02.07.2025
TOXIC TIPPS

Von Bullshit-Walls und verpassten Millionen: Eine Erzählung der schlechtesten Ratschläge

„Soll ich’s wirklich machen oder lieber sein lassen?“ Diese quälende Frage kennt jede Gründerin und jeder Gründer. Bei einem „Ja“ beginnt oft die Zeit der Hochspannung, in der man beobachtet, wie sich erhaltene Ratschläge in der Praxis auswirken – meist unspektakulär, manchmal sehr gut. Manchmal wünscht man sich, die Zeit zurückdrehen zu können, um den Rat nicht zu befolgen. Wir haben Gründer:innen nach ihrem besten und schlechtesten Ratschlag gefragt – und wie sie mit den Folgen umgingen.
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Propeller, hokify, Journi, ESG Plus, Dachgold, Austrian Startups, Job Twins
© Belinda Thaler/M.Wiglinzki_ESG_Plus/Daniela Clemencic/Journi/Austrian Startups/hokify/Job Twins - (v.o.l.) Karl Edlbauer, Mitgründer hokify, Hannah_Wundsam_Co-Managing Director bei AustrianStartups, Cornelia Daniel Founderin von Tausendundein Dach, Katharina Miller, Founderin JobTwins (m.l.), Armand Colard, geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus (m.r.), Andreas Röttl, Founder Journi (u.l.) und Ana Simic, Founderin Propeller (u.r.).

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Juni 2025 “Neue Welten” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Man starrt in die Luft, die schwer wie Blei ist, und denkt sich: „Ja, guter Rat ist teuer. Doch wie viel kostet schlechter Rat?“ Nun weiß man es: Man blickt auf die Folgen seines Handelns, das zwar freiwillig war, aber dennoch getrieben von den Ideen anderer. Die Erkenntnis, einen Fehler begangen zu haben, bricht über einen herein wie eine Welle im Meer oder wie ein Haufen hungernder Investor:innen bei einem hochskalierbaren Produkt, das kein anderer besitzt. Zumindest bleibt nach dem schlechten Ratschlag, dem man tatsächlich gefolgt ist, etwas übrig: Man hat was gelernt.

Firma nach den Wünschen einer Person umbauen

Nicht ganz derart dramatisch, aber ähnlich ist es Armand Colard gegangen. Er ist geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus – einem Unternehmen, das sich auf die Überprüfung der Nachhaltigkeit von Anlageprodukten spezialisiert hat.

„Der schlechteste Vorschlag, den ich jemals befolgt habe, war, die Struktur meines Unternehmens so zu verändern, dass sie zur Wunsch-Job-Description einer leitenden Person im Unternehmen passte und nicht zu dem, was das Unternehmen in diesem Moment tatsächlich gebraucht hätte. Mein Learning daraus war, niemals mehr Jobs um eine Person herum zu ‚bauen‘, egal wie talentiert diese Person auch sein mag.“

Die Folgen seiner Entscheidung waren aus Sicht des gesamten Unternehmens eine ineffizientere Struktur sowie der Verlust der Agilität und eine veränderte (negative) Teamdynamik. „Und höhere Fluktuation, als ich die Sache wieder in Ordnung gebracht habe“, erinnert sich Colard. „Reparieren konnte ich es nur, indem ich die Person gehen ließ, da unsere Vorstellungen zu weit auseinanderlagen.“

Eine hilfreiche Anmerkung dagegen, die der Founder befolgt hat: Mehr auf den Markt zu hören, statt die eigenen Wunschprodukte auf Biegen und Brechen durchsetzen zu wollen. „Dadurch konnten wir in den letzten Jahren eine skalierbarere Lösung finden, die weniger ressourcenintensiv ist und sich breiter ausrollen lässt“, sagt Colard. „Als direkte Folge daraus sind wir (kosten)effizienter geworden und können jetzt mehr Kund:innen mit derselben Anzahl an Mitarbeiter:innen bedienen.“

