07.12.2022

Vom Pilotprojekt zum erfolgreichen Sozialunternehmen – vier Skalierungshebel von Acker

Gastbeitrag. Valentina Gutgesell gibt Einblick, welche Skalierungshebel ihrem Unternehmen Acker beim Wachstum geholfen haben.
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Acker, Gutgesell
(c) Acker - Valentina Gutgesell über Skalierungshebel von Acker.

Valentina Gutgesell wuchs in einer Landwirtschaft in Österreich auf und hat bereits früh die Leidenschaft für Natur und Gemüse entdeckt. Nach einem Marketingstudium sowie verschiedenen Stationen als Marketingmanagerin arbeitete sie zuletzt als Senior Projektleiterin in einer Berliner Marketing- und Eventagentur, bevor sie 2021 bei „Acker“ zurück zu ihren Wurzeln gefunden hat. Hier kümmert sie sich nun um den Markenauftritt der Dachmarke sowie um strategische Netzwerkpartnerschaften.


Mehr Wertschätzung für Natur und Lebensmittel in der Gesellschaft – für diese Vision setzen wir uns bei Acker tagtäglich mit Herz und Spaten ein. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf den beiden Bildungsprogrammen „GemüseAckerdemie“ und „AckerRacker“, mit denen wir bereits 165.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland, Österreich und der Schweiz erreichen und fürs Ackern begeistern konnten.

Welche vier Skalierungshebel uns bei diesem Wachstum unterstützt haben, erfahrt ihr nachfolgend. Doch zuerst, zurück zum Anfang.

Acker: Alles begann mit einer Idee

Unser Gründer, Christoph Schmitz, hat Agrar- und Wirtschaftswissenschaften studiert und am Potsdam Institut für Klimafolgenforschung promoviert. Seit der Geburt seiner Tochter im Jahr 2012 beschäftigen ihn viele Fragen: Wie können wir großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie voranschreitender Naturentfremdung, hoher Lebensmittelverschwendung und ungesunden Ernährungsweisen entgegenwirken? Wie können Kinder heutzutage noch verstehen, wie Landwirtschaft funktioniert? Und können Natur und ein Acker feste Bestandteile des Bildungssystems werden?

Damit war die Idee der „GemüseAckerdemie“ geboren. Seit über acht Jahren ackern wir für eine Generation, die weiß, was sie isst. Wir bringen mit unseren Bildungsprogrammen einen Gemüseacker direkt an Kindergärten und Schulen.

So erfahren die Kinder unmittelbar, wie aus einem Samenkorn eine knackige Karotte wird. Auf dem Acker begreifen sie natürliche Zusammenhänge und blicken über den eigenen Tellerrand. Wir sind davon überzeugt, dass Themen wie Nachhaltigkeit, Lebensmittelproduktion und Umweltbewusstsein nicht nur theoretisch über Bücher gelernt, sondern vor allem aktiv erlebt werden sollten – wie auch ganz selbstverständlich im Sportunterricht geturnt und im Kunstunterricht gemalt wird. Mehr zum Aufbau und Ablauf unserer Programme findet ihr hier oder hier.

Unser Wachstum im Überblick – von 2013 bis 2022

2013 wurde die „GemüseAckerdemie“ in einem Pilotprojekt getestet und der Versuch wissenschaftlich begleitet. Die Begeisterung der Kinder auf dem Acker und der nachgewiesene Lernerfolg waren überzeugend, sodass 2014 das heutige Sozialunternehmen Acker gegründet wurde.

Es ging an sechs Schulen mit 120 Kindern weiter, 2015 waren es 24 Lernorte, darunter bereits ein Kindergarten. Im Jahr 2019 wurde mit über 500 Lernorten flächendeckend in ganz Deutschland sowie in der Schweiz und Österreich geackert. Die Ausgründung von Acker Österreich
fand 2021 statt – damit befindet sich das Team Österreich im eigenständigen Auf- und Ausbau und beschäftigt sich aktuell intensiv mit der Fördermittelbeschaffung.

Heute ackern wir an mehr als 1.350 Lernorten und konnten dieses Jahr mit einem Team von rund 200 Mitarbeiter:innen und 500 ehrenamtlich engagierten über 50.000 Kinder erreichen. Doch damit nicht genug – wir haben Großes vor!

2030 – jedes Kind!

Bis 2030 wollen wir es jedem Kind in Deutschland, Österreich und der Schweiz ermöglichen, Natur und Nachhaltigkeit praktisch zu erleben und zu entdecken. Dafür müssen wir das Bildungssystem grundlegend verändern. Neben der Ausweitung der Bildungsprogramme wollen wir bei den Pädagog:innen bereits einen Schritt früher ansetzen. Mit unserem neuen Programm „CampusAckerdemie“ verankern wir das Wissen rund um Natur und Lebensmittel in der Ausbildung der zukünftigen Lehrer:innen. Unsere Ziele bis 2030 sowie unsere bisherigen Skalierungserfolge werden in unserem Transformationspfad (siehe Grafik) verdeutlicht.

Aktuell befinden wir uns im letzten Drittel der Phase 3: die Skalierung 2.0. mit dem Schwerpunkt auf Digitalisierung und die Eigenständigkeit der Regionen und Länder. Auf unseren bisherigen Weg konnten wir bereits viele wertvolle Erfahrungen sammeln.

Die nachfolgenden von uns identifizierten vier Skalierungshebel geben einen nähern Einblick in unsere Learnings.

