10.09.2025
JÄHRLICHE REDE

Von der Leyen: Diese Pläne hat die EU-Kommission für den Innovationsstandort

Die EU-Kommission will Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken - mit neuen Investitionen, vereinfachten Regeln und dem 28th Regime für Startups. In ihrer jährlichen Rede zur Lage der Union stellte Präsidentin Ursula von der Leyen heute die wichtigsten Pläne vor.
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Jedes Jahr hält Ursula von der Leyen vor dem Europäischen Parlament die Rede zur Lage der Union. | © Eurpäische Kommission

Jedes Jahr im September hält die Präsidentin der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Parlament die Rede zur Lage der Union (SOTEU). In der heutigen Ansprache zog Ursula von der Leyen Bilanz über die Arbeit der vergangenen Monate und stellte ihre Pläne für das kommende Jahr vor. Die Themen reichten von Wettbewerbsfähigkeit über Verteidigung und soziale Gerechtigkeit bis hin zu Demokratie und Europas Rolle in der Welt. Ein Thema war auch das 28th Regime – eine Initiative, die auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Startups und Scaleups in der Europäischen Union abzielt.

Klinger: „4. Quartal wird entscheiden, ob Brüssel es ernst meint“

Mehr als 16.000 Gründer:innen, CEOs und Investor:innen unterstützen derzeit die Initiative EU Inc – darunter Führungskräfte von Unternehmen wie Supercell, Remote, DeepL, Personio, Pigment, Wise, Seedcamp und Index Ventures. Sie fordern die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Startups zu schaffen (brutkasten berichtete).

Die Idee: eine europaweite Rechtsform, ergänzt durch ein digitales Register auf EU-Ebene, standardisierte Investitionsdokumente und gemeinsame Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen. Steuern und Arbeitsrecht sollen jedoch weiterhin in nationaler Zuständigkeit bleiben.

„Kurz gesagt: Ein Standard, um in einem gemeinsamen Europa zu skalieren“, erklärt Initiator Andreas Klinger, ein österreichischer Investor und ehemaliger CTO der US-Plattform Product Hunt. Und er warnte erst gestern auf LinkedIn: „Das 4. Quartal 2025 wird entscheiden, ob Brüssel es ernst meint – oder ob man lieber noch ein paar Jahre herumspielt, um alte Industrien künstlich am Leben zu halten, bis Europa als politischer und wirtschaftlicher Akteur in die Bedeutungslosigkeit abrutscht.“

Vorschlag der EU stößt auf Kritik

Kern der Forderungen von EU Inc ist also die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Unternehmensform für Startups. Diese soll nationale Rechtsformen nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Die Europäische Kommission hat vor einigen Monaten bereits einen Vorschlag für das 28th Regime vorgelegt – dieser stieß jedoch auf breite Kritik (brutkasten berichtete). Grund: Das 28th Regime ist darin als Richtlinie geplant und nicht als Verordnung. Eine Richtlinie müsste in jedem Mitgliedstaat einzeln umgesetzt werden – genau jene Fragmentierung, die die Initiative ja eigentlich überwinden will.

Abhängigkeiten, „die gegen uns genutzt werden können“

Auch in ihrer Rede ging Ursula von der Leyen auf das 28th Regime ein. Angesichts „starker“ wirtschaftlicher und geopolitischer Gegenwinde sowie Abhängigkeiten, „die gegen uns eingesetzt werden können“, müsse die EU dringend Engpässe beseitigen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen.

Deshalb werde man künftig massiv in Digitales und Clean Tech investieren. „Und wir tun noch mehr, mit unserem künftigen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und der Verdopplung der Mittel für Horizont Europa, unserem Forschungs- und Innovationsprogramm“, so von der Leyen. „Außerdem werden wir die größten Hindernisse aus dem Weg räumen, die im Draghi-Bericht aufgezeigt wurden – von Energie bis Kapitalausstattung, von Investitionen bis Vereinfachung.“

„Wir haben strategische Dialoge mit wichtigen Industriezweigen abgehalten – von Automobil- und Chemieindustrie über Stahlproduktion und Arzneimittelherstellung bis hin zu Verteidigung und Landwirtschaft. In jedem Sektor war die Botschaft dieselbe: Um Arbeitsplätze zu erhalten, müssen wir das Wirtschaften in Europa leichter machen“, so von der Leyen. Sie verwies dabei auf bereits vorgelegte Vereinfachungspakete und laufende Arbeiten wie das 28th Regime und die Spar- und Investitionsunion (SIU).

„Scaleup Europe“-Fonds

Ebenfalls Teil der Rede: die im Mai vorgestellte Strategie „Choose Europe to Start and Scale“, mit der die EU mehr Wachstum und Kapitalbindung im Binnenmarkt erreichen will (brutkasten berichtete). Im Zentrum steht ein neuer „Scaleup Europe“-Fonds, der gemeinsam mit privaten Investor:innen mehrere Milliarden Euro in schnell wachsende Technologieunternehmen investieren soll. Eine genaue Summe wurde noch nicht kommuniziert.

Europa habe nämlich „viele Startups in Schlüsseltechnologien wie Quantentechnologie, KI oder Biotechnologie, die großes Potenzial haben“. Das Problem sei laut von der Leyen das fehlende Risikokapital. Wachsende Unternehmen würden sich daher gezwungen sehen, sich ausländischen Investor:innen zuzuwenden. „Damit wandern Wohlstand und Arbeitsplätze ab. Und damit geht technologische Souveränität verloren“, sagt sie.

„Wir brauchen einen klaren politischen Zeithorizont. Deshalb werden wir einen Fahrplan für den Binnenmarkt bis 2028 vorlegen. Für Kapital, Dienstleistungen, Energie, Telekommunikation, das 28. Regime und die fünfte Grundfreiheit, nämlich die für Wissen und Innovation“, kündigte von der Leyen in ihrer Rede an.

Diese fünfte Grundfreiheit – neben Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen – soll den freien Austausch von Wissen, Forschung und Innovation in Europa sichern und den Binnenmarkt weiter vertiefen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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