Netzwerken als schwarzes Loch

Hannah Wundsam, Co-Managing-Director bei AustrianStartups, erinnert sich ebenso an den einen Satz, den sie heute als schlechtesten Rat ihrer Laufbahn bezeichnet: „Einem weiteren Netzwerk beizutreten, kann nie schaden.“

In ihrer Anfangszeit war besonders Networking das Dogma der ersten Jahre, wie es für viele erfolgreiche Gründer:innen nicht unüblich ist: „In einer Führungsrolle im Startup-Ökosystem bekommt man ständig Einladungen, neuen Netzwerken, Boards oder Organisationen beizutreten. Anfangs habe ich viele dieser Angebote angenommen, mit der Idee, dass mehr Vernetzung immer besser sei. Doch irgendwann war ich an einem Punkt, an dem die Verpflichtungen einfach zu viel wurden: Veranstaltungen an fast jedem Abend, Retreats an Wochenenden und immer wieder Terminüberschneidungen.“

Wundsam betont, dass das Problem nicht zwangsläufig an den Netzwerken lag, die sie doch mitunter als spannend und wertvoll empfand, sondern an etwas anderem: „Meine Zeit und Energie sind begrenzt. Heute nehme ich neue Rollen oder Mitgliedschaften nur noch sehr bewusst an – denn jedes ‚Ja‘ zu einer Gelegenheit ist gleichzeitig ein ‚Nein‘ zu fünf anderen. Die selektierten Netzwerke und Veranstaltungen versuche ich dann mit voller Präsenz und Energie zu nutzen und mich einzubringen.“

Beim besten Tipp in ihrem Startup-Leben denkt Wundsam an Daniel Cronin, seines Zeichens Co-Founder von AustrianStartups und Speaker: In ihrem ersten Jahr im Startup-Thinktank brachte der Gründer den Begriff „Bullshit-Wall“ in ihr Leben – und erklärte, dass Personen, die bereits einiges erreicht haben, so eine Wand hätten.

„Das bedeutet“, erklärt Wundsam, „wenn du ihnen eine E-Mail schreibst, sie aber nicht antworten und du nicht mindestens drei Follow-ups schickst, dann kann dein Anliegen offenbar nicht so wichtig sein. Die meisten ignorieren deine Nachricht nicht aus Unhöflichkeit, sondern weil sie ihre Zeit für die wirklich wichtigen Dinge schützen müssen. Dieser Rat hat meine Einstellung zu Follow-ups grundlegend verändert – von ‚unangenehm und pushy‘ hin zu ‚relevant und durchhaltend‘. Und genau das hat mir die Tür zu vielen spannenden Persönlichkeiten geöffnet.“

Verpasste Millionen

Andreas Röttl wiederum, der Gründer des Reise-Scaleups Journi, hat etwas auf einen Rat unterlassen, was ihm heute ein Millionenvermögen eingebracht hätte. Er hatte das Vorhaben gefasst, drei- bis fünftausend Euro in Bitcoin zu investieren, als der Kurs bei 50 Euro pro Coin lag.

„Ich bin dadurch leider kein Bitcoin-Millionär geworden. Aber so habe ich mich noch mehr auf den Erfolg von Journi konzentriert. Wer weiß: Wenn man fünf bis zehn Millionen mehr am Konto hat, reagiert man in gewissen Situationen vielleicht anders“, sieht er das pragmatisch.

„Einer der schlechtesten Ratschläge, den ich Gott sei Dank nicht befolgt habe, war, die ‚Journi Print App‘ nicht zu bauen. So ziemlich jeder, den ich kenne, hat uns davon abgeraten. Wir haben es trotzdem getan, und der Erfolg gibt uns recht.“

Zu den besten Worten, die als Ratschlag an das Ohr des Founders gedrungen sind, gehört folgende Aussage von US-Investor Peter Thiel: „Never fuck up the culture.“

Thiel hatte dies 2014 dem Airbnb-CEO Brian Chesky mitgegeben, als Röttl und sein Team just mit Journi in den USA waren.

