02.10.2023

Vulva Shop erweitert sich: Start der Empovver-Community

Nachdem Empovver erst diesen Sommer mit einer großen Vulva Shop-Umfrage mit über 2.000 Teilnehmenden aufhorchen ließ, startet das Unternehmen nun mit einer eigenen Online-Community in den Herbst.
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Vulva Shop, Empovver, Community
(c) Vulv Shop - Das Vulva-Shop-Team eröffnet mit der Community-Plattform mehrere Themenwelten.

Bis jetzt war Vulva Shop für seinen Marktplatz für Produkte von frauengeführten Unternehmen bekannt. Mit der Empovver-Community bietet das Startup nun einen zusätzlichen Raum der Vernetzung, des Wissens und der Aufklärung rund um das Thema Female Empowerment an. Die Community ist für Feminist:innen, Womxn Creators und all jene, die mehr zu dem Thema lernen möchten.

Vulva Shop: „Raus aus der Bubble“

„Die Idee für die Community entsprang eigener Erfahrung“, erkärt Mit-Gründerin Marlene Frauscher. „Bevor ich Sofia (Anm: Surma, Co-Founderin) traf, hatte ich mich nicht intensiv mit Feminismus auseinandergesetzt. Durch den Dialog mit ihr und anderen konnte ich mein Wissen enorm erweitern. Diese Interaktion ist essentiell, um sich aus seiner Bubble zu bewegen.“

Das Angebot der Empovver-Community eröffnet neben Themenwelten wie Feminismus und Frauengesundheit, Diskussionsräumen und wiederkehrenden Online-Stammtischen auch Tipps und Tricks für Unternehmer:innen. Sowie die Möglichkeit, Dienstleistungs-Angebote mit der Community zu teilen und aktivistische Projekte gemeinsam mit ihr aus dem Boden zu stampfen.

Zu den Möglichkeiten einer Standard-Mitgliedschaft zählen konkret:

  • Zugang zum Community Space
  • Gruppenchats und private Messaging
  • Exklusive Rabatte im Vulva Shop
  • Zugang zu aktivistischen Projekten
  • Kuratierte Events & Services von womxn-owned businesses
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Themenwelten
  • Monatlicher online Stammtisch
  • Ein exklusives Online-Event mit Speakers
  • Ein exklusives Offline-Event in Wien
  • Selbstorganisierte „Local Action Chapters“
  • Ressourcen, um eigene aktivistische Projekte zu starten

„Nicht nur wenn es um Feminismus geht, ist Austausch wichtig“, sagt Mit-Gründerin Surma. „Wir wissen, dass Frauen oftmals anders gründen. Obwohl in Österreich fast 50 Prozent der Neugründungen weiblich sind, sind Frauen in der Startup-Szene im Vergleich wenig sichtbar. Hier braucht es mehr Austausch und Vernetzung, um frauengeführte Unternehmen nach vorne zu bringen.“

„Community und klarer Purpose“

Empovver möchte dabei mehr als ein Online-Marktplatz sein. Die Gründer:innen sind davon überzeugt, dass die Kombination aus einer starken Community und einem klaren Purpose, die Zukunft für Unternehmen ist. Surma dazu: „Bei Empovver leben wir nach dem Motto ‚empowered womxn empower the world‘.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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