13.05.2026
ESTLAND

Vom e-Residency-Programm zur EU Inc.: Estlands Rolle als digitaler Pionier in Europa 

Mit seinem e-Residency-Programm ermöglicht Estland internationalen Gründer:innen bereits seit zehn Jahren eine volldigitale und ortsunabhängige Unternehmensverwaltung. Mats Kuuskemaa, Vertreter des Programms im DACH-Raum, erklärt, wie das Land durch eine historische Aufbruchstimmung zum europäischen Vorreiter bei digitaler Verwaltung und KI wurde – und welche Chancen dadurch für die EU Inc. entstehen.
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Mats Kuuskemaa lacht in die Kamera. Er hat blondes, lockiges Haar und ein pinkes Tshirt unter seinem schwarzen Blazer an. (c) e-Residency
Mats Kuuskemaa, Country Manager DACH, e-Residency (c) e-Residency

Auf der London Tech Week 2022 demonstrierte der österreichische Unternehmer Dominik Panosch die Schnelligkeit des e-Residency-Systems: Er gründete ein Unternehmen in 15 Minuten und 33 Sekunden – von der ersten Idee bis zur bestätigten Registrierung.

Das estnische Programm bietet internationalen Gründer:innen und Unternehmen eine vom Staat ausgegebene digitale Identität. Das Programm ermöglicht es, ortsunabhängig und vollständig online ein estnisches EU-Unternehmen zu gründen, rechtssicher Verträge zu unterzeichnen und die gesamte Verwaltung papierlos abzuwickeln.

„Wir haben sehr schnell gelernt, dass der größte Use Case für uns wirklich die Unternehmensgründung und -führung ist. Wir wussten in Estland nämlich nicht, dass das überall sonst in Europa so kompliziert ist“, so Mats Kuuskemaa. Seit dem Start des Programms im Jahr 2014 haben mehr als 139.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residenten-Status erhalten und zusammen etwa 40.000 Firmen gegründet. Bis heute zählen dazu laut e-Residency auch 1056 österreichische e-Residenten mit 363 Unternehmen.

Kein Steuerschlupfloch

Bei der e-Residency handelt es sich weder um ein Visum noch um eine Staatsbürgerschaft, sie gewährt somit kein physisches Aufenthaltsrecht. Zudem dient das Programm nicht als Steuerschlupfloch: Eine digitale Firmenanmeldung in Estland befreit Unternehmer:innen grundsätzlich nicht von ihren steuerlichen Pflichten in dem Land, in dem sie physisch ansässig sind und aus dem heraus sie die Geschäfte tatsächlich führen.

„Manchmal gründen Unternehmer zwar in Estland, sind mit ihrer Firma dann aber in ihrem Heimatland – wie etwa in Deutschland oder Österreich – steuerpflichtig. Das ist völlig normal, allerdings möchten wir in Zukunft noch umfassender über dieses Thema aufklären“, so Kuuskemaa.

Mit e-Residency haben über 139.000 e-Residents mehr als 40.000 Unternehmen gegründet. (c) e-Residency

Estlands Weg zur digitalen Führungsrolle

Wie Mathias Lipp-Rosenthal es in seinem Gastkommentar zu diesem Thema bei brutkasten schon erwähnte, nimmt Estland eine Vorreiterrolle bei digitaler Verwaltung und Public AI ein.

Estlands Bestrebungen als digitaler Staat und sein proaktiver Kurs bei der Künstlichen Intelligenz finden ihren Ursprung in einer historischen Aufbruchstimmung. Nach dem Ende der sowjetischen Besatzung nutzte das Land in den 1990er Jahren die Chance für einen radikalen technologischen Neustart, angetrieben von einer offenen Gesellschaft: „In den 90er Jahren hatten wir endlich Unabhängigkeit und damit die Gelegenheit, was Neues aufzubauen. Die ganze Bevölkerung wollte eine Veränderung“, so Kuuskemaa.

Dieser Zugang machte Estland zu einem First-Mover im Bereich der e-Staatsdienstleistungen. Das Land nutzt KI bereits für staatliche Prozesse, etwa Arbeitsvermittlung oder das Überprüfen von Agrarsubventionen via Satelliten. „Estland ist sehr, sehr ambitioniert. Wir haben einfach mehr integrierte Systeme, sodass wir in einer besseren Ausgangslage sind und wir sehen KI als große Chance“.

Die nächste Stufe der Digitalstrategie: „Eesti.ai“

Dass Estland seine Vorreiterrolle weiter ausbauen will, beweist die jüngste Offensive der Regierung: Im Januar 2026 rief Premierminister Kristen Michal die Initiative „Eesti.ai“ ins Leben. Das staatlich gelenkte Programm verfolgt ein äußerst ambitioniertes Ziel – bis zum Jahr 2035 soll der Wert der estnischen Arbeit durch den systematischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz verdoppelt werden. Indem der baltische Staat KI gezielt auch in seine öffentlichen Dienstleistungen für Unternehmen integriert, positioniert er sich einmal mehr als Standort, der speziell darauf ausgerichtet ist, die nächste Welle internationaler digitaler Unternehmen anzuziehen.

Vorzeigeprojekt für die EU Inc.

Was Estland mit der volldigitalen Unternehmensgründung durch sein e-Residency-Programm vorgemacht hat, kann heute als Grundlage für eine europäische Vision betrachtet werden.

Um europäische Startups auf dem globalen Markt wettbewerbsfähiger zu machen, zielt die Initiative der „EU Inc.“ darauf ab, eine standardisierte, grenzüberschreitende Unternehmensform zu etablieren (brutkasten berichtete). Die EU Inc. ist als sogenanntes „28. Regime“ konzipiert. Das bedeutet, sie ersetzt nicht die bestehenden nationalen Unternehmensformen (wie die österreichische GesmbH), sondern wird als zusätzliche, rein europäische Option parallel zu den 27 nationalen Systemen angeboten. Im aktuellen Entwurf zur EU Inc. ist der 28. Unternehmensrahmen nur bedingt umgesetzt, was zu Kritik am Entwurf führte.

Estland sieht sich als natürliches Testfeld für das 28. Regime und bietet seine bewährte digitale Infrastruktur sowie das e-Residency-Programm als skalierbaren Proof of Concept an. „Vieles von dem, was das vorgeschlagene 28. Regime ermöglichen soll, ist in Estland bereits Realität. Durch e-Residency können Unternehmer weltweit ein EU-Unternehmen vollständig online gründen und verwalten – und zwar innerhalb eines vertrauenswürdigen und vollständig digitalen EU-Rahmens. Damit ist die e-Residency auch zu einem zuverlässigen digitalen Zugangstor für Gründer aus Nicht-EU-Ländern und EU-Gründer geworden, die Zugang zum europäischen Binnenmarkt suchen”, so Kuuskemaa.

Erst 2027/2028 kann es frühestmöglich zur Verabschiedung der Rechtsvorschriften zum 28. Regime kommen.

EU-Kommission
Offene Fragen zur EU Inc. müssen von Seiten der EU noch geklärt werden (c) Guillaume Périgois/Unsplash

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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