03.06.2019

Was, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?

Für Unternehmer kann ein Unfall mit damit verbundener Arbeitsunfähigkeit besonders schwerwiegend sein. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen treffen kann.
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Vorsorgevollmacht für Geschäftsführer
(c) fotolia.com - Elnur

Eine der Eigenschaften, die Startup-Gründern oft zugeschrieben wird, ist Draufgängertum. Und mutig sind die Frauen und Männer, die es mit dem eigenen Business versuchen, oft nicht nur in geschäftlichen Belangen. Wie aber kann es weitergehen, wenn ein Unternehmer es mit dem Risiko beim Sport übertreibt und nach einem Unfall außer Gefecht ist – sprich: rechtlich nicht handlungs- und entscheidungsfähig ist?

+++ Was, wenn der Co-Founder stirbt? +++

Geschäftsunfähigkeit als potenzielles Problem

Es muss dabei natürlich nicht an zu großer Risikobereitschaft des Gründers liegen. Pro Jahr ereignen sich rund 800.000 Unfälle in Österreich. Davon entfallen ca. zwei Drittel auf Haushalts- und Freizeitunfälle und ein Drittel auf Arbeits- und Verkehrsunfälle. Und egal ob der Startup-Geschäftsführer nun selbst schuld daran trägt oder nicht: “Für das Unternehmen kann die Handlungsunfähigkeit zum großen Problem werden”, sagt Notar Lukas König. “Müsste erst ein Vertreter bestellt werden, nimmt dieser Vorgang wertvolle
Zeit in Anspruch, die im Ernstfall oft nicht zur Verfügung steht”.

Notar Lukas König erklärt die Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers
(c) Notariat Vetter: Notar Lukas König

Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson festlegen

Doch es gibt auch für diesen Fall eine rechtliche Absicherung: Die Vorsorgevollmacht. “Sie legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen für eine Personen treffen darf, die dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Das ermöglicht, dass bei Verlust der eigenen Handlungs- und Geschäftsfähigkeit eine Vertrauensperson die Geschäfte übernimmt”, erklärt König. In der Vorsorgevollmacht könne unter anderem bestimmt werden, wer bei Bedarf in welchem Umfang das Unternehmen weiterführe, digitale Zugangsdaten erhalte, die Bankgeschäfte erledige oder wichtige Entscheidungen treffen darf.

Podcast von notar.at zur Vorsorgevollmacht:

Maßgeschneiderte Maßnahme

Die jeweiligen Vertreter, die keine Familienangehörige sein müssen, können dabei auch nur für bestimmte Aufgaben bevollmächtigt werden. “Oder man kann festlegen, dass der Vertreter mit bestimmten Fachleuten Kontakt aufnehmen muss, bevor er eine Entscheidung trifft”, erklärt der Notar. “Die Kernfrage, die man sich immer wieder stellen muss: Was braucht es, dass der Betrieb erfolgreich weiterlaufen kann, wenn Eigentümer oder Geschäftsführer ausfallen? Schließlich müssen auch während des Ausfalls des Chefs unternehmerische Entscheidungen getroffen und Zahlungen getätigt werden”.

Wird ein Unternehmen nicht in Form eines Einzelunternehmens, sondern in Form einer Gesellschaft betrieben, können mit der Vorsorgevollmacht nur die Gesellschaftsrechte einer Person ausgeübt werden, nicht aber z.B. Geschäftsführungsbefugnisse. In diesem Fall muss die Vorsorgevollmacht mit anderen Begleitmaßnahmen gesellschaftsrechtlicher Art kombiniert werden.

Entscheidung liegt beim Arzt

Wirksam wird eine Vorsorgevollmacht erst dann, wenn ein Arzt die Handlungsunfähigkeit des Patienten bestätigt hat. Sobald die Handlungsfähigkeit des Patienten wieder gegeben ist, verliert sie ihre Wirksamkeit wieder. Seit 2007 können im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Vorsorgevollmachten registriert werden. Aktuell sind rund 122.000 dort vorgemerkt – Tendenz steigend. ” Und gerade Unternehmer sollten für eine Vertretung im Krankheitsfall sorgen”, betont Notar König.

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Doris Lippert übernimmt das Ruder beim Verband Österreichischer Software Innovationen (VÖSI). Die 36-jährige Managerin von Microsoft Österreich tritt die Nachfolge von Klaus Veselko an, der freiwillig zurücktritt, dem Vorstand aber weiterhin erhalten bleibt.

Lippert, die bereits als Vizepräsidentin des VÖSI tätig war, bringt langjährige IT-Erfahrung mit. Ihr Fokus liegt auf Bildung und Frauenförderung in der Technologie-Branche – ein Thema, das sie auch als Botschafterin des Frauennetzwerks WOMENinICT vorantreibt.

Neue Vizepräsidenten und der Blick auf 2025

Unterstützt wird Lippert von den neuen Vizepräsidenten Peter Lieber (Sparx Systems) und Gerald Bader (Eviden). Weitere Vorstandsmitglieder sind Klaus Veselko (TÜV SÜD), Gerlinde Macho (MP2 IT Solutions), Heinz Tuma (InfraSoft) und Armin Skoff (ACP).

In Hinblick auf die Herausforderungen des Jahres 2025 – darunter geopolitische Veränderungen und der Druck auf produzierende Unternehmen – möchte Lippert auf Digitalisierung als Schlüssel zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich setzen.

„Technologie wird entscheidend sein, um die Wirtschaftslage zu verbessern. Vor allem die fortschreitende Entwicklung von Künstlicher Intelligenz wird die Softwarebranche revolutionieren“, so Lippert. Der VÖSI soll dabei als Plattform für Vernetzung, Austausch und verantwortungsvolle Innovation dienen. Und sie merkt an: “Software beeinflusst Industrie, Bildung, Gesundheit und den öffentlichen Sektor zunehmend. Es liegt an uns, Lösungen zu schaffen, die nachhaltig wirken und das Leben der Menschen verbessern“, so Lippert.


Tipp der Redaktion: Doris Lippert bei No Hype KI

Doris Lippert ist auch in der ersten Folge der neuen brutkasten-Serie No Hype KI zu sehen. Unter anderem diskutiert sie mit Thomas Steirer von Nagarro, wo die österreichische Wirtschaft bei künstlicher Intelligenz steht.

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