26.05.2021

VR Coach: Salzburger Virtual-Reality-Therapie Startup expandiert in über 30 Länder

Das Salzburger Startup VR Coach hat ein mobiles Virtual-Reality-Therapie-System (VRT) zur Behandlung von Angststörungen entwickelt. Durch die Kooperation mit dem kanadischen Unternehmen Thought Tech, das zu den Weltmarktführern im Bereich Biofeedback zählt, konnte nun die Internationalisierung vorangetrieben werden.
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VR-Coach
(c) VR-Coach YouTube-Video

Virtual-Reality-Anwendungen beschränken sich nicht nur auf die Entertainment-Industrie, sondern kommen mittlerweile auch für Therapien zum Einsatz, um Angststörungen zu behandeln – angefangen von sozialen Phobien, über Flugangst bis hin zur Spinnenphobie. Gängige Systeme am Markt kosten allerdings oftmals mehrere Zehntausend Euro und kommen daher fast ausschließlich in größeren Kliniken zur Anwendung.

Das 2019 gegründete Salzburger Startup VR Coach rund um Gründer Michael Altenhofer hat sich dieser Problematik angenommen und gemeinsam mit dem österreichischen Hirnforscher Marcus Täuber, dem Frühphaseninvestor Thomas Blaschke und einigen beratenden klinischen Psychologen ein kompaktes Hardware System auf den Markt gebracht. Das System kostet rund 1700 Euro und bietet zudem eine Therapie-Software auf Abo-Basis. Die jährliche Lizenzkosten belaufen sich auf 1000 Euro und sind somit auch für Psychologen und Psychotherapeuten erschwinglich, die Privatpraxen betreiben.

Prototyp fertiggestellt

Erst Ende 2020 konnte sich Altenhofer gemeinsam mit seinem Team eine Förderungen in der Höhe von 250.000 Euro sichern – der brutkasten berichtete. Mit dem frischen Kapital sollte das Produkt weiterentwickelt und der Vertrieb in Nordamerika aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um einen Markt der laut Altenhofer über 200.000 Privatpraxen verfügt und sich besonders für den Einsatz von VR-Systemen zur Psychotherapie eignet.

Noch vor der Fertigstellung des ersten Prototypen gab es bereits erste Anfragen von internationalen Kunden, so Altenhofer. Im Februar 2021 konnte das Startup schlussendlich den ersten Prototypen fertigstellen und an die ersten Kunden ausliefern. Nach wenigen Wochen gab es laut dem Gründer bereits Bestellungen aus sieben Ländern. „Mit diesem Produkt sind wir in einer sehr kaufkräftigen und attraktiven Nische. Wollen wir aber wirklich groß werden, sind wir zur Internationalisierung fast gezwungen“, so Altenhofer.

VR Coach kooperiert mit Weltmarktführer

Für die internationale Skalierung ist das Startup nun eine Kooperation mit dem kanadischen Unternehmen Thought Tech eingegangen. Das Unternehmen zählt zu den Weltmarktführern im Bereich Biofeedback und ist seit vierzig Jahren am Markt aktiv. Durch die Kooperation erschließt sich für das Salzburger Startup ein internationaler Markt. Laut Altenhofer kommt die VR-Anwendung des Salzburger Startups nun in rund 30 Ländern zum Einsatz.

„Die Kooperation mit Biofeedback-Unternehmen ist die perfekte Synergie. Denn diese Unternehmen haben mit technikaffinen Psychologen eine ähnliche Zielgruppe wie wir und ein Produkt, das man zeitgleich mit unserem anwenden kann. Mit Thought Tech haben wir zudem einen Partner, der sich über die Jahrzehnte Vertriebsstrukturen in dreißig Länder aufgebaut hat – die wir nun nutzen können“, so Gründer Altenhofer.

Neben dieser Geschäftsmodell-Innovation tut sich auch technisch einiges bei dem Startup: Ende Juni erscheint eine neue Software-Version mit Behandlungsszenarien gegen Spritzenphobie und Angst vor Infektionen im öffentlichen Raum. Außerdem wird ein Screen für Biofeedback-Daten integriert. Dazu brauchen die Kunden nur noch einen speziellen Fingersensor, der laut Altenhofer vom kanadischen Unternehmen Thought Tech stammt.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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