29.02.2024

VR Coach: Salzburger VR-Startup geht Kooperation mit milliardenschwerem Gesundheitskonzern ein

VR Coach aus Salzburg hat ein mobiles Virtual-Reality-Therapie-System (VRT) zur Behandlung von Angststörungen und Suchterkrankungen entwickelt. Nun ging das Startup eine Kooperation mit Telus Health ein. Das Unternehmen ist ein weltweiter Anbieter für Gesundheitstechnologien.
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VR-Coach
VR-Coach Gründer & CEO Michael Altenhofer | (c) VR-Coach

Die Verwendung von Virtual Reality (VR) zur Behandlung von Angststörungen gilt in der Psychotherapie als ein relativ neuer Ansatz. Die Technologie kommt unter anderem in Expositionstherapie zur Anwendung. VR ermöglicht es dabei Therapeut:innen, kontrollierte virtuelle Umgebungen zu schaffen, die spezifische Ängste oder Phobien simulieren. Dies erlaubt es den Patient:innen, sich schrittweise und kontrolliert den angstauslösenden Reizen auszusetzen.

VR-Coach holte sich bereits Investment

Technologie dafür kommt unter anderem aus Salzburg. Ein entsprechendes VR-Behandlungssystem hat das 2019 gegründete Salzburger Startup VR Coach rund um Gründer Michael Altenhofer und Hirnforscher Marcus Täuber entwickelt. Neben Angststörungen können mithilfe des VR-Systems auch Suchterkrankungen behandelt werden. Mit der VR-Technologie können Alkoholkranke beispielsweise Alltagssituationen wie den Besuch einer privaten Feier oder den Supermarkteinkauf simulieren. So kooperierte das Startup im Bereich der Suchttherapien beispielsweise mit dem Anton Proksch Institut in Wien. Darüber hinaus zählen inzwischen deutsche Universitätskliniken in Frankfurt und Tübingen zu den Kunden, sowie auch Reha-Giganten wie MEDIAN oder Asklepios.

Zudem konnte VR-Coach 2022 für die weitere Entwicklung bereits ein sechsstelliges Investment sichern. Zu den Investoren zählten damals Marco Bühler, CEO des deutschen Home Health Care Unternehmens Beurer, das aus 1700 Mitarbeiter:innen besteht und einen Jahresumsatz von 500 Millionen Euro erwirtschaftet. Zudem beteiligte sich an der Finanzierungsrunde Oskar Obereder und Wendelin Weingartner, die in mehrere HealthTech-Startups investiert sind. (brutkasten berichtete).

Salzburger Startup expandiert international

Bereits 2021 ist VR Coach für die internationale Skalierung eine Partnerschaft mit dem kanadischen Unternehmen Thought Tech eingegangen. Nun folgt eine neue Kooperation mit Telus Health. Das Gesundheitsunternehmen hat seinen Hauptsitz auch in Kanada und zählt zu einem weltweiten Anbieter für Gesundheitstechnologien für Kliniken. 2021 erwirtschafte das Unternehmen mit seinen rund 10.000 Mitarbeiter:innen einen operativen Gewinn von über einer Milliarde Euro. Neben Kanada ist das Unternehmen zudem in den USA, Australien und Großbritannien aktiv. Darüber hinaus betreibt Telus Health in der kanadischen Provinz Britisch Columbia 14 Gesundheitszentren.

„Bei internationalen Recherche nach Innovationen haben sie uns entdeckt. Vor allem das Thema Suchtbehandlung durch Virtual Reality spricht sie besonders an. Nach einem Auswahlverfahren haben wir uns gegen einen amerikanischen Anbieter durchgesetzt“, so Gründer Altenhofer. In einem ersten Schritt startet nun die University of British Columbia ein Pilotprojekt mit dem VR-Therapie-System bei Suchtpatient:innen. Und Altenhofer merkt an: „Wenn das gut läuft, könnte ein internationaler Rollout erfolgen.“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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