17.03.2021

Voshmgir: Millionen Dollar für Tweets „scheinbar Statussymbol“

Rechte an einem Tweet um Millionen Dollar: Was steckt hinter dem Netz-Hype um NFTs? Token-Expertin Shermin Voshmgir im Interview.
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Shermin Voshmgir © Hutan Vahdani
Shermin Voshmgir © Hutan Vahdani

„NFTs“ sind der neue große Netz-Hype. Millionen Dollar werden für Rechte an digitalen Werken ausgegeben, die schon davor frei verfügbar waren. Aber was steckt hinter dem Hype, wie funktionieren „Nicht-fungible Tokens“ und wofür können sie eingesetzt werden? Wir haben bei Token-Expertin Shermin Voshmgir nachgefragt.

Wir kennen Bilder, Gemälde, Skulpturen und sammeln, kaufen und versteigern/ersteigern sie. Was sind NFTs und wie verändern sie gerade den Handel und Besitz von und mit Kunst?

Shermin Voshmgir: NFTs ist die Abkürzung für „Nicht-fungible Tokens” die – unter anderem – einzigartige Werte repräsentieren können. Beispiele dafür sind Web3 Tokens, die das Eigentumsrecht an einem Haus, einem Auto, oder einem Kunstwerk repräsentieren. NFTs scheinen in letzter Zeit sehr populär geworden zu sein, weil viele Künstler sich dieser neuen Technologie bedienen. NFTs können weitere Autorenschaft oder Urheberrechte repräsentieren (Co-Autorenschaft an Büchern oder wissenschaftlichen Texten) und das jeweilige Rechtemanagement verwalten. NFTs können aber auch Ausweise, Zertifikate, oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio repräsentieren. NFTs haben komplexe Eigenschaften und sind auch oftmals an die Identität einer Person gebunden und somit gar nicht übertragbar. „Fungible Tokens” wie Bitcoin, Ether, Dollar Tokens oder Rohstoff Tokens (Tokens die Erdöl, KWh Energie oder Gold repräsentieren) hingegen repräsentieren identische und daher austauschbar Vermögenswerte die man lediglich als Geld oder Wertanlage verwenden kann.

Welchen Sinn hat es, einen Teil eines digitalen Kunstwerks zu besitzen?

Das müsst ihr jene Leute fragen die gerade viel Geld (mehrere Millionen) für den Besitz dieser Kunstwerke (oder Tweets) ausgeben. Wobei sie ja oftmals die Kunstwerke gar nicht besitzen, sondern nur das Recht auf eine vermeintliche “Originalkopie” eines digitalen Kunstwerks kaufen. Für mich persönlich ist es ein Anachronismus, künstliche Knappheit für ein digitales Gut zu erzeugen das es ohnehin bereits im Internet gibt. Andere Menschen finden es scheinbar ein Statussymbol, 2,5 Mio Dollar für das Recht auf den ersten Tweet von Twitter Gründer Jack Dorsey auszugeben, oder $590,000 für den Nyan Cat Meme aus dem Jahr 2011, das ohnehin gratis im Internet verfügbar ist. Ich denke das ist jetzt die erste Hypephase, in der alle irgendwas machen. Vieles derzeit is Hype, die spannenden Anwendungsfelder kommen in Zukunft wenn es um Miteigentumsrechte von echten Kunstwerken, oder die Kombination von VR und digitaler Kunst geht (siehe das Museum of Crypto Art oder Somnium Space VR).

Was bedeutet dieser dezentrale Besitz für die Nutzung von zB Memes oder Videoclips – kann man die dann überhaupt noch einfach so im Netz teilen?

Das ist kein dezentralen Besitz. Wenn dann besitzt einer (und im Fall von Teileigentumsrechten mehrere). Diese Eigentumsrechte (und andere möglichen assoziierten Rechte wie Konzerttickets oder Stimmrechte) werden aber gemeinschaftlich von einer öffentlichen Infrastruktur wie dem Ethernet Netzwerk verwaltet (und nicht auf einer privaten Server Infrastruktur wie es im Web2 der Fall ist). 

Der Tokenisierung wurde eine sehr große Zukunft vorhergesagt, eine Revolution – jetzt hypet sie mit Memes und Tweets. Sind die großen Use Cases vielleicht gar keine?

Wir stehen noch ganz am Anfang, wie schon gesagt, werden die spannenden Use Cases erst kommen. Der Eigentümer eines Gemäldes könnte Anteile am Kunstwerk mittels anteiliger Tokens am Kunstwerk verkaufen, die physische Kontrolle über das Kunstwerk aber weiterhin behalten. Ein Museum könnte es der Öffentlichkeit ermöglichen, Anteile an seiner Kunstsammlung zu erwerben, um Geld für den Kauf eines neuen Stücks zu erhalten. In diesem Fall würde ein Museum die Kontrolle über die einzelnen Kunstwerke nicht abgeben, könnte den Token-Inhabern aber privilegierte Zugangsrechte zu dem betreffenden Kunstwerk anbieten. Andere Anwendungsfelder sind noch komplexer als das einfache Besitzen von Kunst, und werden oftmals an der Schnittstelle zu anderen technischen Innovation wie VR und AI stattfinden.

Wie entwickelt sich die Tokenisierung in anderen Bereichen wie zB Immobilien?

Die Tokenisierung bestehender physischer Objekte eröffnet Investoren die Möglichkeit, ihr Portfolio zu erweitern, was potenziell auch zu mehr Liquidität auf den Märkten führen kann. Eigentümer einer Immobilienanlage könnten beispielsweise einen Teil einer Immobilienanlage über tokenisierte Miteigentumsrechte liquidieren, aber dennoch den physischen Vermögenswert selbst kontrollieren. NFTs könnten so programmiert sein, dass sie unterschiedlichen Token-Inhabern unterschiedliche Rechte und Kontrolloptionen über das Objekt gewähren (ZB Bei einer Privaten Wohnung könnte die Beitzerin das Recht ausgeben dass die Teilinvestoren anteilige Miete beziehen, aber kein Verkaufsrechts der Immobilie selber, und auch keine Entscheidung über Einrichtung dieser Immobilie. Im Falle eines Coworking Space konnte man zusätzlich zum anteiligen Investment und dem Recht auf Mieterlöse auch die Stimmrechte an der Verwaltung des Coworking Space vergeben werden (wenn gewünscht). Alles wird über den Smart Contract des NFTs abgewickelt (die Auszahlung der Miete, Stimmrechtsverwaltung etc.)

Was antwortest du Kritikern, die meinen, die große Blockchain-Revolution bleibt aus, weil die meisten aktuellen Anwendungsfälle auch mit einfacheren Technologien abbildbar sind?

Die Zeit wird es ihnen zeigen. Außerdem geht es nicht um Blockchain, sondern ums Web3. Blockchain ist zwar das Rückgrat des Web3 aber nicht die einzige Technologie in dieser neuen Token Ökonomie.

Über Shermin Voshmgir

Shermin Voshmgir ist Autorin des Buchs Token Economy, Gründerin von Token Kitchen und BlockchainHub Berlin. In der Vergangenheit war sie die Direktorin und co-Gründerin des Instituts für Kryptoökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien, sowie Advisor von JolocomWunder, dem Estonian e-Residency Programms, und Curator von The DAO. Sie hat in Wien BWL mit Fokus auf Wirtschaftsinformatik studiert und die Filmschule in Madrid besucht. Als gebürtige Wienerin mit Iranischen Wurzeln arbeitet sie an der Schnittstelle von Technologie, Kunst und Sozialwissenschaft.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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