„Wir hatten das Glück, dass uns Airbnb damals zu sich ins Büro eingeladen und eine Tour gegeben hat“, erinnert sich der Founder. „Das Thema war gerade in aller Munde und ist bei uns Gründern hängen geblieben. Aufgrund schlechter Erfahrungen bei anderen Firmen in der Vergangenheit haben wir das zu unserem Credo gemacht. Die zwei Dinge sind die Basis für unseren Erfolg.“

„Der Karriere wegen“

Bei Ana Simic, Gründerin und CEO der AI-Consultancy Propeller, gab es explizite Warnungen vor dem Ratschlag, den sie befolgt und der zu schweren Phasen in ihrer Job-Laufbahn geführt hat.

„Ich bin dem Rat gefolgt, der ‚Karriere wegen‘ einen Job bei einer Führungskraft anzunehmen, vor der mich Kolleg:innen gewarnt haben. Sie sei schwierig im Umgang mit eigenen Mitarbeiter:innen“, sagt Simic. „Das ist mir sogar ein zweites Mal passiert. In beiden Fällen habe ich dieselbe Erfahrung wie die Kolleg:innen gemacht und wirklich schwierige Zeiten durchlebt. Dadurch habe ich aber gelernt, dass mir eine gute, menschliche, offene und freundschaftliche Beziehung mit meinen Führungskräften und meinen Mitarbeiter:innen sehr wichtig ist und ich darauf immer besonders viel Wert lege. Und dass ich nicht jeden Job um jeden Preis mache.“

Der beste Tipp, den Simic erhalten hat und den sie gerne weitergibt, ist, dass es mit großartigen Menschen fast egal ist, was man mit ihnen mache: „Man kann jede Herausforderung gemeinsam meistern und dabei richtig Spaß haben. Diesen Rat kann man nicht oft genug wiederholen. Orientiert euch in eurer Karriere an Menschen, nicht an Titeln, Marken oder Logos!“

Produkt-Upcycling

Katharina Miller, Founderin und General Manager der Jobsharing-Plattform JobTwins, wartet gleich mit drei ihrer „Top-Worst-Advices“ auf: „Gründe eine GmbH, das brauchst du, sonst nimmt dich keiner ernst“ war einer. „Ich frage mich, ob Männer auch diesen Ratschlag bekommen hätten“, sagt sie.

Ein weiterer lautete, eine SaaS-Lösung zu entwickeln. Das „skaliere nämlich am besten und würde am meisten gefundet“. Den dritten wohlgemeinten, aber unnützen Ratschlag, den sie befolgt hat, teilt sie mit Hannah Wundsam. Er lautete: „Du musst auf Netzwerkveranstaltungen präsent sein, sonst kennt dich keiner.“

Die Folge davon war Ressourcen-Intensität auf allen Ebenen, wie Miller erzählt: „Eine GmbH zahlt sich einfach erst ab einem gewissen Umsatz aus und ist vorher einfach nur eine komplexe Gesellschaftsform. Und eine SaaS-Lösung zu bauen, nur weil man schon ein IT-Produkt hat, zwei Kunden zudem meinten, sie brauchen genau so etwas, und weil mich die Startup-Bubble dabei angefeuert hat, war ziemlich dumm. Das verbrauchte viel Arbeitszeit und Geld. Ich konnte Teile der Architektur letztlich für ein neues Cloud-Produkt abwandeln; ein Produkt-Upcycling quasi.“

Die Sache mit den Netzwerkveranstaltungen nennt die Founderin hingegen „ein Fass ohne Boden“. „Das kostet einfach nur viel Zeit und Energie und bringt aber so gut wie keinen Umsatz. Da hilft nur Konsequenz“, so ihre heutige Einstellung.

Der beste Rat für sie war, „auf ihre innere Stimme zu hören“, denn die hatte eigentlich bei allen drei Fällen gewarnt. „Gerade als Gründerin und Unternehmerin brauchst du eine verlässliche und klare innere Stimme. Um die zu hören, war bei mir jedoch zuvor noch etwas Kalibrierung des Kompasses nötig. Das macht das Leben dann wesentlich einfacher.“

„Seeking Perfection“

Karl Edlbauer, Co-Founder von hokify, das 2024 zu einer Bewertung von 40 Millionen Euro vollständig an karriere.at ging, hörte etwas, das wohl anderen aus der Startup-Szene ebenfalls ein Begriff ist. „Einer der schlechtesten Ratschläge war definitiv: ‚Warte, bis du die perfekte Idee hast‘“, erinnert er sich. „Wenn du aber auf den perfekten Moment wartest, startest du nie. Viele bleiben genau deshalb in der Theorie hängen; aus Angst, dass es noch nicht ausgereift genug ist.

