zukunft möchte das Startup das Partnernetzwerk weiter ausbauen und in anderen Großstädten starten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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