28.01.2025
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Vom Mentor zum Co-Founder: Der StartUp Burgenland Accelerator geht in eine neue Runde

Aus Kolleg:innen werden Freunde, aus Mentoren werden Co-Founder. Was der StartUp Burgenland Accelerator auch über das Pflichtprogramm hinaus zu bieten hat, erzählt Pflegenavi-Co-Founder Patrick Reinfeld im Interview. Die Anmeldung zum neuen Batch #5 schließt am 17. Februar 2025.
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v.l.n.r.: Martin Trink (Leiter StartUp Burgenland), Markus und Patrick Reinfeld (Co-Founder von Pflegenavi) und Michael Gerbavsits (Geschäftsführer Wirtschaftsagentur Burgenland) | Foto: Maze&Friends

Die Wirtschaftsagentur Burgenland bietet mit ihrem StartUp Burgenland Accelerator ein Programm, das Jungunternehmen auf dem Weg in den Markt unterstützt. Kapital, Kunden und Know-How sind nur drei der vielen Benefits, die das Programm zu bieten hat. 

Im März 2025 geht nun ein neuer Batch, der fünfte seit Beginn des Accelerators, an den Start. Anmelden können sich Startup-Gründer:innen und alle, die es werden wollen, noch bis zum 17. Februar 2025. Alumnus Patrick Reinfeld erklärt, warum man diese Chance nutzen sollte.

Boutique Accelerator mit Klasse statt Masse

Mit seinem “Boutique Accelerator” bietet StartUp Burgenland aufstrebenden Jungunternehmen allumfassende Unterstützung. Von One-on-One-Coachings über Pressetraining bis hin zum Proof-of-Concept – der Accelerator bietet Kapital, Kunden und Know-How in einem gezielt auf Startups zugeschnittenen Angebot. 

Davon profitierte auch das Eisenstädter Startup Pflegenavi rund um Patrick und Markus Reinfeld. Das Startup fokussiert sich auf die digitale Verwaltung von Bewohnergeldern – also Drittgeldern – in Pflegeheimen. Zwar begann die Erfolgsgeschichte des Teams schon mit Batch #1, die Unterstützung des Accelerators stoppte allerdings auch danach nicht. Im Gegenteil.

Vom Mentor zum Co-Founder

Das Eisenstädter Startup hat sich in Batch #1 gleich einen dritten Co-Founder geschnappt – und das unerwartet. Ursprünglich war Rainer Schuster als Mentor in Sachen Software und Technologie im Rahmen des StartUp Burgenland Accelerators tätig gewesen.

“Wir wussten, wir wollten ein IT-Startup aufbauen. Aber eigentlich hat uns genau diese technische Expertise gefehlt”, erinnert sich Reinfeld. “Da hat uns StartUp Burgenland wirklich sehr gut unterstützt – und uns einen IT-Mentor, den Rainer, zur Seite gestellt. Er hat uns gezeigt, wie wir erste Schritte gehen können.”

Schon in den ersten gemeinsamen Workshops kam beiderseitiges Interesse an weiterführender Zusammenarbeit auf: “Rainer ist zu uns gekommen und meinte: ‘Hey Jungs, was ihr da macht, das taugt mir so, ich möchte Co-Founder von Pflegenavi werden.’ Und damit war unsere IT-Komponente komplett.” 

Die Brüder und Co-Founder Markus und Patrick Reinfeld bei der StartUp Lounge des StartUp Burgenland Accelerators im November 2024 | Foto: Maze&Friends

Kein Standard-Programm 

“Der StartUp Burgenland Accelerator ist ein hands-on Programm. Man geht gleich sehr tief auf die individuellen Bedürfnisse jedes Startups sowie auf die einzelnen Teilnehmer:innen ein”, erzählt Reinfeld im Gespräch mit brutkasten weiter. 

“Das ist etwas, das uns wirklich geholfen hat: Es wird kein Standardprogramm gefahren, sondern jeder bekommt genau das, was man braucht”, so der Gründer. “StartUp Burgenland hat uns von Beginn an unterstützt. Nicht nur das Mentoring und Coaching, sondern auch der Austausch mit anderen Gründer:innen und die gute Vernetzung im Startup-Ökosystem waren Gold wert.”

Wie Gründer Reinfeld weiter erzählt, war das Team von StartUp Burgenland auch nach Programmschluss “immer nur einen Anruf entfernt”. Mitgenommen hat sich Pflegenavi nicht nur Kontakte, Know-How und Kapital, sondern vor allem auch eine intensive kundenseitige Vernetzung: “Einer unserer Top-Kunden ist unter anderem dank der Vernetzung von StartUp Burgenland zu uns gekommen”, sagt Reinfeld im Gespräch mit brutkasten. 

Unverkennbar holen sich Startups genau das, was sie brauchen: Nämlich Hilfe, wo sie benötigt wird. “Im Endeffekt haben wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung geschaffen”, so Reinfeld. Und zwar mit kurzen Wegen, einem einfachen Zugang und kollegialem Austausch. Dieser fand unter anderem auch bei der StartUp Lounge des Batch #4 im vergangenen November statt.

„Ein Ort, wo Gemeinschaft wächst.“ – Das Team des StartUp Burgenland Accelerators bei der StartUp Lounge im vergangenen November | Foto: Maze&Friends

Vier Batches später

Auch weit über das Programm hinaus – mittlerweile schon vier Batches später – bekommt Pflegenavi Unterstützung vom Team des StartUp Burgenland Accelerators. “Mittlerweile haben wir quartalsweise einen Catch-Up-Termin. Da schauen wir uns an, wie wir uns entwickeln und in welchem Stadium wir stehen.” 

Die Erzählungen skizzieren ein Schlaraffenland für Gründer:innen. “Das ist es auch”, bestätigt Reinfeld. “Sowohl kapital- und kundenseitig als auch vom Know-How her. Das Team ist unterstützend und hilft jedem Startup auch weit über das Standardprogramm hinaus.” 

Pflegenavi hat seinen Weg im StartUp Burgenland Accelerator begonnen. Mittlerweile hat es seine Top-Kund:innen über das Programm akquiriert und viele weitere Schritte in den Markt getätigt. Sogar ein engagierter Mentor wurde zum Co-Founder und komplettierte das Team. 

Für alle, die sich auf eine ähnliche Reise mit helfenden Händen und tatkräftiger Unterstützung begeben wollen: Die Anmeldungen für den Batch #5 des StartUp Burgenland Accelerators stehen noch bis zum 17. Februar 2025 offen. Das Programm startet im März. Mehr Informationen dazu findet ihr hier

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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