13.09.2023

Von der Startup-Welt zum Konzern: Lena Köninger wechselt zur ÖBB

Lena Köninger zählt zu einer aktiven und bekannten Akteurin der Startup-Szene. Seit August arbeitet sie für den ÖBB-Konzern.
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Lena Köninger © ÖBB/Marek Knopp

Lena Köninger (ehemals Hödl) war in der heimischen Startup-Szene aktiv und prägte diese mit – unter anderem als Teil des Kernteams bei trive studio, als CEO bei Pluz Care und als Geschäftsführerin und Head of Accelerator von Female Founders. Nun wechselt sie zur ÖBB in die Strategieabteilung, wie sie auf LinkedIn bekannt gibt.

„Wir ermitteln die Ziele der ÖBB. Falls wir an denen noch nicht gut genug dran sind, nehmen wir Änderungen vor und begleiten den gesamten Prozess. Man kann sich das so vorstellen wie internes Consulting“, sagt Köninger gegenüber brutkasten. Sie ist davon überzeugt, dass nachhaltige Unternehmen wie die ÖBB Personen brauchen, „die anders denken, aus der Startup-Szene kommen und auch wirklich was verändern wollen“. Im Prinzip sei ihre Tätigkeit ähnlich wie zuvor, aber „viel komplexer“, da mehr Personen im Entscheidungsprozessen involviert sind.

Köninger bleibt im Startup-Geschehen

Der Startup-Welt wird Köninger nicht den Rücken kehren. „Ich habe unterschiedliche Mentoring-Funktionen in vielen Startup-Organisationen, wie zum Beispiel bei aws First“, sagt die Geschäftsfrau. Auch bei ihrer neuen Funktion bei den Österreichischen Bundesbahnen spielen innovative Startups eine Rolle. Im Rahmen des „ÖBB 360“-Programms können Kund:innen unter anderem Autos, Fahrräder oder E-Scooter mieten. „Da braucht man bessere Software-Lösungen – hier arbeiten wir mit Startups zusammen“, erklärt Köninger.

Der Schritt vom Startup in die Corporate-Welt ist nicht für jeden denkbar. „Auch als ich mich beworben habe, konnte ich es mir überhaupt nicht vorstellen bei den ÖBB anzufangen, einfach weil es ein Konzern ist“, sagt Köninger. Neben ihrer Tätigkeit und ihrem neuen Team überzeugte sie vor allem der „Impact Factor“. „Das Problem bei vielen Startups war es Kund:innen zu finden. Die ÖBB hat über 1,3 Millionen Kund:innen am Tag – wenn du da einziges Projekt umsetzt, das cool ist, dann hat es einfach so einen riesigen Impact, den ich jetzt in einem Startup nicht so schnell erzielen kann.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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