30.07.2021

Exit: Herobox wird vom deutschen Startup Vytal gekauft – größtes pfandfreies Mehrweg-System Österreichs geplant

Das Wiener Startup Herobox wurde 2020 gegründet, um mit Hilfe eines digital unterstützten Mehrwegsystems Einwegverpackungen bei Takeaway-Essen zu vermeiden. Nun erfolgte der Exit an das deutsche Startup Vytal. Brutkasten Earth hat mit Herobox-Gründerin Alexandra Brandl über die Hintergründe gesprochen.
/artikel/vytal-oesterreich
Vytal
Alexandra Brandl (Expansion Lead Österreich von Vytal) und Sven Witthöft (Founder von Vytal) || (c) Vytal

Die Coronakrise hat Takeway-Essen zum neuen Standard in der Gastronomie gemacht. In der Regel kommen dafür Einwegverpackungen zum Einsatz, die zu einem gravierenden Müll und somit Umweltproblem führen. Angetrieben von der Vision Einwegverpackungen den Kampf anzusagen, haben Alexandra Brandl und Jakob Buchmayer 2020 im Zuge des Accelerator-Programms des Social Impact Awards das Wiener Startup Herobox gegründet und erfolgreich ein digital unterstütztes Mehrwegsystem auf den Markt gebracht.

Vytal kauft Herobox

Anfang Juli erfolgt nun der Exit an das Kölner Startup Vytal, das in Deutschland bereits erfolgreich ein ähnliches System mit mehr als 1400 Partnerbetrieben betreibt. „Die Kollegen von Vytal wollten international expandieren und so haben wir uns im Juni in Wien zusammengesetzt und über unsere gemeinsame Vision gesprochen. Schnell wurde uns klar, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen wollen und die Vision von Herobox unter dem Namen Vytal Österreich weiterführen“, so Alexandra Brandl.

Brandl verantwortet ab sofort als Expansion Lead Vytal Österreich die weiteren Wachstumspläne am heimischen Markt. Ihr Co-Founder Buchmayer ist hingegen nicht mehr an Bord. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Wie Brandl erläutert, soll nun mit vereinten Kräften das größte digitale und pfandfreie Mehrwegsystem in Österreich aufbaut werden. Nach Absprache mit den bestehenden Herobox-Partnerbetrieben wurden diese nun ebenfalls in das Vytal-Mehrwegsystem integriert, so Brandl.

Wie funktioniert das System?

So funktioniert das Mehrwegsystem ohne Pfand: Kunden registrieren sich wie bei anderen Sharing Diensten einmalig in der Vytal App oder kaufen eine Vytal Mitgliedskarte und können damit bei jedem Partner-Restaurant Mehrwegbehälter kostenlos ausleihen und nach der Benutzung zurückbringen. Dafür haben sie 14 Tage Zeit bevor die Leihe kostenpflichtig wird. Dank der QR-Code-Funktion können Vytal-Nutzer in Deutschland zudem auch Lieferessen von Wolt oder Lieferando in den Mehrwegbehälter bestellen – Gespräche mit Mjam für die Ausweitung des Angebots nach Österreich laufen bereits. In Österreich zählt Vytal laut Brandl aktuell mehr als 50 Partnerbetriebe.

Die nächsten Wachstumsschritte von Vytal

Aktuell wird für die Österreich Expansion das Team aufgebaut. Obgleich sich aktuell die meisten Partnerbetriebe in Wien befinden, beschränkt sich die Lösung nicht nur auf die Bundeshauptstadt. „Wir sind keine ausschließliche Wiener Lösung. Wir wollen auch nach Graz, Linz oder kleinere Städte wie Mürzzuschlag gehen“, so Brandl. Die Größe der Stadt sei laut Brandl nicht entscheidend: „Unser System funktioniert auch in kleineren Gemeinden mit beispielsweise 5000 Einwohnern.“

Neben Restaurants soll das System auch in Kantinen oder Supermarktketten zur Anwendung kommen. In Deutschland kooperiert das Startup bereits mit großen Caterern wie Dussmann, Compass oder Aramark. Und es gibt auch schon in Österreich erste Supermärkte, die auf das digitale Mehrwegsystem setzen. So wird in mehreren Baguette Filialen von MPreis in Tirol das System schon seit Monaten erfolgreich gegen Einwegmüll eingesetzt. Eine Einführung bei Billa ist laut Vytal ebenfalls in Planung.

Tipp der Redaktion:

Alexandra Brandl ist heute um 12:30 Uhr bei „One Change a Week“ zu Gast, um über die Hintergründe des Exits und die weiteren Expansionspläne für Österreich zu sprechen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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