04.12.2024
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Von der Landflucht zur Zukunft: Diese Akademie macht Frauen zu Changemakern

Die Digitalisierung bietet ländlichen Regionen Europas enormes Potenzial – doch sie braucht mutige Frauen in Führungsrollen - darunter auch Gründerinnen. Die „Women's Academy for Rural Innovation“ in Zagreb zeigte, wie junge Frauen mit nachhaltigen Ideen und digitalem Know-how den Wandel vorantreiben können.
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Ländliche Regionen Europas stehen vor enormen Herausforderungen: Abwanderung, fehlende Infrastruktur und die digitale Kluft. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung ein riesiges Potenzial, diese Gebiete nachhaltig und innovativ zu entwickeln. Doch dieser Wandel braucht Menschen, die ihn aktiv gestalten – insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen.

Genau hier setzt die „Women’s Academy for Rural Innovation“ an, die vom 17. bis 21. November in Zagreb stattfand. Organisiert von der European Leadership Academy (ELA) und unterstützt von Huawei, brachte die fünftägige Winter School 20 talentierte junge Frauen aus ganz Europa zusammen, um gemeinsam innovative Lösungen für die Zukunft ländlicher Räume zu entwickeln.

Neue Länder bringen noch mehr Vielfalt

Zusätzlich zu den bisherigen Teilnehmerländern der EU, Ukraine und dem Westbalkan öffnete das Programm zum ersten Mal seine Türen für Studierende aus Island, der Türkei und der Schweiz. Die ausgewählten Studentinnen haben sich unter tausenden Bewerberinnen aus ganz Europa durchgesetzt und stammen aus verschiedenen Fachrichtungen, darunter Ingenieurwesen, Medizin, Landwirtschaft und Sozialwissenschaften. Alle Teilnehmerinnen erhielten ein Vollstipendium von Huawei, um ihre Fähigkeiten auszubauen, neues Wissen zu erwerben und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Die Studentinnen wurden von Selina Wen, Hauptvertreterin von Huawei bei den europäischen Institutionen, begrüßt. In ihrem Statement betonte sie die Rolle der Vielfalt für den Fortschritt: „Frauen sind der Schlüssel zu einem integrativen digitalen Wandel. Die Unterstützung junger Frauen in ländlichen Gebieten ist eine kollektive Verantwortung, die Regierungen, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor gleichermaßen betrifft. Als internationaler Technologiekonzern setzt sich Huawei dafür ein, die Entwicklung des ländlichen Raums durch innovative Technologien weiter voranzutreiben.“

Österreichische Expertise vor Ort

Im Rahmen der Veranstaltung nahmen über 50 Expertinnen und Experten sowie führende Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik teil, um ihr Fachwissen zu teilen und den Teilnehmerinnen wertvolle Einblicke zu geben. Sie leiteten Workshops und Diskussionsrunden zu Themen wie Entrepreneurship, grüne Innovation und Digitalisierung von KMU in Europa. Dabei hatten die Studentinnen die Möglichkeit, mit globalen Mentorinnen und Mentoren sowie Fachreferentinnen und – referenten zu diskutieren und von deren Expertise zu lernen.

Carina Zehetmaier, Gründerin von pAIper.one, Mitglied des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung und Präsidentin von Women in AI in Österreich

Auch eine österreichische Speakerin war beim Programm vertreten: Carina Zehetmaier, Gründerin von pAIper.one, Mitglied des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung und Präsidentin von Women in AI in Österreich, setzt sich mit ihrem interdisziplinären Ansatz aus Recht, Technologie und Bildung weltweit für Diversität und nachhaltige Innovation ein. Über die „Women’s Academy for Rural Innovation“ sagt sie: „Die Führungsakademie von Huawei für Frauen, die sich aktiv für den Wandel in der Welt einsetzen, ist eine großartige Initiative. Sie bietet eine hervorragende Gelegenheit, Frauen aus ganz Europa zu vereinen, um ländliche Gebiete zu gestalten und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird.“

Jetzt über die „Women’s Academy for Rural Innovation“ informieren

Die „Women’s Academy for Rural Innovation“ ist ein Beispiel dafür, wie gezielte Bildungs- und Innovationsprogramme nicht nur soziale Verantwortung, sondern auch wirtschaftliches Potenzial freisetzen können. Auch für Startup-Gründerinnen bietet das Format Inspiration: Von der Förderung diverser Teams über die Entwicklung nachhaltiger Technologien bis hin zur aktiven Gestaltung ländlicher Märkte. Regionen mit Entwicklungspotenzial könnten künftig zu Hotspots für Innovation werden – vorausgesetzt, es gibt Menschen, die diesen Wandel vorantreiben. Mehr darüber könnt ihr hier erfahren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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