Die Folgen dessen waren beim heutigen Co-Founder und CEO der yfactory, die sich auf Consulting-Services fokussiert, jedoch nicht verheerend. Er und seine damaligen Mitgründer Daniel Laiminger und Simon Tretter hatten nämlich zu ihrem Glück eines relativ früh verstanden:

„Es geht nicht darum, mit der perfekten Idee zu starten, sondern darum, Ideen zu testen, anzupassen und auch wieder zu verwerfen. Was wirklich zählt, ist Begeisterung für ein Thema, ein Problem, ein Produkt. Wenn dich etwas packt, dann fang an. Durch echte Neugier, schnelles Feedback und kontinuierliches Weiterbauen ist auch bei uns aus einer Idee etwas richtig Starkes geworden. Klarheit entsteht nicht durch Nachdenken, sondern durchs Tun.“

Eine Kultur zu schaffen, in der man wachsen kann, ist der beste Ratschlag, der Edlbauer im Kopf geblieben ist. „Der Alltag als Gründer ist intensiv“, sagt er, „umso wichtiger ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem man gerne arbeitet; mit einem Team, das einen inspiriert.“

„Politik schlägt Technik“

Cornelia Daniel, Mitgründerin der Photovoltaik-Initiative Tausendundein Dach und Inhaberin der Solarberatung Dachgold, hat 2008 begonnen, Solaraktien zu kaufen. Vier Jahre danach, als der Niedergang der deutschen Modulhersteller begann und sie jedoch „noch gute Gewinne zu realisieren hatte“, fragte sie einen Hobbyfinanzberater um Rat.

„Weil ich gerade das Gefühl hatte, dass es jetzt ein guter Zeitpunkt wäre, zu verkaufen. Es war nur ein Zwei-Minuten-Gespräch und er sagte sinngemäß: „Nein, das wird schon wieder besser, du solltest behalten.“

Sie hörte entgegen ihrem Gefühl auf den Ratschlag und verlor am Ende alles. „Weil ich damals sehr bald ins Minus gerutscht bin und dann eben nicht verkaufen wollte. Irgendwie hatte ich dann immer noch die Hoffnung, dass es die Firma schafft.“

Dies geschah nicht, Daniel jedoch hatte ein Learning mitgenommen: „Es ist schwer, mit Solaraktien Geld zu verdienen, weil so viel Politik in das Energiethema reinspielt. Politik schlägt Technik.“

Was die Gründerin aber getan hat, war, in eine eigene PV-Anlage und in gemanagte Solarfonds zu investieren. Heute blickt sie auf 15 Prozent Rendite und seit fünf Jahren auf Gratis-Strom aus der Anlage zurück. „Den Solarfonds habe ich nach circa zehn Jahren mit 100 Prozent Gewinn verkauft, auch wenn er dann noch mal sehr stark angestiegen war. Ich wollte aber nicht wieder den gleichen Fehler machen.“

Den besten Rat bekam sie vor der Unternehmensgründung von Dachgold: „Nimm nur Ratschläge von Menschen, die dort sind, wo du sein willst.“

„Diesen Ratschlag finde ich so essenziell wichtig, weil so ziemlich jeder Ratschlag eine autobiografische Komponente hat, und das sollte man immer im Hinterkopf haben“, sagt sie. „Man lässt sich leicht von Menschen beeinflussen, die ‚eh alles besser wissen‘, und gerade hier lohnt es sich, zu prüfen, wo der- oder diejenige gerade selbst steht. Bei meinen Gastvorträgen an der Karl-Franzens-Universität zum Thema ‚Sustainability Entrepreneurship‘ ist das mitunter einer meiner wichtigsten Inhalte.“


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Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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