11.02.2016

„Vresh“: Faire Produktion und T-Shirts für Investoren

Das oberösterreichische Mode-Startup "Vresh" macht "extrem faire" Produktionsbedingungen zu ihrem Mehrwert. In der ersten Investmentrunde setzen sie auf exklusive Shirts, die dem Investor persönlich gewidmet werden.
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Vresh - Ein Mode Startup aus Eferding setzt auf faire Produktionsbedingungen. sp4764 - fotolia.com

Dass unsere Kleidung oftmals unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert wird, weiß fast jeder. Es findet auch niemand gut, dagegen getan wird aber auch nicht viel. Genau da setzt Vresh –  eine Mode-Startup aus Oberösterreich – an. Angefangen mit einem kleinen Skateshop dreht das Team um Klaus Buchroithner den Spieß der großen Brands um.

Investmentrunde mit „Inspire Box“

In die erste Investementrunde ging Vresh mit sogenannten „Inspire Boxes“. Eine Box kostet zwischen 5000 € und 20.000 €. Dafür erhält man dann nicht nur Unternehmensanteile im Wert von 0,5 bis 2 Prozent sondern auch Shirts die dem Investor persönlich gewidmet werden. „Bei unserer ersten Kollektion war auch jedes Design einem Unterstützer gewidmet. Als Michael Eisler von Startup300 dann sah, dass andere Leute „sein“ T-Shirt kaufen, entwickelten wir mit ihm die Idee zu den „Inspire Boxes“, sagt Klaus Buchroithner.

+++Mehr zum Thema Mode: True Boxers+++

„Kein Werbeträger für Versicherungen“

Michael Eisler und Hansi Hansmann mit Vresh T-Shirt.
Michael Eisler und Hansi Hansmann mit Vresh T-Shirt.

Der Verkauf laufe bisher toll und wir sind guter Dinge, die ausstehenden Inspire Boxes bis Ende Februar verkauft zu haben, so Buchroithner. Mit Hansi Hansmann und Michael Altrichter sind bereits prominente Business Angels an Board. „Wir verkaufen unsere Inspire Box nicht an jeden. Eine Versicherung würde z.B. nicht zu uns passen. Außerdem wollen wir kein Werbeträger für andere Firmen sein“, erklärt der Gründer.

„Wollen kein Werbeträger für andere Firmen sein.“

Faire Produktion in Nigeria

„Alle die etwas mit Vresh zu tun haben, sollen fair behandelt werden. Vom Produzent bis zum Kunde“, sagt der Buchroithner. Deshalb kooperieren wir mit dem Wiener Mode-Label Joadre. Die Shirt, Pullis usw. werden unter „extrem fairen“ Bedingungen in Nigeria produziert. Das „V“ in Vresh steht übrigens für Value – da die Marke für alle wertvoll sein soll.

Verkauf im Skatehop in Eferding

Der ehemalige Skateshop als Vresh-Store.
Der ehemalige Skateshop als Vresh-Store.

 

Seinen ehemaligen Skateshop in der klassischen Form hat Buchroithner aufgegeben. „Kleine Läden müssen bei den Brands große Mengen (die bereits fixiert sein müssen) vorbestellen und das schon fast ein Jahr vorher. Das hat sich nicht mehr rentiert.“ Aus dieser Frustration heraus rief Buchroithner sein eigenes Label ins Leben. Verkauft wird aber nach wie vor im selben Geschäftslokal – umgesattelt auf Vresh. Mit dem Geld aus der Investitionsrunde ist ein Onlineshop geplant.

„Kleine Läden müssen bei den großen Brands zu große Mengen bestellen.“

Business als Thema am Familientisch

Business wird bei der Familie Buchroithner groß geschrieben. Der ältere Bruder Peter ist der Gründer der Foto-Battle App Dvel. „Bei uns zu Hause ist immer nur über Business gesprochen worden“, sagt Klaus Buchroithner. Wir haben auch viel voneinander gelernt und uns gegenseitig immer mit Kontakten ausgeholfen, so der Vresh-Gründer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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