11.12.2025
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Von Brasilien nach Leoben: Was internationale Forscher:innen nach Österreich zieht 

Kaum ein Land vereint Spitzenforschung, Lebensqualität und sichere Perspektiven so überzeugend wie Österreich. Warum das immer mehr Talente aus aller Welt anzieht und welche Unterstützung sie hierzulande erhalten, berichten eine brasilianische Forscherin an der Montanuniversität Leoben und die Austrian Business Agency (ABA).
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Izabella Carneiro Bastos ist Postdoctoral Researcher an der Montanuniversität Leoben. © privat

Als Izabella Carneiro Bastos mit ihren Kindern nach Österreich zog, stand die brasilianische Postdoktorandin an der Montanuniversität Leoben vor einer großen Veränderung: neues Land, neue Sprache, neue Lebensumstände.  

Österreich zählt nicht nur zu den lebenswertesten Ländern der Welt, es entwickelt sich auch zunehmend zu einem Magneten für internationale Talente. Für viele internationale Talente wie Izabella ist das Land längst mehr als nur ein neuer Wohnort – es ist ein Standort mit Perspektive, Stabilität und echten Chancen. Moderne Infrastruktur, gute Vernetzung und eine hohe Lebensqualität schaffen ein Umfeld, in dem sich exzellente Forschung entfalten kann. 

Ein starker Standort

Wer sich entscheidet, in Österreich zu arbeiten oder zu forschen, den begleitet die Austrian Business Agency (ABA) mit WORK in AUSTRIA mit kostenfreien Leistungen. Seit mittlerweile fünf Jahren unterstützt die Standortagentur der Republik Österreich internationale Fachkräfte und ihre Familien sowie Unternehmen in Österreich beim Zuwanderungsprozess.  

Das Angebot umfasst neben individueller Beratung im Verfahren zur Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etc. auch folgende digitale Services: 

  • Der „Talent Hub“ bietet eine Job- und CV-Plattform mit vielen Stellen in Bereichen wie ICT, Elektrotechnik, Mechatronik und Life Sciences. 
  • Der „Immigration Guide Austria“ liefert umfassende und kostenlose Informationen zu Aufenthaltsrecht, Familiennachzug, Arbeitsmarkt und vielem mehr. 
  • Mit dem „Personal Guide“ erhalten internationale Fachkräfte praktische Orientierung zu Alltagsthemen: Arbeit, Gesundheitssystem, Bildung, Kinderbetreuung und Integration.  

Damit wird der vermeintlich komplexe Schritt in ein anderes Land planbar, strukturiert und sicher – gerade für Menschen, die (mit oder ohne Familie) einen neuen Lebensmittelpunkt suchen. Auch Izabella empfand die Services der ABA im Zuwanderungsprozess als hilfreich: “Sie haben klare und praxisnahe Informationen zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und bürokratischen Abläufen bereitgestellt, was den gesamten Prozess erheblich erleichtert hat.” 

Forschung und Innovation

Für internationale Forscher:innen bietet Österreich nicht nur eine gute Infrastruktur, sondern auch ein attraktives wissenschaftliches Ökosystem. In der Kombination aus universitären Instituten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entstehen ideale Bedingungen für Forschung und Entwicklung.  

Ein Zeichen dieser Offenheit war das neue Format “Virtual Research Talk” der ABA: Im September 2025 luden die Veranstalter internationale Forscher:innen ein, Österreich als Forschungs- und Arbeitsstandort kennenzulernen.  

Das Programm umfasste Vorträge über Forschungsschwerpunkte in Bereichen wie KI und Life Sciences, Präsentationen zu Fördermöglichkeiten, steuerlichen Vorteilen für Forschende, rechtlichen Rahmenbedingungen und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Mehr als 160 Forschende aus 49 Ländern nutzten diese Gelegenheit – ein Beleg dafür, wie groß das Interesse am Standort Österreich inzwischen ist.  

Warum viele bleiben und neue folgen

Izabella überzeugten die Rahmenbedingungen von Arbeit und Leben in Österreich. „Nach meiner Zeit hier schätze ich besonders die Organisation, Sicherheit und Lebensqualität in Österreich”, sagt die Forscherin. „Ich habe mich entschieden, meine Forschungskarriere in Österreich fortzusetzen, weil hier eine sehr gute Kombination aus moderner Forschungsinfrastruktur, Fördermöglichkeiten und einem gesunden Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben besteht. Diese Faktoren waren entscheidend dafür, dass ich mich beruflich weiterentwickeln konnte, ohne auf Lebensqualität zu verzichten.” 

Andere internationale Talente teilen ähnliche Erfahrungen. Für viele ist die Kombination aus beruflicher Perspektive und hoher Lebensqualität ausschlaggebend dafür, Österreich nicht nur als Zwischenstation zu sehen, sondern als neuen Lebensmittelpunkt. 

Familienzuzug

Für Izabella stand beim Umzug nach Österreich nicht nur die Karriere im Fokus. Auch die Frage, wie ihre Kinder sich in einem völlig neuen Land zurechtfinden würden, spielte eine Rolle. „Der Umzug nach Österreich mit meinen Kindern brachte einige Herausforderungen mit sich, insbesondere anfangs bei der Anpassung an ein neues Schulsystem und eine neue Kultur. Zum Glück haben wir Unterstützung von der Universität und von lokalen Expat-Netzwerken erhalten. Heute sehe ich große Vorteile für meine Kinder, wie hochwertige Bildung, Sicherheit und vielfältige persönliche und kulturelle Entwicklungsmöglichkeiten”, sagt die Forscherin. 

Starke Vernetzung

Auch hinter den Kulissen funktioniert Österreichs Strategie für Fachkräfte und Forschung koordiniert: „Als ABA bewerben wir schon seit vielen Jahren den attraktiven Forschungsstandort Österreich im Ausland, als ein gewichtiges Argument für die Ansiedlung von internationalen forschungsintensiven Unternehmen. Unser Geschäftsbereich INVEST in AUSTRIA, der internationale Unternehmen und Gründer:innen bei der Ansiedlung in Österreich berät, verfügt deshalb über viel Know-how über die Forschungslandschaft und ein großes Netzwerk”, sagt Margit Kreuzhuber, Head of WORK in AUSTRIA. 

Margit Kreuzhuber ist Head of WORK in AUSTRIA. | © Patricia Weisskirchner

„Damit internationale Fachkräfte und Forscher:innen aus dem Ausland österreichische Arbeitgeber:innen kennenlernen, arbeiten wir als Standortagentur der Republik Österreich eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und vielen weiteren Kooperationspartnern daran, Aufmerksamkeit für Österreich als Arbeits- und Forschungsstandort zu schaffen”, erläutert sie abschließend.  

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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