30.07.2021

Exit: Herobox wird vom deutschen Startup Vytal gekauft – größtes pfandfreies Mehrweg-System Österreichs geplant

Das Wiener Startup Herobox wurde 2020 gegründet, um mit Hilfe eines digital unterstützten Mehrwegsystems Einwegverpackungen bei Takeaway-Essen zu vermeiden. Nun erfolgte der Exit an das deutsche Startup Vytal. Brutkasten Earth hat mit Herobox-Gründerin Alexandra Brandl über die Hintergründe gesprochen.
/artikel/vytal-oesterreich
Vytal
Alexandra Brandl (Expansion Lead Österreich von Vytal) und Sven Witthöft (Founder von Vytal) || (c) Vytal

Die Coronakrise hat Takeway-Essen zum neuen Standard in der Gastronomie gemacht. In der Regel kommen dafür Einwegverpackungen zum Einsatz, die zu einem gravierenden Müll und somit Umweltproblem führen. Angetrieben von der Vision Einwegverpackungen den Kampf anzusagen, haben Alexandra Brandl und Jakob Buchmayer 2020 im Zuge des Accelerator-Programms des Social Impact Awards das Wiener Startup Herobox gegründet und erfolgreich ein digital unterstütztes Mehrwegsystem auf den Markt gebracht.

Vytal kauft Herobox

Anfang Juli erfolgt nun der Exit an das Kölner Startup Vytal, das in Deutschland bereits erfolgreich ein ähnliches System mit mehr als 1400 Partnerbetrieben betreibt. „Die Kollegen von Vytal wollten international expandieren und so haben wir uns im Juni in Wien zusammengesetzt und über unsere gemeinsame Vision gesprochen. Schnell wurde uns klar, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen wollen und die Vision von Herobox unter dem Namen Vytal Österreich weiterführen“, so Alexandra Brandl.

Brandl verantwortet ab sofort als Expansion Lead Vytal Österreich die weiteren Wachstumspläne am heimischen Markt. Ihr Co-Founder Buchmayer ist hingegen nicht mehr an Bord. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Wie Brandl erläutert, soll nun mit vereinten Kräften das größte digitale und pfandfreie Mehrwegsystem in Österreich aufbaut werden. Nach Absprache mit den bestehenden Herobox-Partnerbetrieben wurden diese nun ebenfalls in das Vytal-Mehrwegsystem integriert, so Brandl.

Wie funktioniert das System?

So funktioniert das Mehrwegsystem ohne Pfand: Kunden registrieren sich wie bei anderen Sharing Diensten einmalig in der Vytal App oder kaufen eine Vytal Mitgliedskarte und können damit bei jedem Partner-Restaurant Mehrwegbehälter kostenlos ausleihen und nach der Benutzung zurückbringen. Dafür haben sie 14 Tage Zeit bevor die Leihe kostenpflichtig wird. Dank der QR-Code-Funktion können Vytal-Nutzer in Deutschland zudem auch Lieferessen von Wolt oder Lieferando in den Mehrwegbehälter bestellen – Gespräche mit Mjam für die Ausweitung des Angebots nach Österreich laufen bereits. In Österreich zählt Vytal laut Brandl aktuell mehr als 50 Partnerbetriebe.

Die nächsten Wachstumsschritte von Vytal

Aktuell wird für die Österreich Expansion das Team aufgebaut. Obgleich sich aktuell die meisten Partnerbetriebe in Wien befinden, beschränkt sich die Lösung nicht nur auf die Bundeshauptstadt. „Wir sind keine ausschließliche Wiener Lösung. Wir wollen auch nach Graz, Linz oder kleinere Städte wie Mürzzuschlag gehen“, so Brandl. Die Größe der Stadt sei laut Brandl nicht entscheidend: „Unser System funktioniert auch in kleineren Gemeinden mit beispielsweise 5000 Einwohnern.“

Neben Restaurants soll das System auch in Kantinen oder Supermarktketten zur Anwendung kommen. In Deutschland kooperiert das Startup bereits mit großen Caterern wie Dussmann, Compass oder Aramark. Und es gibt auch schon in Österreich erste Supermärkte, die auf das digitale Mehrwegsystem setzen. So wird in mehreren Baguette Filialen von MPreis in Tirol das System schon seit Monaten erfolgreich gegen Einwegmüll eingesetzt. Eine Einführung bei Billa ist laut Vytal ebenfalls in Planung.

Tipp der Redaktion:

Alexandra Brandl ist heute um 12:30 Uhr bei „One Change a Week“ zu Gast, um über die Hintergründe des Exits und die weiteren Expansionspläne für Österreich zu sprechen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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