07.06.2021

Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten die zum Erfolg führen

Welche Soft Skills brauchen Gründer:innen, um erfolgreich ein Startup zu gründen und worauf gilt es beim Bilden von Teams zu achten? Praxisnahe Antworten darauf liefert das digitale Event “Von der Idee zur Zündung - Gründer:innen Geschichten”, das der brutkasten gemeinsam mit den österreichischen Notar:innen am 23. Juni veranstaltet. Ihr könnt euch ab sofort kostenlose Tickets sichern, um so aus erster Hand exklusive Learnings von erfolgreichen Gründer:innen und Expert:innen zu sammeln.
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Wenn es um den Erfolg von Startups geht, dann spricht man meist über Geschäftsmodelle, Skalierung und Kapital. Der größte Erfolgsfaktor sind aber die Persönlichkeiten und Teams, die hinter einer Geschäftsidee stehen. 

Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Erfolgsgeschichten

Der brutkasten nimmt dies zum Anlass und veranstaltet gemeinsam mit österreichischen Notar:innen am 23. Juni das digitale Event “Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten”. Neben Input von Expert:innen werden drei erfolgreiche Startup-Gründer:innen aus Österreich im Rahmen von Pitches ihre persönlichen Soft Skills und Team-Dynamiken präsentieren, die zum Erfolg führten.

+++ Jetzt exklusiv Tickets für das Event sichern +++ 

Im Zentrum der Pitches stehen nicht – wie sonst üblich – Geschäftsmodelle und harte Wirtschaftskennzahlen, sondern die persönlichen Soft Skills und Charaktereigenschaften der Gründer:innen. Die Teilnehmer:innen des Events erfahren somit aus erster Hand, worauf es neben dem wirtschaftlichen Know-How beim Gründen noch ankommt, um als erfolgreicher Entrepreneur:in aus der Masse herauszustechen. Um die nächste Generation an Founder:innen zu inspirieren, werden die Pitch-Teilnehmer:innen, die sich vorab einer Vorauswahl stellen mussten, Antworten auf folgende Fragen liefern:

  • Welche Soft Skills setzen die Gründer:innen ein, um Problemstellungen zu lösen?
  • Welche Learnings haben sie beim Gründen von Teams gemacht?
  • Welchen Ausgleich finden die Gründer:innen, um den oftmals stressigen Arbeitsalltag zu meistern und Motivation zu tanken?

Speedinvest Heroes Co-Founderin Maria Baumgartner hält Keynote 

Neben den ganz persönlichen Gründergeschichten und exklusiven Learnings erwartet die Teilnehmer:innen ein hochkarätiger Experten-Input. In einer Eröffnungs-Keynote wird Maria Baumgartner, Co-Founder von Speedinvest Heroes, ihre breit angelegte Studie “Startup Anatomy” präsentieren. Darin wurden Manger:innen aus der Corporate-Welt und Startup-Founder unter anderem zu ihren alltäglichen Motivatoren befragt. Das Ergebnis: Klassische Motivatoren wie Einfluss, Anerkennung werden in der Startup-Welt durch Autonomie und Purpose ersetzt.

“Gründerinnen und Gründer sind flexibler und emotionaler und kümmern sich weniger um Regeln. […] Klassische Motivatoren wie Einfluss, Anerkennung werden ersetzt durch Autonomie und Sinn und Werte. Diese werden besonders im Unternehmen hochgehalten”

Maria Baumgartner | Co-Founder von Speedinvest Heroes

Roundtable: Welche Soft Skills und Team-Dynamiken führen zum Erfolg? 

Im Anschluss an die Keynote und Pitches der erfolgreichen Founder:innen wird es zudem eine Roundtable-Diskussion geben, in der Expert:innen praxisrelevante Tipps für’s Gründen geben – angefangen von den bereits genannten Soft Skills über Dynamiken beim Gründen von Teams bis hin zur Persönlichkeits-Positionierung als Gründer:in.

Mit am Panel sind: 

  • Maria Baumgartner (Speedinvest Heroes)
  • Maria Thierrichter (Notarsubstitutin)
  • Andrea Schneider | (Prima PR)
  • Robert Voitleithner | (Microsoft Österreich) 

Im Anschluss an Roundtable wird es zudem noch Breakout-Sessions geben, in denen das Wissen vertieft wird. Da erfolgreiches Gründen nicht ohne Networking funktioniert, wird es auch die Möglichkeit geben, sich im digitalen Raum mit anderen Teilnehmer:innen zu vernetzen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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