Hebel 1: Wirkung und Skalierung ab Tag 1

Uns bei Acker ist klar: nur wenn unsere Programme wirken UND skalierbar sind, können wir unsere Vision und einen gesellschaftlichen Wandel erreichen. Daher arbeiten wir seit dem ersten Spatenstich wirkungsorientiert und verbessern unsere Programme jährlich. Die wissenschaftlichen Ergebnisse veröffentlichen wir in umfangreichen Wirkungsberichten.

Neben der Wirkung hatten wir frühzeitig unser geplantes Wachstum im Blick und dies in die internen Strukturen und Prozesse einfließen lassen. In unserem ersten Jahr waren wir bereits in drei Bundesländern aktiv. Wir konnten so früh regionale Unterschiede erkennen. Von Beginn an zu dezentralisieren, regionale Teams aufzubauen und sich die Zeit zu nehmen, Erkenntnisse einzuarbeiten, bevor man in die Breite skaliert, hat sich für uns als entscheidender Erfolgsfaktor erwiesen. Denn Skalierung ab Tag 1 bedeutet für uns nicht schnelles, sondern vorausschauendes Wachstum.

Hebel 2: Säen statt ernten

Oder anders ausgedrückt: Impact statt Output. In unserem Gründungsjahr hatten bereits 20 Schulen Interesse an der „GemüseAckerdemie“. Wir entschieden uns aber bewusst dafür, mit nur sechs Schulen zu starten und uns ausreichend Zeit für den Aufbau funktionierender Prozesse zu nehmen.

Unser Gründer Christoph Schmitz dazu: „Uns war es wichtig, die richtigen Prioritäten zu setzen und nicht in einen operativen Strudel zu geraten.“

Auch in den letzten drei Phasen unseres Transformationspfades haben wir uns immer wieder Zeit
genommen, unsere Teamstruktur an unser Wachstum anzupassen. Von zehn regionalen Teams, in
denen alle für alles verantwortlich waren, haben wir fünf Regionalteams mit klaren Rollenverteilungen etabliert: Regionalleitung, Regionalmanagement sowie Regionalkoordinator:innen waren für die regionale Weiterentwicklung und Umsetzung zuständig.

2022 haben wir erneut konsolidiert. In unseren nun vier deutschen Regionen teilen sich je drei Führungskräfte die Rollen Geschäftsleitung, Operatives sowie Management Partner & Kommunikation. Die vielen unterschiedlichen Aufgabenbereiche unserer Regionalkoordinator:innen werden in sogenannte „Chapter“ überführt. Damit werden 2023 neue Rollenprofile mit fachlichen Spezialisierungen entstehen. Und auch in unserer Zentrale in Berlin sind wir dabei, Kompetenzteams wie z.B.: Design und Kommunikation in Clustern zusammenzuführen.

Die neue Clusterstruktur soll uns dabei helfen, die interne Kommunikation zu verschlanken und Entscheidungswege zu verkürzen.

Hebel 3: Nachhaltiges Finanzierungsmodell

Ein funktionierendes und nachhaltiges Finanzierungsmodell ist das Fundament für eine erfolgreiche Skalierung. Wir haben von Anfang an ein sehr passendes Modell für uns gefunden: Matchfunding.

Das heißt, wir matchen jeden Lernort mit einem Förderpartner. Der Partner (Stiftung, Ministerium, Unternehmen oder Krankenkasse) übernimmt für die gesamte Programmdauer von vier Jahren den Großteil der Programmkosten. Der Lernort beteiligt sich mit einem in der Höhe variierendem Eigenanteil (solidarisches Prinzip).

Ziel ist es, dass nach vier Jahren ein nachhaltiger grüner Lernort an der Bildungseinrichtung verankert wird, unsere Programme eigenständig umgesetzt und ein Förderpartner sowie wir als Dienstleister nicht mehr benötigt werden. Mit dem bereits kalkulierten Eigenbetrag können auch nach den vier Jahren anfallende Kosten wie Saat- und Pflanzgut übernommen werden. Im Optimalfall unterstützen unsere Förderpartner danach neue Schulen und Kindergärten auf dem Weg zu einem nachhaltigen Lernort.

Hebel 4: Prozesseffizienz

Es liegt auf der Hand, dass effiziente Prozesse sowie Automatisierung und damit Digitalisierung wichtige Hebel für die Skalierung sind. Möglichst früh die tausendste Excelliste gegen ein digitales Tool einzutauschen, kann einem den Alltag immens erleichtern und Zeit für wichtigere Dinge schaffen.

Wir haben früh auf selbst entwickelte digitale Tools gesetzt. Unser „Anbauplaner“ unterstützt uns bei der Jungpflanzen-Logistik und der „Erbsenzähler“ bei der automatisierten Abrechnung unserer 500 ehrenamtlich engagierten AckerCoaches. Unsere digitale Acker-Lernplattform ist die Basis für weitere Prozessverbesserung und wirkungsvolle Skalierung.

Bei der Programmierung und Umsetzung der Lernplattform haben wir uns unseren Hebel 1 „Wirkung UND Skalierung“ erneut zu Herzen genommen. Diverse Zukunftsideen, wie die Lernplattform für weitere Zielgruppen zu öffnen, eine Wissensdatenbank zu integrieren und unsere Community zu vernetzen, haben wir bereits im Backend berücksichtigt – somit haben wir viel Zeit und Kosten gespart und können vom Samen der Lernplattform noch eine fette Ernte einfahren.

Wirkung und Skalierung ab Tag 1 gleichermaßen in den Fokus zu rücken, säen statt ernten, ein nachhaltiges Finanzierungsmodell etablieren und auf Prozesseffizienz setzen, sind somit die vier Skalierungshebel, die uns dabei geholfen haben, von einem Pilotprojekt zu einem erfolgreichen Sozialunternehmen zu wachsen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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