08.08.2025
EXIT

Von der TU Wien ins Silicon Valley: emotion3D wird von US-Unternehmen aufgekauft

2011 wurde es als Spin-off der TU Wien gegründet. Mehr als ein Jahrzehnt später geling emotion3D der Exit an ein Tech-Unternehmen in Kalifornien.
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Die Geschäftsführer von emotion3D: CEO Florian Seitner und CTO Michael Hödlmoser | credits: emotion3D

Regelwerke und Bewertungsprogramme für Neuwagen werden weltweit laufend verschärft – mit dem Ziel, Autofahren sicherer zu machen. Neben klassischen Sicherheitsfeatures gewinnen dabei Fahrerassistenzsysteme, Technologien für autonomes Fahren und intelligente Sensoren zunehmend an Bedeutung.

Das 2011 als Spin-off der TU Wien gegründete Unternehmen emotion3D startete mit Lösungen im Bereich Computer Vision und Machine Learning. Ab 2015 folgte die Spezialisierung auf die Automobilbranche mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten zu senken.

Zehn Jahre widmete sich das Team rund um CEO Florian Seitner und CTO Michael Hödlmoser dieser Mission. Nun folgt der nächste große Schritt: emotion3D wird vom kalifornischen Halbleiterhersteller indie Semiconductor übernommen.

Kombination der Technologien

„Die Gründung unseres Unternehmens basierte auf der globalen Sicherheitsinitiative Vision Zero, deren Ziel die Eliminierung aller Verkehrstoten und Schwerverletzten ist. Die Kombination unserer Software mit den Hardwarelösungen von indie wird uns helfen, diesem wichtigen langfristigen Branchenziel einen Schritt näher zu kommen“, sagt Co-Founder Seitner.

Emotion3D entwickelt Software für Innenraumsensorik, Fahrerassistenzsysteme (ADAS) und automatisiertes Fahren, darunter eine KI-basierte Wahrnehmungslösung für eingebettete Fahrzeug-Kamera- und Radarsysteme. „Die Bereitstellung von Software zusätzlich zu unserem Chip-Angebot wird indie einen deutlichen Mehrwert für sein Vision- und Radar-Portfolio und eine hohe Bruttomarge bringen und indie so in die Lage versetzen, optimal von den enormen ADAS-Marktchancen zu profitieren“, sagt Mark Tyndall, EVP für Corporate Development und Investor Relations bei indie.

Auch Seitner sieht in der Kombination große Chancen: „Unsere Softwaretechnologie ist optimal auf die Embedded Vision- und Radar-Hardwarelösungen von indie abgestimmt. Der Zugriff auf hauseigene Chips wird uns helfen, unsere ehrgeizige Multisensor-Roadmap zu beschleunigen.“

Details zum Deal

Laut Presseaussendung fließt beim Abschluss des Deals zunächst eine Geldsumme von 20 Millionen US-Dollar an die emotion3D-Anteilseigener:innen. Hinzu kommen bis zu 10 Millionen US-Dollar in Form von leistungsabhängigen Earnout-Zahlungen, falls vereinbarte Umsatzziele bis Februar 2027 erreicht oder übertroffen werden. Der Abschluss wird im vierten Quartal dieses Jahres erwartet und soll nach Angaben von indie sofort positive Effekte auf den Gewinn bringen.

Vor dem Exit waren folgende Gesellschafter an emotion3D beteiligt:

„Fahrerlebnis der nächsten Generation“

Herzstück des Angebots von emotion3D ist die KI-gestützte Software „Cabin Eye“, die menschliche Handlungen im Fahrzeug erkennt und analysiert. Sie soll nicht nur das Fahren sicherer machen, sondern auch ein Fahrerlebnis der nächsten Generation ermöglichen. Die von den Sensoren erfassten Daten werden mithilfe von Wahrnehmungsalgorithmen ausgewertet, um sowohl die Innen- als auch die Außenumgebung des Fahrzeugs zu interpretieren. So können potenzielle Gefahren erkannt und automatisch Sicherheitsmaßnahmen wie Warnhinweise oder Notbremsungen eingeleitet werden.

Ein besonderes Merkmal der Technologie sei laut Unternehmen die umfassende Nutzung synthetischer Daten. Dadurch sinke nämlich der Bedarf an realen Trainingsdaten, was die Entwicklung beschleunigen, Kosten reduzieren und eine flexible Anpassung an unterschiedliche Kundenanforderungen ermöglichen soll.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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