11.10.2022

Voting zum S&B Award 2022: Welches dieser 10 Uni-Spinoffs hat das größte Potenzial?

Voting. Beim S&B Award 2022 des Rudolf Sallinger Fonds treten zehn Teams mit auf Forschung basierenden Business-Ideen gegeneinander an. Der brutkasten vergibt einen Sonderpreis (5000 Euro Mediavolumen), dessen Gewinner hier ermittelt wird.
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S&B Award 2025 - Voting: Welches Spinoff hat das größte Potenzial?
(c) fotolia.com - REDPIXEL
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Die heimischen Unis, FHs und Forschungseinrichtungen bringen laufend spannende Startups hervor und fördern diese über unterschiedliche Programme. Nicht wenige der erfolgreichsten Jungunternehmen des Landes haben ihren Ursprung in der Forschung. Es sind nicht immer die öffentlichkeitswirksamsten Business-Ideen, die von akademischen Spinoffs kommen. Häufig sind es jedoch jene, die das größte Potenzial aufweisen, in ihrem Bereich wirklich nachhaltige Veränderungen hervorzurufen. Genau diese Innovationen sollen beim S&B Award 2022 des Rudolf Sallinger Fonds wieder vor den Vorhang geholt werden. Dieser wird bei einer großen Award Ceremony am 20.10. vergeben.

S&B Award 2022 Award Ceremony

Wann: 20.10. ab 18:30

Wo: Forum Mozartplatz, Mozartgasse 4, 1041 Wien

Voting zum brutkasten-Sonderpreis beim S&B Award 2022

Beim S&B Award 2022 schafften es zehn Spinoff-Teams in Finale. Neben dem Hauptpreis – 20.000 Euro Cash sowie Mentoring und weitere Unterstützungsleistungen – vergibt auch der brutkasten einen Sonderpreis. Das Sieger-Team, das sich über 5000 Euro Mediavolumen freuen darf, wird mit diesem Voting ermittelt (Kurzbeschreibungen und Videos zu allen Finalisten unten). Herangezogen werden alle Stimmen, die bis Montag, 17. Oktober 2022 um 12:00 Uhr abgegeben werden:

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Das sind die zehn Finalisten des S&B Award 2022

Auch dieses Jahr haben es wieder zehn sehr unterschiedliche Business-Ideen ins Finale geschafft. Hier werden alle kurz (mit Video) vorgestellt:

Avemoy – Uni Klagenfurt

Das Projekt Avemoy versetzt drohnenbasiertes Precision Farming in Gewächshäuser. Dazu kommen vollautonome Miniatur-Flugroboter zum Einsatz. Bei der bildbasierten Navigation, die ohne GPS auskommt, wird auf eine am Mars erprobte Raumfahrt-Technologie zurückgegriffen. Durch das System soll der Wasser- und Pestizid-Einsatz deutlich reduziert werden.

CompreVie – TU Wien

Im Projekt CompreVie wird ein „human skin-on-a-chip“-System entwickelt. Das bedeutet: Menschliche Zellen werden kultiviert und können dann sechs Monate lang erhalten werden. Mit ihnen kann man die Auswirkungen unterschiedlicher Einflüsse, etwa von Substanzen oder Verletzungen, auf menschliche Zellen testen. Das System soll zukünftig Tierversuche ersetzen.

G.ST Antivirals – MedUni Wien

G.ST Antivirals entwickelt ein neuartiges Nasenspray gegen Rhinoviren, das bereits klinisch getestet wird. Die Rhinoviren manipulieren die befallenen Zellen so, dass diese mehr Zucker aufnehmen, den sie zu Vermehrung brauchen. Das Nasenspray versorgt die Zellen mit „Fake-Zucker“, den die Viren dann nicht zur Vermehrung nutzen können.

Holloid – BOKU

Das von Holloid entwickelte System ermöglicht es, sehr große Volumina von Flüssigkeiten auf Mikroorganismen zu mikroskopieren. Derzeit können nur kleine Proben mikroskopiert werden, wodurch die Gefahr bestehen bleibt, dass die lokale Probe nicht aussagekräftig genug ist.

KinCon biolabs – Uni Innsbruck

KinCon biolabs hat einen Ansatz in der personalisierten Medizin entwickelt. Mit dem System kann getestet werden, wie Krebserkrankungen einzelner Personen auf bestimmte Medikamente und Therapien reagieren. Dadurch sollen Nebenwirkungen oder wirkungslose Therapien verhindert und der Behandlungserfolg vergrößert werden.

Kraken Innovations – TU Graz

Kraken Innovations hat ein zahnradloses Getriebe entwickelt. Die Leistungsübertragung erfolgt dabei über einen flächigen Kontakt. Damit soll um ein Vielfaches mehr Kraft bei gleichem Bauraum übertragen werden. Der frei werdende Platz wird wiederum für eine Kontrolleinheit mit Sensoren genutzt, die den Betrieb laufend smart überwacht.

Lignovations – TU Wien

Lignin kann aus Abfallprodukten etwa von Sägewerken gewonnen werden, ist aber eine völlig natürlich und für Menschen gänzlich unbedenkliche Substanz. Lignovations hat im ersten Schritt eine Sonnecreme auf Lignin-Basis entwickelt, die ohne den Einsatz üblicher Chemikalien auskommt. Weitere Produkte wie Holzschutzmittel oder Verpackungen sollen hinzukommen.

LoconIQ – Uni Klagenfurt

Geht es nach LoconIQ, war GPS gestern. Die Technologie des Spinoffs ermöglicht dreidimensionale Lokalisierung indoor und outdoor und in Echtzeit. Dabei sei man 40 mal präziser und 60 mal schneller als die Konkurrenzprodukte am Markt, heißt es vom Unternehmen. Derzeit arbeitete man etwa bereits mit Feuerwehren im Einsatz-Monitoring zusammen.

NovoArc – TU Wien

Tablette statt Spritze – so lautet zwar die Präferenz vieler Patient:innen bei der Einnahme von Medikamenten. Tatsächlich ist das aber häufig nicht möglich, weil bestimmte Wirkstoffe im Magen einfach zersetzt werden, anstatt vom Körper aufgenommen zu werden. NovoArc arbeitet an magenresistenten Medikamentenhüllen aus Lipiden, die sich erst im Darm auflösen.

Sisyphus – TU Wien

Wenn man so will, ist Recycling eine „Sisyphusarbeit“, weil sie sich immer wieder wiederholt. Das dürfte hinter der Benennung des Projekts Sisyphus stehen, in dessen Rahmen eine Methode zum CO2-Recycling mit einem neuartigen Katalysator entwickelt wird. Diese soll überall dort zum Einsatz kommen, wo Emissions-Vermeidung nicht oder schwer möglich ist, etwa in der Luftfahrt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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