06.12.2023

Vresh-Founder Klaus Buchroithner und die berühmte Zahl 85 – ein Anti-Gewalt-Projekt

Klaus Buchroithner, Gründer des Modestartups Vresh, möchte mit einer kurzfristigen Pop-Up-Aktion den Fokus auf Gewalt an Frauen legen. Und unterstützt damit Frauenhäuser.
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Buchroithner, Vresh, Pop-Up Store, Frauenhaus, AÖF
(c) brutkasten/Vresh - Klaus Buchroithner von Vresh.

Der Gründer des Linzer Fashion-Startups Vresh Klaus Buchroithner hat sich für seinen Pop-Up-Store am 9. Dezember die Zahl 85 zu Herzen genommen. Es wird, wie er auf Linkedin beschreibt, 85 selbst entworfene und nachhaltig produzierte Modeartikel geben.

„Diese Zahl steht symbolisch, denn 85 Prozent der Beschäftigten in der Textilindustrie sind Frauen. Der gesamte Erlös aus dem Verkauf dieser T-Shirts und Hoodies wird dem AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser zugutekommen“, so der Founder auf dem sozialen Netzwerk.

Buchroithner: „Für eine feministische und gerechte Zukunft“

Die Kollektion umfasst 15 Hoodies und 70 T-Shirts, jedes gestaltet mit Botschaften, die „für eine feministische und gerechte Zukunft“ stehen.

Buchroithner und Co. engagieren sich in diesem Bereich, da in Österreich die Statistiken über Femizide und Gewalt gegen Frauen alarmierend sind.

Heuer 28 ermordete Frauen

Es gab 62 Tote Frauen in den Jahren 2020 und 2021 und 319 ermordete Frauen innerhalb der letzten elf Jahre. Von 2014 auf 2018 haben sich die Femizide von 19 auf 41 verdoppelt. Laut AÖF wurden heuer bereits 28 Frauen ermordet, davon waren mutmaßlich 26 Femizide, und es gab 41 Mordversuche bzw. Fälle schwerer Gewalt an Frauen.

„Es liegt an uns, Veränderungen herbeizuführen. Mit dem Kauf eines dieser Stücke leistet ihr nicht nur einen Beitrag zu einer guten Sache, sondern tragt auch dazu bei, wichtige Gespräche in eurem Umfeld anzustoßen“, schreibt Buchroithner weiter.

Kleidung als Medium der Veränderung

Die limitierten Stücke werden im „NO WALLS LEFT“ Pop-Up Store in der Oxymoron Galerie, Dürergasse 14-16, 1060 Wien, am 9.12.2023 von 11:00 bis 18:00 Uhr verkauft. Jedes Stück ist für EUR 100,- erhältlich.

Der Name „NO WALLS LEFT“ reflektiere dabei folgende Vision des Gründers: „In einer Welt, wo Werbung die öffentlichen Räume dominiert, wollen wir, dass unsere Kleidung zu einem Medium der positiven Veränderung wird.“

Buchroithner und Männer für Gleichberechtigung

Buchroithner abschließend: „Ich bin stolz, Teil dieses Projekts zu sein, zusammen mit engagierten Männern, die sich für Gleichberechtigung einsetzen. Die Idee entstand, als wir begannen, Kleidungsstücke mit starken Botschaften zu versehen – eine Initiative, die sofort großen Anklang fand.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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