21.08.2024

Vresh: Linzer Fashion-Startup geht mit nachhaltiger Kindermode an den Start

Das Linzer Startup Vresh rund um Klaus Buchroithner und Michaela Geiseder macht ab sofort auch Kindermode. Co-Founder Klaus Buchroithner hat uns mehr über die Produktion der neuen Vresh-Mini Kollektion erzählt.
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Die Mode wird nachhaltig und fair in Portugal produziert | (c) Vresh GmbH

Bereits 2012 gründete Klaus Buchroithner das Fashionlabel Vresh und bietet seit 2017 mit seiner Mitstreiterin Michaela Geiseder über die B2B-Schiene Das Merch auch nachhaltiges Merchandise für Firmen an. Die Mode wird dabei unter fairen Arbeitsbedingungen in Portugal produziert. Mit dem Ansatz möchte Klaus Buchroithner gemeinsam mit seiner Co-Founderin Michaela Geiseder ein Gegenkonzept zu Fast-Fashion und Ausbeutung von Arbeitskräften in Billig-Lohnländern bieten.

In der Vergangenheit machte das Unternehmen zudem mit medienwirksamen Aktionen auf sich und die Problematik von Fast-Fashion aufmerksam. So schließt das Startup bereits über mehrere Jahre hingweg am Blackfriday seinen Online-Shop (brutkasten berichtete).

Vresh geht mit Kindermode an der Start

Nun erweitert Vresh seine Kollektion mit Kindermode und möchte sich damit breiter aufstellen. Die neue Modekollektion für Kinder wird unter dem Namen „Vresh-Mini“ vertrieben. „In der Vergangenheit haben wir immer öfter Anfragen erhalten, ob wir nicht auch Basics für Kinder machen können“, so Buchroithner über den Schritt in die Welt der Kindermode.

Die Kollektion findet sich bereits im Webshop des Startups | (c) Screenshot Webshop

Zum Start werden T-Shirts, Sweaters, Hoodies und Kleider angeboten. Die Mode eignet sich für Kinder zwischen einem Jahr und 14 Jahren und wird dementsprechend in verschiedenen Größen angeboten. Die neue Kindermode wird – so wie die andere Kollektionen von Vresh – unter fairen Bedingungen in Portugal produziert. Zum Einsatz kommt dafür Biobaumwolle. „Die Nachfrage von Eltern nach Biokleidung für ihre Kinder ist groß. Die Haut ist bekanntlich ein Organ, das viele Stoffe aufnimmt“, so Buchroithner.

Produktion von Kindermode komplexer

Für die Produktion der Kindermode setzt Vresh bewusst auf Stoffreste, um Ressourcen zu sparen. „Wir haben hier einiges ausprobiert. Aus den Stoffresten bekomme ich bei Kindermode in der Regel auch mehr Teile heraus“, so der Gründer. Er merkt aber an: „Preislich bewegen wir uns im Bereich der Mode für Erwachsene, da die Handhabe in der Produktion mit mehr Aufwand verbunden ist“. Als Beispiel führt er die Nähte an, die aufgrund der kleinen Größen komplexer umzusetzen sind.

Künftig soll die Kollektion noch erweitert werden. „Die ersten Wochen sind sehr gut angelaufen und wir werden den Bereich künftig auch ausbauen“, so Buchroithner. Zudem soll die Kindermode auch über die B2B-Schiene DasMerch angeboten werden. Sie zählt zahlreichen bekannte Unternehmen als Kunden – darunter die Wiener Linien, Süddeutsche Zeitung, aber auch Scaleups wie neoom und tractive. „Auch bei DasMerch wird es Kinderschnitte geben. So können Unternehmen beispielsweise ihren Mitarbeitern für die Karenz Kinderklamotten als Geschenk mit auf den Weg mitgeben.“

Namhafte Investoren

Für die Vresh GmbH – zu der auch die B2B-Schiene DasMerch gehört – gab Buchroithner im März 2023 den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt. Die Nösslböck Beteiligungs GmbH, das Unternehmen futureOne von Ali Mahlodji, Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, Bestandsinvestor Niko Alm und die Gateway Holding zahlten damals einen nicht näher bezifferten sechsstelligen Betrag ein (brutkasten berichete).

Bereits 2017 investierte Niko Alm in das Unternehmen. Davor hatte Vresh bereits eine Crowdinvesting-Kampagne abgeschlossen, an der sich unter anderem Startup300, Hansi Hansmann, Michael Altrichter und Markus Ertler beteiligt hatten. 2017 kam auch Michaela Gahleitner an Bord und wurde 2020 Gesellschafterin.


Tipp der Redaktion

Portugal ist in Europa ein Mekka für die Produktion nachhaltiger Mode. Auch der österreichische Gründer Klaus Buchroithner lässt die Kollektionen seines Fashion-Startups in dem westeuropäischen Land produzieren und nimmt die Kontrolle der Lieferkette selbst in die Hand. Wie dieser Produktionsprozess im Detail funktioniert, könnt ihr hier nachlesen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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