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1,53 Prozent des Bruttolohns zahlt jede erwerbstätige Person, egal ob angestellt oder nach dem GSVG pflichtversichert, im Rahmen der „Abfertigung Neu“ in eine Vorsorgekasse ein. Verantwortlich dafür sind die Arbeitgeber:innen – nur Selbstständige müssen sich also selbst darum kümmern.
Auch wenn der eingezahlte Anteil immer gleich hoch ist – was herauskommt, kann sich deutlich unterscheiden. Zwar müssen alle Vorsorgekassen das Geld konservativ veranlagen, weil sie auch eine Kapitalgarantie bieten müssen, doch manche performen deutlich besser und bringen somit höhere Abfertigungen für die Mitarbeiter:innen. So überzeugt etwa die Valida Vorsorgekasse 2024 mit einem Veranlagungsergebnis von 5,26 Prozent und liegt damit über dem Branchenschnitt von 4,72 Prozent.
Die Wahl der richtigen Vorsorgekasse zahlt sich also aus. Oder besser: Überhaupt zu wählen zahlt sich aus – denn viele Unternehmen nutzen ihre Wahlmöglichkeit aktuell noch immer nicht, obwohl alle Arbeitgeber:innen ab Mitarbeiter:in Nummer eins eine Vorsorgekasse benötigen. Wer sich nämlich nicht innerhalb von sechs Monaten frei entscheidet, wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger einer Kasse zugewiesen – und reduziert damit möglicherweise unwissentlich die zukünftige Abfertigung der eigenen Mitarbeiter:innen.
Wahl der Vorsorgekasse verschlafen?
Klar, Gründer:innen haben gerade in der frühen Phase viele andere Themen im Kopf. Keine Sorge: Auch wenn man die Wahl der Vorsorgekasse innerhalb der Frist versäumt hat, ist nicht aller Tage Abend. Unternehmen können den Anbieter auch jährlich bis 30.06. wechseln. Der Wechsel selbst ist auch nicht schwierig – alle Infos hier.
Und noch eine Wahl zahlt sich aus – die einer (nicht verpflichtenden) Pensionskasse. Bei diesem attraktiven Benefit für Mitarbeiter:innen haben Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum in der Ausgestaltung und die Anbieter mehr Flexibilität in der Veranlagung. In der Pensionskasse erreicht die Valida ein Veranlagungsergebnis von 8,62 Prozent und liegt damit über dem Durchschnitt aller überbetrieblichen Pensionskassen von 7,84 Prozent.




